Sexualaufklärung in der Schweiz. Klarer Befund, aber fehlende Leitlinien
- ShortId
-
25.4854
- Id
-
20254854
- Updated
-
18.02.2026 16:32
- Language
-
de
- Title
-
Sexualaufklärung in der Schweiz. Klarer Befund, aber fehlende Leitlinien
- AdditionalIndexing
-
32;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>Der Bundesrat bekräftigt sein Engagement für die Rechte von Kindern und deren Schutz vor Gewalt, namentlich auch das Recht auf eine umfassende und qualitativ hochwertige Sexualaufklärung, gemäss den von der Schweiz ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen. Die Verantwortung für die Sexualaufklärung in der obligatorischen und nachobligatorischen Schule liegt verfassungsgemäss bei den Kantonen (Art. 62 Abs. 1 bis 3 BV). In seinem Bericht vom 13. Dezember 2024 (www.sbfi.admin.ch > Bildung > Bildungsraum Schweiz > Transversale und stufenübergreifende Themen > Sexuelle Bildung) hält der Bundesrat fest, dass die Sexualaufklärung im formalen Bildungssystem auf einem hohen Niveau und angemessen gewährleistet wird. </p><p><u>Zu den Fragen 1+3:</u> Gemäss Artikel 61<em>a</em> BV sorgen Bund und Kantone gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz. Seit 2011 vereinbaren sie gemeinsame bildungspolitische Ziele mit übergeordnetem bildungssystemischem Charakter. Die gemeinsame Erklärung hält unter anderem fest, dass Bund und Kantone ihre Tätigkeiten im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) koordinieren. Die BNE thematisiert auch Fragen der Geschlechtergleichstellung, Gesundheit und Auseinandersetzung mit der eigenen Identität. Auch die im Postulat angesprochene Chancengerechtigkeit ist eine zentrale Herausforderung im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) und wird deshalb in der BFI-Botschaft 2025-28 adressiert.</p><p><u>Zu Frage 2:</u> Unter die kantonale Zuständigkeit im Bereich der schulischen Sexualaufklärung fallen auch Massnahmen zur Koordination, zur Qualitätssicherung der Angebote und zum gleichberechtigten Zugang. Entsprechend liegen die in der externen Studie, auf die sich der Bericht des Bundesrats stützte (s. oben), identifizierten Handlungsfelder und Empfehlungen nicht im Kompetenzbereich des Bundes. Bundesseitiger Handlungsspielraum besteht in der Berufsbildung (Art. 63 BV) sowie im Hochschulbereich (Art. 63<em>a</em> BV). Das SBFI kann die Verbundpartner im Prozess der Berufsentwicklung sensibilisieren. Zudem stellt es sicher, dass die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der schweizerischen Hochschulen informiert wird.</p><p>In den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung und ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit leistet der Bund Präventionsarbeit und gewährt Finanzhilfen für geeignete Projekte. Im Rahmen des nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022-2026 werden beispielsweise Projekte zu Gewaltlosigkeit und Gleichstellung von Mädchen und Jungen in der Schule gefördert (www.gleichstellung2030.ch > Aktionsplan > 3.I. NAP IK: Schwerpunkt I. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung > Massnahme 11). Zudem wurden für die Aus- und Weiterbildung im Berufsfeld «Schule und Pädagogik» Minimalstandards zu geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt veröffentlicht (www.ebg.admin.ch > Minimalstandards für die Aus- und Weiterbildung). Des Weiteren unterstützt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Projekte zur Gewaltprävention von Kindern und Jugendlichen (u.a. Thema sexuelle Gewalt und Belästigung). </p><p><u>Zu Frage 4:</u> Die Sexualaufklärung und ihre pädagogischen Ziele sind in den sprachregionalen Lehrplänen für die obligatorische Schule verankert. Weitergehende Inhalte können kantonal festgelegt werden. Die Schulleitungen sorgen für eine alters- bzw. stufengerechte Vermittlung und verantworten den Einsatz von externen Unterstützungsangeboten sowie geeigneten Unterrichtsmaterialien. Auf der Sekundarstufe II werden Themen der sexuellen Gesundheit und der Prävention von sexueller Gewalt im Fachunterricht oder fächerübergreifend behandelt. Die obengenannte Studie hat gezeigt, dass das Bewusstsein für die Bedeutung der schulischen Sexualaufklärung gesamtschweizerisch zugenommen hat und die bereits laufenden Massnahmen die ermittelten Herausforderungen angehen.</p></span>
