Gute Arbeitsbedingungen auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Haushaltsdienst
- ShortId
-
25.4834
- Id
-
20254834
- Updated
-
22.01.2026 10:21
- Language
-
de
- Title
-
Gute Arbeitsbedingungen auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Haushaltsdienst
- AdditionalIndexing
-
44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Immer mehr Personen arbeiten im Bereich der Haus- oder Live-in-Betreuung. Sie kümmern sich rund um die Uhr um alte, betagte oder behinderte Menschen in ihrem Zuhause. Das Bundesgericht hat entschieden, dass für jene Personen, die via Personalverleih in einem solchen Arbeitsverhältnis angestellt sind, das Arbeitsgesetz gilt. Private Haushaltungen sind jedoch aktuell vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen – es müssen weder die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen noch die Vorschriften zum Gesundheitsschutz eingehalten werden. Im Zusammenhang mit dem Postulat 22.3273 von Samira Marti wurde nun geprüft, ob auch Altersbetreuer*innen, die direkt von Privathaushalten angestellt werden, dem Arbeitsgesetz unterstellt werden sollen. Der Bundesrat kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass es keine Unterstellung brauche, da der/die Arbeitnehmer*in durch Bestimmungen des OR und dem schweizweiten Mindestlohn im NAV-Hauswirtschaft genügend geschützt seien. Dabei fehlen jedoch Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen. Diese wären im Modell-NAV zur Ergänzung der kantonalen Normalarbeitsverträge für Arbeitnehmer*innen im Haushaltsdienst enthalten, den jedoch nicht alle Kantone anwenden und dessen Einhaltung wenig Kontrolle unterliegt. So sind genügend Fälle bekannt geworden, bei denen Arbeitnehmer*innen unter katastrophalen Arbeitsbedingungen und deutlich zu tiefem Lohn ihre Arbeit verrichten. Eine genügende Kontrolle wäre deshalb essenziell, so dass der Schutz der entsprechenden Arbeitnehmer*innen trotz Nicht-Unterstellung unter das Arbeitsgesetz gewährleistet ist.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht darzulegen, wie garantiert werden kann, dass die arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Modell-NAV für Arbeitnehmer*innen im Haushaltsdienst auch bei direktangestellten Personen in allen Kantonen vollständig umgesetzt werden. </p>
- Gute Arbeitsbedingungen auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Haushaltsdienst
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Immer mehr Personen arbeiten im Bereich der Haus- oder Live-in-Betreuung. Sie kümmern sich rund um die Uhr um alte, betagte oder behinderte Menschen in ihrem Zuhause. Das Bundesgericht hat entschieden, dass für jene Personen, die via Personalverleih in einem solchen Arbeitsverhältnis angestellt sind, das Arbeitsgesetz gilt. Private Haushaltungen sind jedoch aktuell vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen – es müssen weder die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen noch die Vorschriften zum Gesundheitsschutz eingehalten werden. Im Zusammenhang mit dem Postulat 22.3273 von Samira Marti wurde nun geprüft, ob auch Altersbetreuer*innen, die direkt von Privathaushalten angestellt werden, dem Arbeitsgesetz unterstellt werden sollen. Der Bundesrat kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass es keine Unterstellung brauche, da der/die Arbeitnehmer*in durch Bestimmungen des OR und dem schweizweiten Mindestlohn im NAV-Hauswirtschaft genügend geschützt seien. Dabei fehlen jedoch Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen. Diese wären im Modell-NAV zur Ergänzung der kantonalen Normalarbeitsverträge für Arbeitnehmer*innen im Haushaltsdienst enthalten, den jedoch nicht alle Kantone anwenden und dessen Einhaltung wenig Kontrolle unterliegt. So sind genügend Fälle bekannt geworden, bei denen Arbeitnehmer*innen unter katastrophalen Arbeitsbedingungen und deutlich zu tiefem Lohn ihre Arbeit verrichten. Eine genügende Kontrolle wäre deshalb essenziell, so dass der Schutz der entsprechenden Arbeitnehmer*innen trotz Nicht-Unterstellung unter das Arbeitsgesetz gewährleistet ist.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht darzulegen, wie garantiert werden kann, dass die arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Modell-NAV für Arbeitnehmer*innen im Haushaltsdienst auch bei direktangestellten Personen in allen Kantonen vollständig umgesetzt werden. </p>
- Gute Arbeitsbedingungen auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Haushaltsdienst
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