Ermöglichen fehlende provisorische Steuerrechnungen NFA Optimierungen durch die Kantone?
- ShortId
-
25.4836
- Id
-
20254836
- Updated
-
18.02.2026 17:16
- Language
-
de
- Title
-
Ermöglichen fehlende provisorische Steuerrechnungen NFA Optimierungen durch die Kantone?
- AdditionalIndexing
-
04;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>Für die Berechnung des Ressourcenpotenzials werden keine Steuereinnahmen, sondern die steuerbaren Gewinne verwendet, die im Rahmen eines aufgrund von Weisungen klar definierten Datenextraktionsprozesses jährlich von den Kantonen an den Bund geliefert werden. Der Prozess für den Ressourcenausgleich verläuft unabhängig vom Prozess der Rechnungsstellung. Aus diesem Grund ist der Ressourcenausgleich von den Problemen bei der Rechnungsstellung im Kanton Genf nicht betroffen.</p><p> </p><p>Zu den Fragen 1, 2 und 3: Die nicht ausgestellten provisorischen Steuerrechnungen im Kanton Genf haben keine Auswirkungen auf das Ressourcenpotenzial des Kantons Genf. Eine Überprüfung der EFV hat ergeben, dass diese hohen Gewinne ins Ressourcenpotenzial des Kantons Genf eingeflossen sind. So haben die vom Kanton Genf für die Berechnung des Ressourcenpotenzials im Februar 2025 gemeldeten steuerbaren Gewinne für das Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um gut 65% zugenommen. Dies hat sich in einer Zunahme des Ressourcenindex um 11,4 Punkten niedergeschlagen und dadurch auch in deutlich höheren Einzahlungen in den Finanzausgleich für das Jahr 2026. Die starke Zunahme der Gewinne 2022 wird sich aufgrund der Verwendung eines Dreijahresdurchschnitts auch in den Jahren 2027 und 2028 im Ressourcenausgleich niederschlagen.</p><p> </p><p>Zur Frage 4: Die Datenlieferung der Kantone ist in den Weisungen des EFD über die durch die ESTV, das BFS und die EFV vorzunehmende Verarbeitung der Daten zur jährlichen Berechnung der Ressourcen- und Lastenausgleichsindizes sowie der daraus resultierenden Ein- und Auszahlungen geregelt. Das Vorgehen bei einer nachträglichen Korrektur von fehlerhaften Auszahlungen ist in Artikel 9a des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (SR 613.2) festgelegt. So kann der Bundesrat fehlerhafte Auszahlungen nachträglich berichtigen, wenn der Fehler auf einer unrichtigen Erfassung, Übermittlung oder Verarbeitung der Daten beruht und für mindestens einen der Kantone mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbunden ist. Im Fall der nicht erfassten provisorischen Steuerrechnungen im Kanton Genf wurden die für den Ressourcenausgleich relevanten Daten korrekt geliefert.</p><p> </p><p>Zur Frage 5: Für die Qualitätsprüfung im jährlichen Berechnungsprozess der Finanzausgleichszahlungen ist die Fachgruppe «Qualitätssicherung» zuständig, die dabei durch die Eidg. Finanzkontrolle unterstützt wird. Die Fachgruppe setzt sich aus Experten aus der Bundesverwaltung und den kantonalen Verwaltungen zusammen. Die berechneten Zahlen und die Datengrundlagen werden zudem im Rahmen einer Anhörung von den Kantonen geprüft.</p><p> </p><p>Zu den Fragen 6 und 7: Die Kantone haben keinen Spielraum, um das Ressourcenpotenzial zu ihren Gunsten zu optimieren. </p><p> </p><p>Zur Frage 8: Liefert ein Kanton fehlerhafte, fehlende oder nicht weiter verwertbare Daten zum Ressourcenpotenzial, so können gemäss Artikel 42 der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (SR 613.21) die ESTV und die EFV Daten korrigieren bzw. Schätzungen vornehmen. Die Schätzmethoden sind so ausgestaltet, dass der Kanton ein Interesse daran hat, die Daten korrekt zu melden.</p></span>
