Entschädigungen und Genugtuungen für Opfer nach dem Opferhilfegesetz. Bedarf an detaillierten Daten
- ShortId
-
25.4862
- Id
-
20254862
- Updated
-
18.02.2026 16:28
- Language
-
de
- Title
-
Entschädigungen und Genugtuungen für Opfer nach dem Opferhilfegesetz. Bedarf an detaillierten Daten
- AdditionalIndexing
-
1216;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das OHG garantiert eine Entschädigung und eine Genugtuung, wenn Opfer in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurden. Der vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Leitfaden zur Bemessung der Genugtuung legt Grundsätze und Bandbreiten fest, die den zuständigen kantonalen Behörden als Orientierung dienen sollen. </p><p> </p><p>Die kantonalen Praktiken hinsichtlich der Verfahren, der Bewertungskriterien und der Finanzierung unterscheiden sich jedoch erheblich. Um Transparenz, Kohärenz und Gleichbehandlung der Opfer sicherzustellen, sind daher umfassendere Daten und eine systematische Bestandsaufnahme dieser kantonalen Praktiken erforderlich.</p><p> </p><p>Die vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten statistischen Grundlagen reichen für ein realistisches Bild der Funktionsweise des Systems nicht aus.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat, die oben genannten gezielten Fragen zu beantworten, um die Situation zu klären und gegebenenfalls die notwendigen Anpassungen am bestehenden System vorzunehmen.</p>
- <span><p>Der Vollzug des Opferhilfegesetzes (OHG; SR 312.5) obliegt den Kantonen. Der Bund erhebt über das BFS statistische Daten zu Entschädigungs- und Genugtuungsfällen. Die Tabellen können unter www.bfs.admin.ch > Statistiken > Kriminalität und Strafrecht > Opferhilfe > Entschädigungen und Genugtuungen > Tabellen abgerufen werden.</p><p> </p><p>Die Opferhilfestatistik (OHS) ist eine öffentliche Statistik, die über Beratungsfälle oder Entschädigungs- und Genugtuungsfälle in den Kantonen Auskunft gibt. Sie verfolgt keine administrativen Zwecke. Bestimmte Informationen zu den Fällen (z. B. beantragte Beträge, Verfahrensdauer oder Ablehnungsgründe) werden daher nicht systematisch erhoben oder veröffentlicht.</p><p> </p><p>1./2. Gemäss Tabelle T 19.05.02.05 «Entschädigungs- und Genugtuungsfälle nach Kanton und Leistungen» ergeben sich für den Zeitraum 2014–2024 folgende Eckwerte:</p><p> </p><table><tbody><tr><td><p>Durchschnittliche Anzahl Gesuche pro Jahr</p></td><td><p>1’194</p></td></tr><tr><td><p>Prozentualer Anteil gutgeheissener Gesuche</p></td><td><p>58,0 %</p></td></tr><tr><td><p>Höchste Anzahl Gesuche</p></td><td><p>2015: 1’397</p></td></tr><tr><td><p>Tiefste Anzahl Gesuche</p></td><td><p>2021: 1’018</p></td></tr><tr><td><p>Höchste Gutheissungsquote</p></td><td><p>2024: 70,9 % (778 von 1’098)</p></td></tr><tr><td><p>Tiefste Gutheissungsquote</p></td><td><p>2015: 50,9 % (711 von 1’397)</p></td></tr></tbody></table><p> </p><p>Eine systematische Differenzierung nach Kantonen ist in der BFS-Tabelle möglich, wird hier aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht vollständig wiedergegeben.</p><p> </p><p>3. Beantragte Beträge werden vom BFS nicht erfasst, da die Statistik sich auf ausgezahlte Leistungen beschränkt. Bewilligte Beträge sind in Tabelle T 19.05.02.05 dokumentiert. Im Zeitraum wurden pro Jahr durchschnittlich CHF 1'189'780 an Entschädigungen und CHF 4'719'188 an Genugtuungen ausgezahlt. Die höchste Summe für die Entschädigung fiel 2014 an (CHF 1'714'966 bei 144 Gesuchen). Für die Genugtuung im Jahr 2019 (CHF 5'647'212 bei 676 Gesuchen). Die niedrigsten: Entschädigung 2022 (CHF 730'473 bei 67 Gesuchen), Genugtuung 2021 (CHF 3'758'583 bei 594 Gesuchen). Pro gutgeheissenem Gesuch betrug die Entschädigung durchschnittlich CHF 13'908 (Median: CHF 3'228), die Genugtuung CHF 7'104 (Median: CHF 4'000).