Autoritärer Trend in der EU: Schweizer Staatsbürger für die Ausübung der Meinungsfreiheit bestraft. Ist das für den Bundesrat akzeptabel?
- ShortId
-
25.4869
- Id
-
20254869
- Updated
-
18.02.2026 16:27
- Language
-
de
- Title
-
Autoritärer Trend in der EU: Schweizer Staatsbürger für die Ausübung der Meinungsfreiheit bestraft. Ist das für den Bundesrat akzeptabel?
- AdditionalIndexing
-
1221;10;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><ul><li>Aus Art. 6 EMRK (SR 0.101) folgt kein Anspruch auf vorgängige Anhörung sanktionierter Personen. Rechtsstaatlich entscheidend ist vielmehr ein wirksamer Rechtsschutz nach der Listung mit individualisierten Gründen, zumutbarer Akteneinsicht und gerichtlicher Kontrolle. Eine vorherige Information oder Anhörung ist unüblich, da Betroffene sonst Sanktionen zuvorkommen könnten; dieses Vorgehen entspricht der etablierten Praxis, auch bei UNO-Sanktionen.</li></ul><p> </p><ul><li>Der Sachverhalt stellt einen Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit dar. Politische Äusserungen dürfen nicht allein wegen ihres Inhalts sanktioniert werden. Vermögens- und Reisesperren aufgrund politischer Äusserungen verlangen dabei eine besonders sorgfältige Begründung. Der vorliegende Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 10 EMRK) durch die EU ist nur zulässig, wenn er entsprechend geeignet (Wirksamkeit der Massnahme), erforderlich (Vorrang milderer Mittel) und angemessen (überwiegendes öffentliches Interesse vor dem privaten Interesse) ist. Die Beurteilung darüber obliegt den rechtsstaatlich zuständigen Instanzen.</li></ul><p> </p><ul><li>Die Schweizer Botschafterin bei der EU in Brüssel hat am 9. Januar 2026 bei der EU interveniert. Dabei hat sie die Einhaltung des Rechts auf ein faires Verfahren verlangt und auf die Wahrung der Meinungsäusserungsfreiheit hingewiesen. Die EU hat deren Achtung zugesichert. Der Vorsteher des EDA hat den Fall des betroffenen Schweizer Staatsangehörigen am 21. Januar 2026 auch gegenüber dem für die Schweiz zuständigen EU-Kommissar Maroš Šefčovič zur Sprache gebracht.</li></ul><p> </p><ul><li>Die Schweiz hat das EU-Sanktionsregime im Zusammenhang mit den hybriden Bedrohungen Russlands nicht übernommen. Die Frage einer Anwendung dieser Sanktionen gegen den betreffenden Schweizer Staatsangehörigen oder andere Personen durch die Schweiz stellt sich damit nicht.</li></ul><p> </p><ul><li>Die Schweiz hat mit der EU ein Abkommenspaket ausgehandelt, das die bilateralen Beziehungen stabilisieren und weiterentwickeln soll. Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat die mit der EU ausgehandelten Abkommenstexte gutgeheissen und die Vernehmlassung zum Paket Schweiz–EU eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 31. Oktober 2025. Der Bundesrat analysiert gegenwärtig die Resultate der Vernehmlassung und wird auf dieser Grundlage allfällige Anpassungen am Botschaftsentwurf beschliessen.</li></ul></span>
- <p>Die Europäische Union hat den schweizerischen Ex-Oberst und ehemaligen Mitarbeiter des Nachrichtendienstes Jacques Baud wegen «prorussischer Propaganda» sanktioniert. Die Sanktionen umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten, ein Einreise- und Durchreiseverbot für die EU sowie das Verbot jeglicher Finanztransaktionen. Dies ist das erste Mal, dass die EU einen Schweizer sanktioniert.</p><p>Tatsächlich bestraft Brüssel einen Schweizer Bürger äusserst hart für seine geäusserte Meinung, und das ohne Gerichtsverfahren. </p><p>Damit bestätigt sich eine alarmierende autoritäre Entwicklung, die der Schweiz Anlass zu Besorgnis geben sollte, insbesondere angesichts der vom Bundesrat und den politischen Mehrheiten verfolgten Politik der fortlaufenden Annäherung an die EU und der automatischen Übernahme des Rechts und der Entscheide.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Hatte der ehemalige Offizier das Recht auf ein faires Verfahren gemäss Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention oder war es ein rein politischer Entscheid?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Sanktionen unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit, der Meinungsvielfalt und der demokratischen Grundrechte?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, bei den EU-Behörden zu intervenieren, um die Verletzung der Grundrechte eines Schweizer Bürgers geltend zu machen? Wenn nein, weshalb nicht?</li><li>Hat auch die Schweiz vor, im Kampf gegen die sogenannte «Desinformation» einen ähnlichen Ansatz wie die EU zu verfolgen? Ist auch in der Schweiz mit der Einführung von schwarzen Listen und Sanktionen gegen Personen zu rechnen, die Meinungen äussern, die von der offiziellen oder «Mainstream»-Darstellung abweichen?</li><li>Ist eine Politik der fortlaufenden Annäherung, sprich Unterwerfung, an eine Institution – die EU – noch angemessen, wenn sie die Grundrechte von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern verletzt?</li></ul>