- <p>Der Kanton Genf hat provisorische Steuerrechnungen der vergangenen Jahre teilweise noch nicht ausgestellt und muss dies nun korrigieren. Für den Bund führt dies zu einmaligen Mehreinnahmen von insgesamt rund 600-800 Millionen Franken (Quelle: https://www.news.admin.ch/de/newnsb/Y973XYMqlzrucihcHqlyi)</p><p>Der Kanton Genf hat für die Jahre 2019 bis 2024 in einem grösseren Umfang als angenommen keine provisorischen Steuerrechnungen ausgestellt. Dies widerspricht dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, wonach mindestens eine provisorische Steuerrechnung ausgestellt werden muss. Das Fehlen von provisorischen Steuerrechnungen hat womöglich auch Einfluss auf die Berechnung des Ressourcenpotenzials im Ressourcenausgleich zwischen Bund und Kantonen, da bei fehlenden definitiven Veranlagungen die in Rechnung gestellten Steuerfaktoren berücksichtigt werden.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><ol><li>Welche Auswirkungen haben diese nicht erfassten provisorischen Steuerrechnungen im Kanton Genf auf das Ressourcenpotenzial und die damit berechneten Ausgleichszahlungen?</li><li>Sind die Steuerbemessungsgrundlagen, welche die hohen Nachzahlungen bei der Bundessteuer bewirkt haben, in die aggregierte Steuerbemessungsgrundlage für die Ermittlung des Ressourcenpotenzials und des Ressourcenindexes mit eingeflossen oder werden sie noch einfliessen?</li><li>Falls das nicht der Fall ist - kann das fehlende Ressourcenpotenzial dem Kanton Genf nachgetragen werden, so dass es in den Folgeperioden noch für die Berechnung der Ausgleichszahlungen mitberücksichtigt wird?</li><li>Welches sind die gesetzlichen Grundlagen und Weisungen für die Erfassung der Steuerbemessungsgrundlagen für den Ressourcenausgleich sowie für die Handhabung von fehlerhaften Datenlieferungen und nachträglichen Korrekturen?</li><li>Wer prüft die Einhaltung der Regeln für die korrekte Erfassung der Bemessungsgrundlagen des Ressourcenpotenzials durch die Kantone? </li><li>Haben die Kantone einen Spielraum, mit verzögerter Rechnungsstellung oder anderen Aktivitäten das Ressourcenpotenzial zu ihren Gunsten zu optimieren?</li><li>Gibt es aus anderen Kantonen Hinweise , über Optimierungsmöglichkeiten bei der Bemessung des Ressourcenpotenzials? Wenn ja, welche Optimierungen werden getätigt?</li><li>Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der Bund gegenüber Kantonen, die sich bei der Datenlieferung für die Berechnung des Ressourcenpotenzials nicht regelkonform verhalten?</li></ol>
- Ermöglichen fehlende provisorische Steuerrechnungen NFA Optimierungen durch die Kantone?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p>Für die Berechnung des Ressourcenpotenzials werden keine Steuereinnahmen, sondern die steuerbaren Gewinne verwendet, die im Rahmen eines aufgrund von Weisungen klar definierten Datenextraktionsprozesses jährlich von den Kantonen an den Bund geliefert werden. Der Prozess für den Ressourcenausgleich verläuft unabhängig vom Prozess der Rechnungsstellung. Aus diesem Grund ist der Ressourcenausgleich von den Problemen bei der Rechnungsstellung im Kanton Genf nicht betroffen.</p><p> </p><p>Zu den Fragen 1, 2 und 3: Die nicht ausgestellten provisorischen Steuerrechnungen im Kanton Genf haben keine Auswirkungen auf das Ressourcenpotenzial des Kantons Genf. Eine Überprüfung der EFV hat ergeben, dass diese hohen Gewinne ins Ressourcenpotenzial des Kantons Genf eingeflossen sind. So haben die vom Kanton Genf für die Berechnung des Ressourcenpotenzials im Februar 2025 gemeldeten steuerbaren Gewinne für das Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um gut 65% zugenommen. Dies hat sich in einer Zunahme des Ressourcenindex um 11,4 Punkten niedergeschlagen und dadurch auch in deutlich höheren Einzahlungen in den Finanzausgleich für das Jahr 2026. Die starke Zunahme der Gewinne 2022 wird sich aufgrund der Verwendung eines Dreijahresdurchschnitts auch in den Jahren 2027 und 2028 im Ressourcenausgleich niederschlagen.</p><p> </p><p>Zur Frage 4: Die Datenlieferung der Kantone ist in den Weisungen des EFD über die durch die ESTV, das BFS und die EFV vorzunehmende Verarbeitung der Daten zur jährlichen Berechnung der Ressourcen- und Lastenausgleichsindizes sowie der daraus resultierenden Ein- und Auszahlungen geregelt. Das Vorgehen bei einer nachträglichen Korrektur von fehlerhaften Auszahlungen ist in Artikel 9a des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (SR 613.2) festgelegt. So kann der Bundesrat fehlerhafte Auszahlungen nachträglich berichtigen, wenn der Fehler auf einer unrichtigen Erfassung, Übermittlung oder Verarbeitung der Daten beruht und für mindestens einen der Kantone mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbunden ist. Im Fall der nicht erfassten provisorischen Steuerrechnungen im Kanton Genf wurden die für den Ressourcenausgleich relevanten Daten korrekt geliefert.