Herausforderungen im Bereich Pflanzenschutz und umsichtige Mittelallokation

ShortId
25.4840
Id
20254840
Updated
18.02.2026 17:13
Language
de
Title
Herausforderungen im Bereich Pflanzenschutz und umsichtige Mittelallokation
AdditionalIndexing
10;24;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>1. Der Bundesrat hatte Anfang 2021 beschlossen, die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) einer Totalrevision zu unterziehen. Die betroffenen Bundesämter und die Departemente wurden während des gesamten Gesetzgebungsprozesses mehrfach konsultiert. Die interessierten Kreise (politische Parteien, Kantone, Umweltschutzorganisationen, Landwirtschaftskreise) erhielten während der Vernehmlassung vom 18. Dezember 2023 bis zum 29. März 2024 Gelegenheit, ihre Meinung zu äussern. Schliesslich organisierte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) parallel dazu mehrere Treffen mit Umweltschutz-, Wirtschafts- und Landwirtschaftskreisen sowie kantonalen Organisationen. Diese Treffen dienten hauptsächlich dazu, den betroffenen Akteuren die Auswirkungen der Revision aufzuzeigen und die im Rahmen der Vernehmlassung gestellten Fragen zu beantworten. Die am 1. Dezember 2025 in Kraft getretene Revision hat fast fünf Jahre gedauert.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Die Arbeitsstunden werden für diese Art von Projekten nicht separat erfasst. Es ist daher nicht möglich, diese Stunden oder die Kosten des gesamten Prozesses zu beziffern.</p><p>&nbsp;</p><p>3. und 4. Zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens lässt sich noch nicht sagen, welche Massnahmen insbesondere auf Ebene der PSMV zu treffen wären, um die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.441 «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» (nachfolgend «Initiative») zu ermöglichen. Ein Grossteil der mit dieser Initiative verfolgten Ziele wurde bereits mit der letzten PSMV-Revision erreicht.</p><p>&nbsp;</p><p>Es lässt sich ebenfalls nicht mit Sicherheit sagen, wann die in der Initiative geforderten Änderungen des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) in Kraft treten und zu welchem Zeitpunkt das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit ratifiziert werden könnte. Das alles hängt vom Genehmigungsprozess ab.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Der Bundesrat ist beim derzeitigen Stand der Dinge der Ansicht, dass die Ratifizierung des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit, das zum Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) gehört, den in der Initiative geforderten Entwurf zur Revision des LwG hinfällig machen und die am 1. Dezember 2025 in Kraft getretene PSMV weitgehend ändern wird. Die mit der Initiative angestrebten Vereinfachungen – insbesondere die Bewilligung von Produkten, die in bestimmten Mitgliedstaaten bereits zugelassen sind – sind bereits durch die europäische Verordnung 1107/2009 abgedeckt, die von der Schweiz im Rahmen des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit übernommen wird, sobald dieses in Kraft tritt.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 22. Oktober 2025 zur Initiative ausgeführt hat, sind die Anliegen der parlamentarischen Initiative 22.441 im Wesentlichen bereits realisiert mit der Totalrevision der PSMV, die am 1.&nbsp;Dezember&nbsp;2025 in Kraft getreten ist. Zudem sieht das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit u.&nbsp;a. vor, dass die Schweiz in das europäische System für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln eingebunden wird. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat beantragt, auf den Entwurf der Initiative nicht einzutreten und daher auf die weiteren Arbeiten der Revision des LwG zu verzichten.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Im Rahmen eines nachhaltigen Pflanzenschutzes werden die angesprochenen Arbeiten von Forschungseinrichtungen wie dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) und Agroscope im Rahmen ihres ordentlichen Budgets bereits heute ausgeführt.</p></span>