</p><p> </p><p>4. In Tabelle T 19.05.02.02 werden Gesuche nach Straftat erfasst. Von den 13'138 Anträgen, die zwischen 2014 und 2024 bei den Kantonen eingereicht wurden, gab die antragsstellende Person in 63,3% der Fälle einen Tötungsdelikt oder Körperverletzung und Tätlichkeiten (einschliesslich im Strassenverkehr) an. In 37,5% der Anträge lag mindestens eine Straftat gegen die sexuelle Integrität vor. Alle Daten lassen sich nur nach Straftaten unterscheiden, sodass keine Daten zu psychischer Gewalt erhoben werden. Eine statistische Trennung zwischen bewilligten und abgelehnten Gesuchen nach Gewaltart sowie einer kantonalen Differenzierung sind in den BFS-Daten nicht vorgesehen.</p><p> </p><p>5. In Tabelle T 19.05.02.01 werden Gesuche nach Geschlecht, Alter und Nationalität erfasst, jedoch nur für die Gesamtzahl der Anträge. Sozioökonomischer Status (z. B. Einkommen, Bildung) wird nicht erfasst.</p><p> Antragstellende Person: 61,6% weiblich, 37,9% männlich. Altersgruppen: Unter 18 Jahre: 10,9%, 18-29 Jahre: 27,2%, 30-64 Jahre: 52,5%, über 64 Jahre: 4,9% und unbekannt: 4,5%. Nationalität: 51,7% Schweizer, 32,0% Ausländer, 16,3% unbekannt.</p><p> Bewilligte/Abgelehnte: Keine differenzierte Erfassung; geschlechtsspezifische Trends aus T 19.05.02.09 (seit 2018) für positive Entscheidungen zeigen zeigen keinen signifikanten Unterschied (68% bei Männern und 65% bei Frauen).</p><p> </p><p>6./7. Das BFS erhebt zwar Daten zur Dauer des Verfahrens und zu den Gründen für vollständige oder teilweise Ablehnungen, diese werden jedoch nicht offiziell veröffentlicht, da es sich um administrative und kontrollbezogene Ziele handelt, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Statistik fallen. In der Praxis wird die Entscheidung über die Entschädigung nach dem Opferhilfegesetz (OHG) innerhalb weniger Monate getroffen. Im Kanton Zürich beispielsweise wird die Entscheidung innerhalb von durchschnittlich zweieinhalb Monaten getroffen. Die von der Entschädigungsbehörde des Kantons rechtskräftig zugesprochenen Beträge werden rasch ausbezahlt. Aufgrund des gesetzlichen Anspruchs auf Unterstützung dürfen Ablehnungen/Kürzungen nur erfolgen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. </p></span>
- <p>Kann der Bundesrat für den Zeitraum von 2014 bis 2024 und aufgeschlüsselt nach Kantonen die folgenden Daten zu Entschädigungen und Genugtuungen nach dem Opferhilfegesetz (OHG) zur Verfügung stellen:</p><ul><li>Gesamtzahl der eingereichten Gesuche pro Jahr</li><li>Anzahl und Anteil der Gutheissungen und Abweisungen</li><li>Gesamtsumme der beantragten und der zugesprochenen Beträge (inklusive Verhältnis, Durchschnitt und Median)</li><li>Aufschlüsselung der Gutheissungen und Abweisungen nach Art der erlittenen Gewalt (körperlich, sexuell, psychisch oder gemischt)</li><li>Aufschlüsselung nach Geschlecht, Alter und sozioökonomischem Status der Opfer, die <ul style="list-style-type:circle;"><li>ein Gesuch stellen,</li><li>einen positiven Entscheid erhalten,</li><li>einen negativen Entscheid erhalten</li></ul></li><li>Durchschnittliche Verfahrensdauer vom Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs bis zum Entscheid</li><li>Wichtigste Gründe für vollständig oder teilweise abgewiesene Gesuche</li></ul>
