Wie steht es um die Umsetzung des Gewässerraums?

ShortId
25.4860
Id
20254860
Updated
11.02.2026 15:52
Language
de
Title
Wie steht es um die Umsetzung des Gewässerraums?
AdditionalIndexing
2846;52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Einführung des Gewässerraums geht auf die im Jahr&nbsp;2011 verabschiedete Revision des Gewässerschutzgesetzes zurück. Sie soll das ökologische Funktionieren der Fliessgewässer gewährleisten und negative Einwirkungen durch Bodennutzung oder Infrastrukturen verhindern. Die Kantone wurden beauftragt, den Gewässerraum unter Berücksichtigung der Schutzbedürfnisse und lokalen Gegebenheiten bis 2018 festzulegen.</p><p>Mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der erwähnten Revision ist die Umsetzung des Gewässerraums in den Kantonen unterschiedlich weit fortgeschritten und wirft Fragen zu den konkreten Auswirkungen für die Landwirtschaft auf. Ein Grossteil der Flächen im Gewässerraum, die Nutzungseinschränkungen unterliegen, sind landwirtschaftliche Produktionsflächen. Es fehlt eine aktualisierte nationale Gesamtübersicht über den Planungsstand und die betroffene Gesamtfläche.</p><p>Eine genaue Bestandsaufnahme ist erforderlich, damit die Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Produktionsflächen beurteilt und bei der Umsetzung des Gewässerraums Umweltziele und die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Produktion ausgewogen berücksichtigt werden können.</p>
  • <span><p><span>1) Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) erhebt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) periodisch den Stand der Festlegung des Gewässerraums und den Fortschritt der Umsetzung. Erhoben wird jeweils der Festlegungsstand in den Gemeinden. Zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung per Ende März 2023 hatten 58 Prozent aller Schweizer Gemeinden den Gewässerraum entweder eigentümer- oder behördenverbindlich festgelegt. In rund zwei Dritteln der Gemeinden, die den Gewässerraum noch nicht eigentümerverbindlich festgelegt hatten, war der Festlegungsprozess im Gang. In drei Kantonen (Genf, Jura, Uri) war die eigentümerverbindliche Festlegung in allen Gemeinden abgeschlossen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2) Eine Gesamtschätzung der betroffenen Landwirtschaftsflächen liegt aktuell nicht vor. Einschränkungen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung gelten erst ab dem Zeitpunkt der eigentümerverbindlichen Festlegung. Die eigentümerverbindlich festgelegten Gewässerräume werden seit 2022 schweizweit fortlaufend nach den Standards des Minimalen Geodatenmodells Gewässerraum (ID 190.1) erfasst und durch die Konferenz der kantonalen Geoinformations- und Katasterstellen (KGK) publiziert. In vielen Kantonen ist dieser Prozess noch im Aufbau. Die Gewässerräume werden zudem zunehmend in den Katastern der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) von Kantonen und Bund geführt. BPUK und BAFU werden diese Datenquellen für ihren nächsten Umsetzungsbericht (vorgesehen für 2027) auswerten und in den Bericht integrieren. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3) Landwirtschaftliche Flächen im Gewässerraum dürfen ab der eigentümerverbindlichen Gewässerraumfestlegung weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Im Gewässerraum dürfen jedoch keine Dünger und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, und die Anforderungen der Direktzahlungsverordnung (DZV; SR 910.13) an bestimmte Biodiversitätsförderflächen (Streuefläche, Hecke, Feld- und Ufergehölz, Uferwiese, extensiv genutzte Wiese, extensiv genutzte Weide oder Waldweide) müssen erfüllt werden (Art. 41</span><em><span>c</span></em><span> Abs. 3 und 4 Gewässerschutzverordnung; [GSchV; SR 814.201]). Zum Teil ist in den Kantonen die Anmeldung dieser Flächen als Biodiversitätsförderflächen obligatorisch. Entsprechende Daten werden kantonal erfasst. Weiter ist gemäss Artikel 41</span><em><span>c</span></em><sup><span>bis</span></sup><span> Absatz 1 GSchV ackerfähiges Kulturland mit der Qualität von Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum von den Kantonen bei der Inventarisierung der Fruchtfolgeflächen separat auszuweisen.</span></p></span>
  • <p>Wie steht es um die Umsetzung des Gewässerraums?</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Wie weit ist die Umsetzung des Gewässerraums in den einzelnen Kantonen fortgeschritten? Wie viele Kantone haben die Planung abgeschlossen?</li><li>Wie gross ist die geschätzte Landwirtschaftsfläche, die schweizweit im Gewässerraum liegt?</li><li>Wie wird diese Fläche deklariert und genutzt?</li></ol>
