Finanzielle und staatliche Risiken bei neuen Atomkraftwerken. Lehren aus internationalen Erfahrungen

ShortId
25.4863
Id
20254863
Updated
11.02.2026 15:42
Language
de
Title
Finanzielle und staatliche Risiken bei neuen Atomkraftwerken. Lehren aus internationalen Erfahrungen
AdditionalIndexing
66;2846;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Der Bundesrat stellt die zentralen Feststellungen der genannten Berichte nicht in Frage. Wie darin festgehalten, gibt es verschiedene Faktoren für die Kosten- und Bauzeitüberschreitungen. Projektanten eines allfälligen neuen Kernkraftwerks in der Schweiz hätten diese Faktoren entsprechend zu berücksichtigen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. bis 5. In der Schweiz stellt sich die Frage der Finanzierung und Risikoteilung beim Bau eines neuen Kernkraftwerks heute nicht, weil die Wirtschaftlichkeit nur an einem vorliegenden konkreten Projekt beurteilt werden kann. Die meisten Neubauprojekte für Kernkraftwerke, die in den letzten Jahren im Ausland in Angriff genommen wurden, nahmen staatliche Unterstützung in Anspruch, z.B. in Form von staatlichen Unternehmen oder Investoren, staatlichen Darlehen, Kaufverträgen mit festen Strompreisen (z. B. in Grossbritannien, Finnland), Entschädigungen im Falle einer politischen Projektstornierung bzw. Stilllegung und/oder Verträgen über die Aufteilung der Kosten und Gewinne (z.B. in Schweden). Auch in Frankreich wurden die finanziellen Risiken des Baus von Flamanville im Wesentlichen durch den französischen Staat getragen, der zu 100 Prozent als Aktionär an der Électricité de France (EDF) beteiligt ist. Im Weiteren können gemäss </span><span>Taxonomie der Europäischen Union (EU) private Investitionen in Kernenergie innerhalb der EU als nachhaltig eingestuft werden, was Finanzinstitute dazu anregt, diese zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten können Betreibern von Kernkraftwerken auch Beihilfen gewähren oder diese subventionieren, insbesondere unter Einhaltung des EU-Beihilferechts. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Bezüglich Sicherstellung der Winterversorgung werden alle Alternativen gleichwertig geprüft. Der Bundesrat strebt dabei die Offenheit für alle klimaschonenden Technologien an. Da derzeit kein konkretes Projekt für ein neues Kernkraftwerk vorliegt, kann der Bundesrat die Risiken, die eine mögliche Unterstützung nach sich ziehen würde, nicht explizit prüfen lassen. </span></p></span>
  • <p>Im Zusammenhang mit der Diskussion um eine mögliche Aufhebung des Neubauverbots für Atomkraftwerke stellt sich für die Schweiz die Frage nach den finanziellen und staatlichen Risiken neuer AKW-Projekte. Internationale Erfahrungen weisen auf wiederkehrende Kostenüberschreitungen und staatliche Risikoübernahmen hin.<br>Diese werden unter anderem dokumentiert in den Berichten des französischen Rechnungshofs (2020, 2025) zu Flamanville und Olkiluoto 3, des britischen Rechnungshofs (2017) zu Hinkley Point C sowie im TVO-Zwischenbericht Q3/2018 zu Olkiluoto 3.</p><p>&nbsp;</p><p>Fragen:</p><p>1. Bestätigt der Bundesrat die zentralen Feststellungen der genannten Berichte zu erheblichen Kosten- und Terminüberschreitungen sowie zur staatlichen Risikoübernahme bei den AKW-Projekten Flamanville, Hinkley Point C und Olkiluoto 3, und welche Schlussfolgerungen zieht er daraus für die Beurteilung eines AKW-Neubaus in der Schweiz?</p><p>2.&nbsp;Geht der Bundesrat davon aus, dass vergleichbare Kosten-, Bau- und Finanzierungsrisiken auch bei einem AKW-Neubau in der Schweiz auftreten könnten? Falls nein, auf welche spezifischen Schweizer Rahmenbedingungen und welche empirischen oder internationalen Vergleichsbeispiele stützt er diese Einschätzung?</p><p>3.&nbsp;Teilt der Bundesrat die Einschätzung der genannten Rechnungshöfe, dass neue AKW-Projekte faktisch nur realisierbar sind, wenn der Staat zentrale Bau-, Markt- oder Finanzierungsrisiken direkt oder indirekt übernimmt, wie dies etwa bei Flamanville und Olkiluoto 3 der Fall war? Falls nein, auf welche internationalen Beispiele stützt er sich?</p><p>4.&nbsp;Bestätigt der Bundesrat, dass die finanziellen Risiken des EPR-Projekts Flamanville letztlich vom mehrheitlich staatlichen Unternehmen EDF und damit indirekt vom französischen Staat getragen wurden? Welche Lehren zieht er daraus für die Schweiz?</p><p>5.&nbsp;Welche Formen staatlicher Unterstützung oder Risikoabsicherung wären bei einem AKW-Neubau in der Schweiz notwendig oder realistisch, und welche direkten oder indirekten Eventualverpflichtungen ergäben sich daraus für den Bund, insbesondere im Hinblick auf die Schuldenbremse?</p><p>6.&nbsp;Hat der Bundesrat diese staatlichen Risiken systematisch mit jenen von Alternativen zur Sicherstellung der Winterversorgung verglichen? Falls ja, mit welchen Annahmen und welchem Ergebnis?</p>