- Autoritärer Trend in der EU: Schweizer Staatsbürger für die Ausübung der Meinungsfreiheit bestraft. Ist das für den Bundesrat akzeptabel?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><ul><li>Aus Art. 6 EMRK (SR 0.101) folgt kein Anspruch auf vorgängige Anhörung sanktionierter Personen. Rechtsstaatlich entscheidend ist vielmehr ein wirksamer Rechtsschutz nach der Listung mit individualisierten Gründen, zumutbarer Akteneinsicht und gerichtlicher Kontrolle. Eine vorherige Information oder Anhörung ist unüblich, da Betroffene sonst Sanktionen zuvorkommen könnten; dieses Vorgehen entspricht der etablierten Praxis, auch bei UNO-Sanktionen.</li></ul><p> </p><ul><li>Der Sachverhalt stellt einen Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit dar. Politische Äusserungen dürfen nicht allein wegen ihres Inhalts sanktioniert werden. Vermögens- und Reisesperren aufgrund politischer Äusserungen verlangen dabei eine besonders sorgfältige Begründung. Der vorliegende Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 10 EMRK) durch die EU ist nur zulässig, wenn er entsprechend geeignet (Wirksamkeit der Massnahme), erforderlich (Vorrang milderer Mittel) und angemessen (überwiegendes öffentliches Interesse vor dem privaten Interesse) ist. Die Beurteilung darüber obliegt den rechtsstaatlich zuständigen Instanzen.</li></ul><p> </p><ul><li>Die Schweizer Botschafterin bei der EU in Brüssel hat am 9. Januar 2026 bei der EU interveniert. Dabei hat sie die Einhaltung des Rechts auf ein faires Verfahren verlangt und auf die Wahrung der Meinungsäusserungsfreiheit hingewiesen. Die EU hat deren Achtung zugesichert. Der Vorsteher des EDA hat den Fall des betroffenen Schweizer Staatsangehörigen am 21. Januar 2026 auch gegenüber dem für die Schweiz zuständigen EU-Kommissar Maroš Šefčovič zur Sprache gebracht.</li></ul><p> </p><ul><li>Die Schweiz hat das EU-Sanktionsregime im Zusammenhang mit den hybriden Bedrohungen Russlands nicht übernommen. Die Frage einer Anwendung dieser Sanktionen gegen den betreffenden Schweizer Staatsangehörigen oder andere Personen durch die Schweiz stellt sich damit nicht.</li></ul><p> </p><ul><li>Die Schweiz hat mit der EU ein Abkommenspaket ausgehandelt, das die bilateralen Beziehungen stabilisieren und weiterentwickeln soll. Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat die mit der EU ausgehandelten Abkommenstexte gutgeheissen und die Vernehmlassung zum Paket Schweiz–EU eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 31. Oktober 2025. Der Bundesrat analysiert gegenwärtig die Resultate der Vernehmlassung und wird auf dieser Grundlage allfällige Anpassungen am Botschaftsentwurf beschliessen.</li></ul></span>
- <p>Die Europäische Union hat den schweizerischen Ex-Oberst und ehemaligen Mitarbeiter des Nachrichtendienstes Jacques Baud wegen «prorussischer Propaganda» sanktioniert. Die Sanktionen umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten, ein Einreise- und Durchreiseverbot für die EU sowie das Verbot jeglicher Finanztransaktionen. Dies ist das erste Mal, dass die EU einen Schweizer sanktioniert.</p><p>Tatsächlich bestraft Brüssel einen Schweizer Bürger äusserst hart für seine geäusserte Meinung, und das ohne Gerichtsverfahren. </p><p>Damit bestätigt sich eine alarmierende autoritäre Entwicklung, die der Schweiz Anlass zu Besorgnis geben sollte, insbesondere angesichts der vom Bundesrat und den politischen Mehrheiten verfolgten Politik der fortlaufenden Annäherung an die EU und der automatischen Übernahme des Rechts und der Entscheide.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Hatte der ehemalige Offizier das Recht auf ein faires Verfahren gemäss Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention oder war es ein rein politischer Entscheid?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Sanktionen unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit, der Meinungsvielfalt und der demokratischen Grundrechte?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, bei den EU-Behörden zu intervenieren, um die Verletzung der Grundrechte eines Schweizer Bürgers geltend zu machen? Wenn nein, weshalb nicht?</li><li>Hat auch die Schweiz vor, im Kampf gegen die sogenannte «Desinformation» einen ähnlichen Ansatz wie die EU zu verfolgen? Ist auch in der Schweiz mit der Einführung von schwarzen Listen und Sanktionen gegen Personen zu rechnen, die Meinungen äussern, die von der offiziellen oder «Mainstream»-Darstellung abweichen?</li><li>Ist eine Politik der fortlaufenden Annäherung, sprich Unterwerfung, an eine Institution – die EU – noch angemessen, wenn sie die Grundrechte von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern verletzt?</li></ul>
- Autoritärer Trend in der EU: Schweizer Staatsbürger für die Ausübung der Meinungsfreiheit bestraft. Ist das für den Bundesrat akzeptabel?
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