  • Wie steht es um die Umsetzung des Gewässerraums?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Einführung des Gewässerraums geht auf die im Jahr&nbsp;2011 verabschiedete Revision des Gewässerschutzgesetzes zurück. Sie soll das ökologische Funktionieren der Fliessgewässer gewährleisten und negative Einwirkungen durch Bodennutzung oder Infrastrukturen verhindern. Die Kantone wurden beauftragt, den Gewässerraum unter Berücksichtigung der Schutzbedürfnisse und lokalen Gegebenheiten bis 2018 festzulegen.</p><p>Mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der erwähnten Revision ist die Umsetzung des Gewässerraums in den Kantonen unterschiedlich weit fortgeschritten und wirft Fragen zu den konkreten Auswirkungen für die Landwirtschaft auf. Ein Grossteil der Flächen im Gewässerraum, die Nutzungseinschränkungen unterliegen, sind landwirtschaftliche Produktionsflächen. Es fehlt eine aktualisierte nationale Gesamtübersicht über den Planungsstand und die betroffene Gesamtfläche.</p><p>Eine genaue Bestandsaufnahme ist erforderlich, damit die Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Produktionsflächen beurteilt und bei der Umsetzung des Gewässerraums Umweltziele und die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Produktion ausgewogen berücksichtigt werden können.</p>
    • <span><p><span>1) Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) erhebt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) periodisch den Stand der Festlegung des Gewässerraums und den Fortschritt der Umsetzung. Erhoben wird jeweils der Festlegungsstand in den Gemeinden. Zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung per Ende März 2023 hatten 58 Prozent aller Schweizer Gemeinden den Gewässerraum entweder eigentümer- oder behördenverbindlich festgelegt. In rund zwei Dritteln der Gemeinden, die den Gewässerraum noch nicht eigentümerverbindlich festgelegt hatten, war der Festlegungsprozess im Gang. In drei Kantonen (Genf, Jura, Uri) war die eigentümerverbindliche Festlegung in allen Gemeinden abgeschlossen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2) Eine Gesamtschätzung der betroffenen Landwirtschaftsflächen liegt aktuell nicht vor. Einschränkungen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung gelten erst ab dem Zeitpunkt der eigentümerverbindlichen Festlegung. Die eigentümerverbindlich festgelegten Gewässerräume werden seit 2022 schweizweit fortlaufend nach den Standards des Minimalen Geodatenmodells Gewässerraum (ID 190.1) erfasst und durch die Konferenz der kantonalen Geoinformations- und Katasterstellen (KGK) publiziert. In vielen Kantonen ist dieser Prozess noch im Aufbau. Die Gewässerräume werden zudem zunehmend in den Katastern der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) von Kantonen und Bund geführt. BPUK und BAFU werden diese Datenquellen für ihren nächsten Umsetzungsbericht (vorgesehen für 2027) auswerten und in den Bericht integrieren. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3) Landwirtschaftliche Flächen im Gewässerraum dürfen ab der eigentümerverbindlichen Gewässerraumfestlegung weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Im Gewässerraum dürfen jedoch keine Dünger und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, und die Anforderungen der Direktzahlungsverordnung (DZV; SR 910.13) an bestimmte Biodiversitätsförderflächen (Streuefläche, Hecke, Feld- und Ufergehölz, Uferwiese, extensiv genutzte Wiese, extensiv genutzte Weide oder Waldweide) müssen erfüllt werden (Art. 41</span><em><span>c</span></em><span> Abs. 3 und 4 Gewässerschutzverordnung; [GSchV; SR 814.201]). Zum Teil ist in den Kantonen die Anmeldung dieser Flächen als Biodiversitätsförderflächen obligatorisch. Entsprechende Daten werden kantonal erfasst. Weiter ist gemäss Artikel 41</span><em><span>c</span></em><sup><span>bis</span></sup><span> Absatz 1 GSchV ackerfähiges Kulturland mit der Qualität von Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum von den Kantonen bei der Inventarisierung der Fruchtfolgeflächen separat auszuweisen.</span></p></span>
    • <p>Wie steht es um die Umsetzung des Gewässerraums?</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Wie weit ist die Umsetzung des Gewässerraums in den einzelnen Kantonen fortgeschritten? Wie viele Kantone haben die Planung abgeschlossen?</li><li>Wie gross ist die geschätzte Landwirtschaftsfläche, die schweizweit im Gewässerraum liegt?</li><li>Wie wird diese Fläche deklariert und genutzt?</li></ol>
    • Wie steht es um die Umsetzung des Gewässerraums?

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