- Entschädigungen und Genugtuungen für Opfer nach dem Opferhilfegesetz. Bedarf an detaillierten Daten
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das OHG garantiert eine Entschädigung und eine Genugtuung, wenn Opfer in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurden. Der vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Leitfaden zur Bemessung der Genugtuung legt Grundsätze und Bandbreiten fest, die den zuständigen kantonalen Behörden als Orientierung dienen sollen. </p><p> </p><p>Die kantonalen Praktiken hinsichtlich der Verfahren, der Bewertungskriterien und der Finanzierung unterscheiden sich jedoch erheblich. Um Transparenz, Kohärenz und Gleichbehandlung der Opfer sicherzustellen, sind daher umfassendere Daten und eine systematische Bestandsaufnahme dieser kantonalen Praktiken erforderlich.</p><p> </p><p>Die vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten statistischen Grundlagen reichen für ein realistisches Bild der Funktionsweise des Systems nicht aus.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat, die oben genannten gezielten Fragen zu beantworten, um die Situation zu klären und gegebenenfalls die notwendigen Anpassungen am bestehenden System vorzunehmen.</p>
- <span><p>Der Vollzug des Opferhilfegesetzes (OHG; SR 312.5) obliegt den Kantonen. Der Bund erhebt über das BFS statistische Daten zu Entschädigungs- und Genugtuungsfällen. Die Tabellen können unter www.bfs.admin.ch > Statistiken > Kriminalität und Strafrecht > Opferhilfe > Entschädigungen und Genugtuungen > Tabellen abgerufen werden.</p><p> </p><p>Die Opferhilfestatistik (OHS) ist eine öffentliche Statistik, die über Beratungsfälle oder Entschädigungs- und Genugtuungsfälle in den Kantonen Auskunft gibt. Sie verfolgt keine administrativen Zwecke. Bestimmte Informationen zu den Fällen (z. B. beantragte Beträge, Verfahrensdauer oder Ablehnungsgründe) werden daher nicht systematisch erhoben oder veröffentlicht.</p><p> </p><p>1./2. Gemäss Tabelle T 19.05.02.05 «Entschädigungs- und Genugtuungsfälle nach Kanton und Leistungen» ergeben sich für den Zeitraum 2014–2024 folgende Eckwerte:</p><p> </p><table><tbody><tr><td><p>Durchschnittliche Anzahl Gesuche pro Jahr</p></td><td><p>1’194</p></td></tr><tr><td><p>Prozentualer Anteil gutgeheissener Gesuche</p></td><td><p>58,0 %</p></td></tr><tr><td><p>Höchste Anzahl Gesuche</p></td><td><p>2015: 1’397</p></td></tr><tr><td><p>Tiefste Anzahl Gesuche</p></td><td><p>2021: 1’018</p></td></tr><tr><td><p>Höchste Gutheissungsquote</p></td><td><p>2024: 70,9 % (778 von 1’098)</p></td></tr><tr><td><p>Tiefste Gutheissungsquote</p></td><td><p>2015: 50,9 % (711 von 1’397)</p></td></tr></tbody></table><p> </p><p>Eine systematische Differenzierung nach Kantonen ist in der BFS-Tabelle möglich, wird hier aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht vollständig wiedergegeben.</p><p> </p><p>3. Beantragte Beträge werden vom BFS nicht erfasst, da die Statistik sich auf ausgezahlte Leistungen beschränkt. Bewilligte Beträge sind in Tabelle T 19.05.02.05 dokumentiert. Im Zeitraum wurden pro Jahr durchschnittlich CHF 1'189'780 an Entschädigungen und CHF 4'719'188 an Genugtuungen ausgezahlt. Die höchste Summe für die Entschädigung fiel 2014 an (CHF 1'714'966 bei 144 Gesuchen). Für die Genugtuung im Jahr 2019 (CHF 5'647'212 bei 676 Gesuchen). Die niedrigsten: Entschädigung 2022 (CHF 730'473 bei 67 Gesuchen), Genugtuung 2021 (CHF 3'758'583 bei 594 Gesuchen). Pro gutgeheissenem Gesuch betrug die Entschädigung durchschnittlich CHF 13'908 (Median: CHF 3'228), die Genugtuung CHF 7'104 (Median: CHF 4'000).