Register zu Femiziden und häuslicher Gewalt

ShortId
25.4848
Id
20254848
Updated
18.02.2026 17:14
Language
de
Title
Register zu Femiziden und häuslicher Gewalt
AdditionalIndexing
28;1216;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat prüft derzeit, ob die UNO-Kriterien zur Verwendung des Begriffs "Femizid" in der Schweiz angewendet werden können. Er hat in der Fragestunde, 25.7814 Aline Trede, angekündet, die Ergebnisse im Rahmen des Berichtes zum Postulat Sibel Arslan 24.3782, "Machbarkeitsstudie bezüglich statistischer Erfassung von Femiziden", vorzulegen.&nbsp;</p><p><br>Zwischen 2009 und 2016 starben 124 Frauen, 42 Männer und 35 Kinder bei Tötungsdelikten im häuslichen<br>Bereich (Zahlen BfS). Seit Anfang Jahr sind mindestens 27 Frauen in der Schweiz Opfer eines Femizids geworden und grausam getötet worden. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein. Die hohe Anzahl Femizide in der Schweiz ist alarmierend und beunruhigt Bevölkerung und Politik. Es braucht Prävention, Sanktionen, Opferberatung, psychologische und finanzielle Unterstützung von Hinterbliebenen. Aber es braucht auch ein Register bezüglich der Femizide und häuslicher Gewalt.</p><p>&nbsp;</p><p>Femizide sind der Gipfel häuslicher Gewalt. 2017 wurden 17 024 Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich polizeilich registriert (Zahlen BfS). In der Schweiz liegt die Anzeigequote bei Gewaltstraftaten unter 50 %. Weniger als 20 % der Opfer sexueller Gewalt erstatten Anzeige. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei häuslicher Gewalt. Auch hier liegt die Anzeigequote bei rund 20 %.<br><br>Häusliche Gewalt kostet die Schweiz vorsichtig geschätzt mindestens 164 Millionen Franken pro Jahr, alleine die Kosten für Polizei und Justiz belaufen sich auf rund 49 Millionen Franken jährlich.</p>
  • <span><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung bewusst, über eine Definition des Begriffs «Femizid» und über entsprechende offizielle Daten zu verfügen.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang hat das Parlament den Bundesrat im Rahmen der Umsetzung des Postulates 24.3782 Arslan «Machbarkeitsstudie bezüglich statistischer Erfassung von Femiziden» beauftragt, deren statistische Erfassung zu prüfen. Diese Studie wird sich auch zur Machbarkeit eines Registers zu Femiziden äussern. Die Ergebnisse dieser Machbar­keitsstudie liegen voraussichtlich Ende 2027 vor und sollen abgewartet werden. Die even­tuelle Einrichtung eines solchen Registers würde erhebliche Ressourcen erfordern, die derzeit in der Bundesverwaltung nicht verfügbar sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Zudem verweist der Bundesrat auf die Motionen 25.4558 Gmür-Schönenberger «Häusliche Gewalt – Täterprävention und -monitoring verbessern» sowie 25.4556 Maret Marianne «Rahmengesetz für den Schutz vor häuslicher Gewalt – Schutz, Prävention und Ahndung verbindlich regeln», welche er zur Annahme beantragt. Die Frage einer allfälligen Umsetzung eines Registers zu Femiziden und häuslicher Gewalt würde auf Grundlage des Berichts in Erfüllung des Postulates 24.3782 Arslan geprüft und sollte mit einer Ausarbeitung eines Rah­men­ge­setzes sowie mit einer Einrichtung eines Monitoringsystems zur Erfassung von Täterin­nen und Tätern von häuslicher Gewalt koordiniert werden.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen oder mit einer anderen geeigneten Massnahme dafür zu sorgen, damit ein nationales Register zu Femiziden und häuslicher Gewalt in der Schweiz geführt wird.</p><p>&nbsp;</p>
  • Register zu Femiziden und häuslicher Gewalt
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat prüft derzeit, ob die UNO-Kriterien zur Verwendung des Begriffs "Femizid" in der Schweiz angewendet werden können. Er hat in der Fragestunde, 25.7814 Aline Trede, angekündet, die Ergebnisse im Rahmen des Berichtes zum Postulat Sibel Arslan 24.3782, "Machbarkeitsstudie bezüglich statistischer Erfassung von Femiziden", vorzulegen.&nbsp;</p><p><br>Zwischen 2009 und 2016 starben 124 Frauen, 42 Männer und 35 Kinder bei Tötungsdelikten im häuslichen<br>Bereich (Zahlen BfS). Seit Anfang Jahr sind mindestens 27 Frauen in der Schweiz Opfer eines Femizids geworden und grausam getötet worden. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein. Die hohe Anzahl Femizide in der Schweiz ist alarmierend und beunruhigt Bevölkerung und Politik. Es braucht Prävention, Sanktionen, Opferberatung, psychologische und finanzielle Unterstützung von Hinterbliebenen. Aber es braucht auch ein Register bezüglich der Femizide und häuslicher Gewalt.</p><p>&nbsp;</p><p>Femizide sind der Gipfel häuslicher Gewalt. 2017 wurden 17 024 Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich polizeilich registriert (Zahlen BfS). In der Schweiz liegt die Anzeigequote bei Gewaltstraftaten unter 50 %. Weniger als 20 % der Opfer sexueller Gewalt erstatten Anzeige. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei häuslicher Gewalt. Auch hier liegt die Anzeigequote bei rund 20 %.<br><br>Häusliche Gewalt kostet die Schweiz vorsichtig geschätzt mindestens 164 Millionen Franken pro Jahr, alleine die Kosten für Polizei und Justiz belaufen sich auf rund 49 Millionen Franken jährlich.</p>
    • <span><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung bewusst, über eine Definition des Begriffs «Femizid» und über entsprechende offizielle Daten zu verfügen.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang hat das Parlament den Bundesrat im Rahmen der Umsetzung des Postulates 24.3782 Arslan «Machbarkeitsstudie bezüglich statistischer Erfassung von Femiziden» beauftragt, deren statistische Erfassung zu prüfen. Diese Studie wird sich auch zur Machbarkeit eines Registers zu Femiziden äussern. Die Ergebnisse dieser Machbar­keitsstudie liegen voraussichtlich Ende 2027 vor und sollen abgewartet werden. Die even­tuelle Einrichtung eines solchen Registers würde erhebliche Ressourcen erfordern, die derzeit in der Bundesverwaltung nicht verfügbar sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Zudem verweist der Bundesrat auf die Motionen 25.4558 Gmür-Schönenberger «Häusliche Gewalt – Täterprävention und -monitoring verbessern» sowie 25.4556 Maret Marianne «Rahmengesetz für den Schutz vor häuslicher Gewalt – Schutz, Prävention und Ahndung verbindlich regeln», welche er zur Annahme beantragt. Die Frage einer allfälligen Umsetzung eines Registers zu Femiziden und häuslicher Gewalt würde auf Grundlage des Berichts in Erfüllung des Postulates 24.3782 Arslan geprüft und sollte mit einer Ausarbeitung eines Rah­men­ge­setzes sowie mit einer Einrichtung eines Monitoringsystems zur Erfassung von Täterin­nen und Tätern von häuslicher Gewalt koordiniert werden.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen oder mit einer anderen geeigneten Massnahme dafür zu sorgen, damit ein nationales Register zu Femiziden und häuslicher Gewalt in der Schweiz geführt wird.</p><p>&nbsp;</p>
    • Register zu Femiziden und häuslicher Gewalt

Back to List