- <p>In Erfüllung des Postulats 22.3877 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat der Bundesrat einen Bericht veröffentlicht, der die Bedeutung einer ganzheitlichen Sexualaufklärung für die Gesundheitsförderung, die Prävention sexueller Gewalt und die Umsetzung der Istanbul-Konvention anerkennt. Der Bericht zeigt dabei Defizite auf: grosse kantonale Unterschiede, unzureichende Stundenzahl, ungleicher Zugang zu qualifizierten Fachpersonen, Lücken im Fachunterricht und fehlende systematische Integration der Sexualaufklärung in die Ausbildung von Lehrpersonen.</p><p> </p><p>Diese Defizite sind besonders besorgniserregend, da sie in einem Umfeld auftreten, das von zunehmender sexistischer und sexueller Gewalt sowie der zunehmenden Verbreitung maskulinistischer Diskurse unter Jugendlichen, insbesondere online, geprägt ist. Eine Sexualaufklärung, die auf Rechten, Respekt und Konsens basiert, stellt ein zentrales Instrument für die Prävention gegen solche Entwicklungen dar.</p><p> </p><p>Trotz dieser besorgniserregenden Erkenntnisse verzichtet der Bundesrat auf verbindliche Koordinationsmassnahmen und beschränkt sich auf Sensibilisierungsmassnahmen, obwohl Artikel 61a der Bundesverfassung Bund und Kantone mit der gemeinsamen Leitung des Bildungsraumes Schweiz beauftragt. Auffällig ist, dass die Sexualaufklärung im Unterschied zu anderen Themen – etwa der digitalen Transformation – weder in den gemeinsamen politischen Zielen noch im Arbeitsprogramm 2025–2028 als prioritär geführt wird.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie rechtfertigt der Bundesrat die Tatsache, dass es keine expliziten gemeinsamen politischen Ziele im Bereich der Sexualaufklärung gibt, obwohl sein eigener Bericht Mängel aufzeigt?</li><li>Welche konkreten Massnahmen plant der Bundesrat im Rahmen seiner verfassungsmässigen Kompetenzen, um die Koordination, die Qualität und den gleichberechtigten Zugang zur Sexualaufklärung in der Schweiz zu verbessern?</li><li>Weshalb werden Leitinstrumente für die Digitalisierung der Bildung als möglich erachtet, nicht aber für einen Bereich, der für den Kinderschutz, die Chancengleichheit und die Gewaltprävention von zentraler Bedeutung ist?</li><li>Auf welcher Grundlage geht der Bundesrat davon aus, dass die bestehenden Instrumente ausreichen, um ein wissenschaftlich fundiertes Angebot von hoher Qualität auf nationaler Ebene sicherzustellen, obwohl sein Bericht in mehreren Kantonen Ressourcen- und Kapazitätsmängel feststellt?</li></ol>
- Sexualaufklärung in der Schweiz. Klarer Befund, aber fehlende Leitlinien
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p>Der Bundesrat bekräftigt sein Engagement für die Rechte von Kindern und deren Schutz vor Gewalt, namentlich auch das Recht auf eine umfassende und qualitativ hochwertige Sexualaufklärung, gemäss den von der Schweiz ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen. Die Verantwortung für die Sexualaufklärung in der obligatorischen und nachobligatorischen Schule liegt verfassungsgemäss bei den Kantonen (Art. 62 Abs. 1 bis 3 BV). In seinem Bericht vom 13. Dezember 2024 (www.sbfi.admin.ch > Bildung > Bildungsraum Schweiz > Transversale und stufenübergreifende Themen > Sexuelle Bildung) hält der Bundesrat fest, dass die Sexualaufklärung im formalen Bildungssystem auf einem hohen Niveau und angemessen gewährleistet wird. </p><p><u>Zu den Fragen 1+3:</u> Gemäss Artikel 61<em>a</em> BV sorgen Bund und Kantone gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz. Seit 2011 vereinbaren sie gemeinsame bildungspolitische Ziele mit übergeordnetem bildungssystemischem Charakter. Die gemeinsame Erklärung hält unter anderem fest, dass Bund und Kantone ihre Tätigkeiten im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) koordinieren. Die BNE thematisiert auch Fragen der Geschlechtergleichstellung, Gesundheit und Auseinandersetzung mit der eigenen Identität. Auch die im Postulat angesprochene Chancengerechtigkeit ist eine zentrale Herausforderung im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) und wird deshalb in der BFI-Botschaft 2025-28 adressiert.</p><p><u>Zu Frage 2:</u> Unter die kantonale Zuständigkeit im Bereich der schulischen Sexualaufklärung fallen auch Massnahmen zur Koordination, zur Qualitätssicherung der Angebote und zum gleichberechtigten Zugang. Entsprechend liegen die in der externen Studie, auf die sich der Bericht des Bundesrats stützte (s. oben), identifizierten Handlungsfelder und Empfehlungen nicht im Kompetenzbereich des Bundes. Bundesseitiger Handlungsspielraum besteht in der Berufsbildung (Art. 63 BV) sowie im Hochschulbereich (Art. 63<em>a</em> BV). Das SBFI kann die Verbundpartner im Prozess der Berufsentwicklung sensibilisieren. Zudem stellt es sicher, dass die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der schweizerischen Hochschulen informiert wird.