  • <p>Mit der Pa.Iv. 22.441 schlug die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben ihrem Rat in der Wintersession eine - laut Kommissionssprecher - «wesentliche Revision des Landwirtschaftsgesetzes» vor. Eine Ratsmehrheit überwies die Pa.Iv. Bregy am 18. Dezember 2025 an den Ständerat. Dies alles, nachdem am 1. Dezember 2025 eine revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) in Kraft getreten war, die gemäss der zuständigen Bundesrätin die Motion Bregy 21.4164 umsetzt, welche im Februar 2024 überwiesen worden war. Zudem sind die Zulassungen von PSM Gegenstand des neuen Abkommens Lebensmittelsicherheit im Rahmen der Bilateralen III.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie lange hat der Revisionsprozess für die PSMV gedauert, die am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Aus welchen Schritten bestand der Prozess und bei welchen Schritten bestand für Ämter, Departemente, aber auch andere Stakeholder wie Parteien, Verbände und Einzelpersonen die Möglichkeit, sich auf politischem Weg einzubringen?</li><li>Wie viele Arbeitsstunden fielen bei der Bundesverwaltung insgesamt an, im Rahmen dieses Prozesses und welche Kosten hat dieses Revisionsprojekt insgesamt verursacht?</li><li>Bei der «wesentlichen» Revision des Landwirtschaftsgesetzes, welche mit der Pa.Iv. Bregy verlangt wird: Welche partizipativen Schritte sind hier geplant? Mit welcher zeitlichen Dauer, welchen Arbeitsstunden in der Verwaltung und welchen Gesamtkosten rechnet der Bundesrat?</li><li>Wann denkt er, könnte das neue Gesetz zur Pa.Iv. Bregy in Kraft treten und wann das EU Abkommen zur Lebensmittelsicherheit (Bilaterale III)?</li><li>Welchen Effekt hätte die Annahme der Lebensmittelsicherheit der Bilateralen III auf die Schweizer PSMV und auf das Gesetz zur Pa.Iv. Bregy?</li><li>Angesichts der umfangreichen Kürzungen in Voranschlag 2026 und Finanzplan 27-29 sowie im Entlastungspaket 27: Ist der Bundesrat der Ansicht, mit dieser neuen Revision würden die Steuerfranken umsichtig alloziert?</li><li>Wäre es sinnvoller, diese Mittel dem FiBL oder Agroscope zur Verfügung zu stellen, die an Innovationen im Bereich Pflanzenschutz und Resistenzen arbeiten?</li></ol>
  • Herausforderungen im Bereich Pflanzenschutz und umsichtige Mittelallokation
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>1. Der Bundesrat hatte Anfang 2021 beschlossen, die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) einer Totalrevision zu unterziehen. Die betroffenen Bundesämter und die Departemente wurden während des gesamten Gesetzgebungsprozesses mehrfach konsultiert. Die interessierten Kreise (politische Parteien, Kantone, Umweltschutzorganisationen, Landwirtschaftskreise) erhielten während der Vernehmlassung vom 18. Dezember 2023 bis zum 29. März 2024 Gelegenheit, ihre Meinung zu äussern. Schliesslich organisierte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) parallel dazu mehrere Treffen mit Umweltschutz-, Wirtschafts- und Landwirtschaftskreisen sowie kantonalen Organisationen. Diese Treffen dienten hauptsächlich dazu, den betroffenen Akteuren die Auswirkungen der Revision aufzuzeigen und die im Rahmen der Vernehmlassung gestellten Fragen zu beantworten. Die am 1. Dezember 2025 in Kraft getretene Revision hat fast fünf Jahre gedauert.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Die Arbeitsstunden werden für diese Art von Projekten nicht separat erfasst. Es ist daher nicht möglich, diese Stunden oder die Kosten des gesamten Prozesses zu beziffern.</p><p>&nbsp;</p><p>3. und 4. Zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens lässt sich noch nicht sagen, welche Massnahmen insbesondere auf Ebene der PSMV zu treffen wären, um die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.441 «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» (nachfolgend «Initiative») zu ermöglichen. Ein Grossteil der mit dieser Initiative verfolgten Ziele wurde bereits mit der letzten PSMV-Revision erreicht.</p><p>&nbsp;</p><p>Es lässt sich ebenfalls nicht mit Sicherheit sagen, wann die in der Initiative geforderten Änderungen des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) in Kraft treten und zu welchem Zeitpunkt das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit ratifiziert werden könnte. Das alles hängt vom Genehmigungsprozess ab.