  • Finanzielle und staatliche Risiken bei neuen Atomkraftwerken. Lehren aus internationalen Erfahrungen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Der Bundesrat stellt die zentralen Feststellungen der genannten Berichte nicht in Frage. Wie darin festgehalten, gibt es verschiedene Faktoren für die Kosten- und Bauzeitüberschreitungen. Projektanten eines allfälligen neuen Kernkraftwerks in der Schweiz hätten diese Faktoren entsprechend zu berücksichtigen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. bis 5. In der Schweiz stellt sich die Frage der Finanzierung und Risikoteilung beim Bau eines neuen Kernkraftwerks heute nicht, weil die Wirtschaftlichkeit nur an einem vorliegenden konkreten Projekt beurteilt werden kann. Die meisten Neubauprojekte für Kernkraftwerke, die in den letzten Jahren im Ausland in Angriff genommen wurden, nahmen staatliche Unterstützung in Anspruch, z.B. in Form von staatlichen Unternehmen oder Investoren, staatlichen Darlehen, Kaufverträgen mit festen Strompreisen (z. B. in Grossbritannien, Finnland), Entschädigungen im Falle einer politischen Projektstornierung bzw. Stilllegung und/oder Verträgen über die Aufteilung der Kosten und Gewinne (z.B. in Schweden). Auch in Frankreich wurden die finanziellen Risiken des Baus von Flamanville im Wesentlichen durch den französischen Staat getragen, der zu 100 Prozent als Aktionär an der Électricité de France (EDF) beteiligt ist. Im Weiteren können gemäss </span><span>Taxonomie der Europäischen Union (EU) private Investitionen in Kernenergie innerhalb der EU als nachhaltig eingestuft werden, was Finanzinstitute dazu anregt, diese zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten können Betreibern von Kernkraftwerken auch Beihilfen gewähren oder diese subventionieren, insbesondere unter Einhaltung des EU-Beihilferechts. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Bezüglich Sicherstellung der Winterversorgung werden alle Alternativen gleichwertig geprüft. Der Bundesrat strebt dabei die Offenheit für alle klimaschonenden Technologien an. Da derzeit kein konkretes Projekt für ein neues Kernkraftwerk vorliegt, kann der Bundesrat die Risiken, die eine mögliche Unterstützung nach sich ziehen würde, nicht explizit prüfen lassen. </span></p></span>
    • <p>Im Zusammenhang mit der Diskussion um eine mögliche Aufhebung des Neubauverbots für Atomkraftwerke stellt sich für die Schweiz die Frage nach den finanziellen und staatlichen Risiken neuer AKW-Projekte. Internationale Erfahrungen weisen auf wiederkehrende Kostenüberschreitungen und staatliche Risikoübernahmen hin.<br>Diese werden unter anderem dokumentiert in den Berichten des französischen Rechnungshofs (2020, 2025) zu Flamanville und Olkiluoto 3, des britischen Rechnungshofs (2017) zu Hinkley Point C sowie im TVO-Zwischenbericht Q3/2018 zu Olkiluoto 3.</p><p>&nbsp;</p><p>Fragen:</p><p>1. Bestätigt der Bundesrat die zentralen Feststellungen der genannten Berichte zu erheblichen Kosten- und Terminüberschreitungen sowie zur staatlichen Risikoübernahme bei den AKW-Projekten Flamanville, Hinkley Point C und Olkiluoto 3, und welche Schlussfolgerungen zieht er daraus für die Beurteilung eines AKW-Neubaus in der Schweiz?</p><p>2.&nbsp;Geht der Bundesrat davon aus, dass vergleichbare Kosten-, Bau- und Finanzierungsrisiken auch bei einem AKW-Neubau in der Schweiz auftreten könnten? Falls nein, auf welche spezifischen Schweizer Rahmenbedingungen und welche empirischen oder internationalen Vergleichsbeispiele stützt er diese Einschätzung?</p><p>3.&nbsp;Teilt der Bundesrat die Einschätzung der genannten Rechnungshöfe, dass neue AKW-Projekte faktisch nur realisierbar sind, wenn der Staat zentrale Bau-, Markt- oder Finanzierungsrisiken direkt oder indirekt übernimmt, wie dies etwa bei Flamanville und Olkiluoto 3 der Fall war? Falls nein, auf welche internationalen Beispiele stützt er sich?</p><p>4.&nbsp;Bestätigt der Bundesrat, dass die finanziellen Risiken des EPR-Projekts Flamanville letztlich vom mehrheitlich staatlichen Unternehmen EDF und damit indirekt vom französischen Staat getragen wurden? Welche Lehren zieht er daraus für die Schweiz?</p><p>5.&nbsp;Welche Formen staatlicher Unterstützung oder Risikoabsicherung wären bei einem AKW-Neubau in der Schweiz notwendig oder realistisch, und welche direkten oder indirekten Eventualverpflichtungen ergäben sich daraus für den Bund, insbesondere im Hinblick auf die Schuldenbremse?</p><p>6.&nbsp;Hat der Bundesrat diese staatlichen Risiken systematisch mit jenen von Alternativen zur Sicherstellung der Winterversorgung verglichen? Falls ja, mit welchen Annahmen und welchem Ergebnis?</p>
    • Finanzielle und staatliche Risiken bei neuen Atomkraftwerken. Lehren aus internationalen Erfahrungen

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