</p><p> </p><p>Zur Frage 5: Für die Qualitätsprüfung im jährlichen Berechnungsprozess der Finanzausgleichszahlungen ist die Fachgruppe «Qualitätssicherung» zuständig, die dabei durch die Eidg. Finanzkontrolle unterstützt wird. Die Fachgruppe setzt sich aus Experten aus der Bundesverwaltung und den kantonalen Verwaltungen zusammen. Die berechneten Zahlen und die Datengrundlagen werden zudem im Rahmen einer Anhörung von den Kantonen geprüft.</p><p> </p><p>Zu den Fragen 6 und 7: Die Kantone haben keinen Spielraum, um das Ressourcenpotenzial zu ihren Gunsten zu optimieren. </p><p> </p><p>Zur Frage 8: Liefert ein Kanton fehlerhafte, fehlende oder nicht weiter verwertbare Daten zum Ressourcenpotenzial, so können gemäss Artikel 42 der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (SR 613.21) die ESTV und die EFV Daten korrigieren bzw. Schätzungen vornehmen. Die Schätzmethoden sind so ausgestaltet, dass der Kanton ein Interesse daran hat, die Daten korrekt zu melden.</p></span>
- <p>Der Kanton Genf hat provisorische Steuerrechnungen der vergangenen Jahre teilweise noch nicht ausgestellt und muss dies nun korrigieren. Für den Bund führt dies zu einmaligen Mehreinnahmen von insgesamt rund 600-800 Millionen Franken (Quelle: https://www.news.admin.ch/de/newnsb/Y973XYMqlzrucihcHqlyi)</p><p>Der Kanton Genf hat für die Jahre 2019 bis 2024 in einem grösseren Umfang als angenommen keine provisorischen Steuerrechnungen ausgestellt. Dies widerspricht dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, wonach mindestens eine provisorische Steuerrechnung ausgestellt werden muss. Das Fehlen von provisorischen Steuerrechnungen hat womöglich auch Einfluss auf die Berechnung des Ressourcenpotenzials im Ressourcenausgleich zwischen Bund und Kantonen, da bei fehlenden definitiven Veranlagungen die in Rechnung gestellten Steuerfaktoren berücksichtigt werden.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><ol><li>Welche Auswirkungen haben diese nicht erfassten provisorischen Steuerrechnungen im Kanton Genf auf das Ressourcenpotenzial und die damit berechneten Ausgleichszahlungen?</li><li>Sind die Steuerbemessungsgrundlagen, welche die hohen Nachzahlungen bei der Bundessteuer bewirkt haben, in die aggregierte Steuerbemessungsgrundlage für die Ermittlung des Ressourcenpotenzials und des Ressourcenindexes mit eingeflossen oder werden sie noch einfliessen?</li><li>Falls das nicht der Fall ist - kann das fehlende Ressourcenpotenzial dem Kanton Genf nachgetragen werden, so dass es in den Folgeperioden noch für die Berechnung der Ausgleichszahlungen mitberücksichtigt wird?</li><li>Welches sind die gesetzlichen Grundlagen und Weisungen für die Erfassung der Steuerbemessungsgrundlagen für den Ressourcenausgleich sowie für die Handhabung von fehlerhaften Datenlieferungen und nachträglichen Korrekturen?</li><li>Wer prüft die Einhaltung der Regeln für die korrekte Erfassung der Bemessungsgrundlagen des Ressourcenpotenzials durch die Kantone? </li><li>Haben die Kantone einen Spielraum, mit verzögerter Rechnungsstellung oder anderen Aktivitäten das Ressourcenpotenzial zu ihren Gunsten zu optimieren?</li><li>Gibt es aus anderen Kantonen Hinweise , über Optimierungsmöglichkeiten bei der Bemessung des Ressourcenpotenzials? Wenn ja, welche Optimierungen werden getätigt?</li><li>Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der Bund gegenüber Kantonen, die sich bei der Datenlieferung für die Berechnung des Ressourcenpotenzials nicht regelkonform verhalten?</li></ol>
- Ermöglichen fehlende provisorische Steuerrechnungen NFA Optimierungen durch die Kantone?
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