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Der Bundesrat ist beim derzeitigen Stand der Dinge der Ansicht, dass die Ratifizierung des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit, das zum Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) gehört, den in der Initiative geforderten Entwurf zur Revision des LwG hinfällig machen und die am 1. Dezember 2025 in Kraft getretene PSMV weitgehend ändern wird. Die mit der Initiative angestrebten Vereinfachungen – insbesondere die Bewilligung von Produkten, die in bestimmten Mitgliedstaaten bereits zugelassen sind – sind bereits durch die europäische Verordnung 1107/2009 abgedeckt, die von der Schweiz im Rahmen des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit übernommen wird, sobald dieses in Kraft tritt.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 22. Oktober 2025 zur Initiative ausgeführt hat, sind die Anliegen der parlamentarischen Initiative 22.441 im Wesentlichen bereits realisiert mit der Totalrevision der PSMV, die am 1.&nbsp;Dezember&nbsp;2025 in Kraft getreten ist. Zudem sieht das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit u.&nbsp;a. vor, dass die Schweiz in das europäische System für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln eingebunden wird. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat beantragt, auf den Entwurf der Initiative nicht einzutreten und daher auf die weiteren Arbeiten der Revision des LwG zu verzichten.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Im Rahmen eines nachhaltigen Pflanzenschutzes werden die angesprochenen Arbeiten von Forschungseinrichtungen wie dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) und Agroscope im Rahmen ihres ordentlichen Budgets bereits heute ausgeführt.</p></span>
    • <p>Mit der Pa.Iv. 22.441 schlug die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben ihrem Rat in der Wintersession eine - laut Kommissionssprecher - «wesentliche Revision des Landwirtschaftsgesetzes» vor. Eine Ratsmehrheit überwies die Pa.Iv. Bregy am 18. Dezember 2025 an den Ständerat. Dies alles, nachdem am 1. Dezember 2025 eine revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) in Kraft getreten war, die gemäss der zuständigen Bundesrätin die Motion Bregy 21.4164 umsetzt, welche im Februar 2024 überwiesen worden war. Zudem sind die Zulassungen von PSM Gegenstand des neuen Abkommens Lebensmittelsicherheit im Rahmen der Bilateralen III.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie lange hat der Revisionsprozess für die PSMV gedauert, die am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Aus welchen Schritten bestand der Prozess und bei welchen Schritten bestand für Ämter, Departemente, aber auch andere Stakeholder wie Parteien, Verbände und Einzelpersonen die Möglichkeit, sich auf politischem Weg einzubringen?</li><li>Wie viele Arbeitsstunden fielen bei der Bundesverwaltung insgesamt an, im Rahmen dieses Prozesses und welche Kosten hat dieses Revisionsprojekt insgesamt verursacht?</li><li>Bei der «wesentlichen» Revision des Landwirtschaftsgesetzes, welche mit der Pa.Iv. Bregy verlangt wird: Welche partizipativen Schritte sind hier geplant? Mit welcher zeitlichen Dauer, welchen Arbeitsstunden in der Verwaltung und welchen Gesamtkosten rechnet der Bundesrat?</li><li>Wann denkt er, könnte das neue Gesetz zur Pa.Iv. Bregy in Kraft treten und wann das EU Abkommen zur Lebensmittelsicherheit (Bilaterale III)?</li><li>Welchen Effekt hätte die Annahme der Lebensmittelsicherheit der Bilateralen III auf die Schweizer PSMV und auf das Gesetz zur Pa.Iv. Bregy?</li><li>Angesichts der umfangreichen Kürzungen in Voranschlag 2026 und Finanzplan 27-29 sowie im Entlastungspaket 27: Ist der Bundesrat der Ansicht, mit dieser neuen Revision würden die Steuerfranken umsichtig alloziert?</li><li>Wäre es sinnvoller, diese Mittel dem FiBL oder Agroscope zur Verfügung zu stellen, die an Innovationen im Bereich Pflanzenschutz und Resistenzen arbeiten?</li></ol>
    • Herausforderungen im Bereich Pflanzenschutz und umsichtige Mittelallokation

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