</p><p>In den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung und ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit leistet der Bund Präventionsarbeit und gewährt Finanzhilfen für geeignete Projekte. Im Rahmen des nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022-2026 werden beispielsweise Projekte zu Gewaltlosigkeit und Gleichstellung von Mädchen und Jungen in der Schule gefördert (www.gleichstellung2030.ch > Aktionsplan > 3.I. NAP IK: Schwerpunkt I. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung > Massnahme 11). Zudem wurden für die Aus- und Weiterbildung im Berufsfeld «Schule und Pädagogik» Minimalstandards zu geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt veröffentlicht (www.ebg.admin.ch > Minimalstandards für die Aus- und Weiterbildung). Des Weiteren unterstützt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Projekte zur Gewaltprävention von Kindern und Jugendlichen (u.a. Thema sexuelle Gewalt und Belästigung). </p><p><u>Zu Frage 4:</u> Die Sexualaufklärung und ihre pädagogischen Ziele sind in den sprachregionalen Lehrplänen für die obligatorische Schule verankert. Weitergehende Inhalte können kantonal festgelegt werden. Die Schulleitungen sorgen für eine alters- bzw. stufengerechte Vermittlung und verantworten den Einsatz von externen Unterstützungsangeboten sowie geeigneten Unterrichtsmaterialien. Auf der Sekundarstufe II werden Themen der sexuellen Gesundheit und der Prävention von sexueller Gewalt im Fachunterricht oder fächerübergreifend behandelt. Die obengenannte Studie hat gezeigt, dass das Bewusstsein für die Bedeutung der schulischen Sexualaufklärung gesamtschweizerisch zugenommen hat und die bereits laufenden Massnahmen die ermittelten Herausforderungen angehen.</p></span>
- <p>In Erfüllung des Postulats 22.3877 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat der Bundesrat einen Bericht veröffentlicht, der die Bedeutung einer ganzheitlichen Sexualaufklärung für die Gesundheitsförderung, die Prävention sexueller Gewalt und die Umsetzung der Istanbul-Konvention anerkennt. Der Bericht zeigt dabei Defizite auf: grosse kantonale Unterschiede, unzureichende Stundenzahl, ungleicher Zugang zu qualifizierten Fachpersonen, Lücken im Fachunterricht und fehlende systematische Integration der Sexualaufklärung in die Ausbildung von Lehrpersonen.</p><p> </p><p>Diese Defizite sind besonders besorgniserregend, da sie in einem Umfeld auftreten, das von zunehmender sexistischer und sexueller Gewalt sowie der zunehmenden Verbreitung maskulinistischer Diskurse unter Jugendlichen, insbesondere online, geprägt ist. Eine Sexualaufklärung, die auf Rechten, Respekt und Konsens basiert, stellt ein zentrales Instrument für die Prävention gegen solche Entwicklungen dar.</p><p> </p><p>Trotz dieser besorgniserregenden Erkenntnisse verzichtet der Bundesrat auf verbindliche Koordinationsmassnahmen und beschränkt sich auf Sensibilisierungsmassnahmen, obwohl Artikel 61a der Bundesverfassung Bund und Kantone mit der gemeinsamen Leitung des Bildungsraumes Schweiz beauftragt. Auffällig ist, dass die Sexualaufklärung im Unterschied zu anderen Themen – etwa der digitalen Transformation – weder in den gemeinsamen politischen Zielen noch im Arbeitsprogramm 2025–2028 als prioritär geführt wird.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie rechtfertigt der Bundesrat die Tatsache, dass es keine expliziten gemeinsamen politischen Ziele im Bereich der Sexualaufklärung gibt, obwohl sein eigener Bericht Mängel aufzeigt?</li><li>Welche konkreten Massnahmen plant der Bundesrat im Rahmen seiner verfassungsmässigen Kompetenzen, um die Koordination, die Qualität und den gleichberechtigten Zugang zur Sexualaufklärung in der Schweiz zu verbessern?</li><li>Weshalb werden Leitinstrumente für die Digitalisierung der Bildung als möglich erachtet, nicht aber für einen Bereich, der für den Kinderschutz, die Chancengleichheit und die Gewaltprävention von zentraler Bedeutung ist?</li><li>Auf welcher Grundlage geht der Bundesrat davon aus, dass die bestehenden Instrumente ausreichen, um ein wissenschaftlich fundiertes Angebot von hoher Qualität auf nationaler Ebene sicherzustellen, obwohl sein Bericht in mehreren Kantonen Ressourcen- und Kapazitätsmängel feststellt?</li></ol>
- Sexualaufklärung in der Schweiz. Klarer Befund, aber fehlende Leitlinien
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