</p><p> </p><p>4. In Tabelle T 19.05.02.02 werden Gesuche nach Straftat erfasst. Von den 13'138 Anträgen, die zwischen 2014 und 2024 bei den Kantonen eingereicht wurden, gab die antragsstellende Person in 63,3% der Fälle einen Tötungsdelikt oder Körperverletzung und Tätlichkeiten (einschliesslich im Strassenverkehr) an. In 37,5% der Anträge lag mindestens eine Straftat gegen die sexuelle Integrität vor. Alle Daten lassen sich nur nach Straftaten unterscheiden, sodass keine Daten zu psychischer Gewalt erhoben werden. Eine statistische Trennung zwischen bewilligten und abgelehnten Gesuchen nach Gewaltart sowie einer kantonalen Differenzierung sind in den BFS-Daten nicht vorgesehen.</p><p> </p><p>5. In Tabelle T 19.05.02.01 werden Gesuche nach Geschlecht, Alter und Nationalität erfasst, jedoch nur für die Gesamtzahl der Anträge. Sozioökonomischer Status (z. B. Einkommen, Bildung) wird nicht erfasst.</p><p> Antragstellende Person: 61,6% weiblich, 37,9% männlich. Altersgruppen: Unter 18 Jahre: 10,9%, 18-29 Jahre: 27,2%, 30-64 Jahre: 52,5%, über 64 Jahre: 4,9% und unbekannt: 4,5%. Nationalität: 51,7% Schweizer, 32,0% Ausländer, 16,3% unbekannt.</p><p> Bewilligte/Abgelehnte: Keine differenzierte Erfassung; geschlechtsspezifische Trends aus T 19.05.02.09 (seit 2018) für positive Entscheidungen zeigen zeigen keinen signifikanten Unterschied (68% bei Männern und 65% bei Frauen).</p><p> </p><p>6./7. Das BFS erhebt zwar Daten zur Dauer des Verfahrens und zu den Gründen für vollständige oder teilweise Ablehnungen, diese werden jedoch nicht offiziell veröffentlicht, da es sich um administrative und kontrollbezogene Ziele handelt, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Statistik fallen. In der Praxis wird die Entscheidung über die Entschädigung nach dem Opferhilfegesetz (OHG) innerhalb weniger Monate getroffen. Im Kanton Zürich beispielsweise wird die Entscheidung innerhalb von durchschnittlich zweieinhalb Monaten getroffen. Die von der Entschädigungsbehörde des Kantons rechtskräftig zugesprochenen Beträge werden rasch ausbezahlt. Aufgrund des gesetzlichen Anspruchs auf Unterstützung dürfen Ablehnungen/Kürzungen nur erfolgen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. </p></span>
- <p>Kann der Bundesrat für den Zeitraum von 2014 bis 2024 und aufgeschlüsselt nach Kantonen die folgenden Daten zu Entschädigungen und Genugtuungen nach dem Opferhilfegesetz (OHG) zur Verfügung stellen:</p><ul><li>Gesamtzahl der eingereichten Gesuche pro Jahr</li><li>Anzahl und Anteil der Gutheissungen und Abweisungen</li><li>Gesamtsumme der beantragten und der zugesprochenen Beträge (inklusive Verhältnis, Durchschnitt und Median)</li><li>Aufschlüsselung der Gutheissungen und Abweisungen nach Art der erlittenen Gewalt (körperlich, sexuell, psychisch oder gemischt)</li><li>Aufschlüsselung nach Geschlecht, Alter und sozioökonomischem Status der Opfer, die <ul style="list-style-type:circle;"><li>ein Gesuch stellen,</li><li>einen positiven Entscheid erhalten,</li><li>einen negativen Entscheid erhalten</li></ul></li><li>Durchschnittliche Verfahrensdauer vom Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs bis zum Entscheid</li><li>Wichtigste Gründe für vollständig oder teilweise abgewiesene Gesuche</li></ul>
- Entschädigungen und Genugtuungen für Opfer nach dem Opferhilfegesetz. Bedarf an detaillierten Daten
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