Entwicklung des Marktes für Kurzzeitvermietungen und Auswirkungen auf die Schweizer Hotellerie
- ShortId
-
25.4870
- Id
-
20254870
- Updated
-
21.02.2026 11:43
- Language
-
de
- Title
-
Entwicklung des Marktes für Kurzzeitvermietungen und Auswirkungen auf die Schweizer Hotellerie
- AdditionalIndexing
-
2846;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz ist gemäss offizieller Statistik die Zahl der Übernachtungen in von Privatpersonen vermieteten Unterkünften (Eurostat-Kategorie NACE 55.2) zwischen 2018 und 2024 um 90 Prozent gestiegen und hat sich damit nahezu verdoppelt. Im gleichen Zeitraum nahmen die Hotelübernachtungen um 10 Prozent zu.</p><p>Im Kanton Waadt stammt ein Drittel der Inserate auf Airbnb von Vermieterinnen und Vermietern, die mindestens drei Unterkünfte anbieten. In Zürich ist dieses Phänomen noch ausgeprägter: Dort entfallen 29 Prozent der Inserate auf Vermieterinnen und Vermieter, die mindestens zehn Unterkünfte anbieten. Es bestehen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass es sich hierbei um eine massive Professionalisierung der Kurzzeitvermietung mit entsprechend hohen Gewinnmargen handelt.</p><p>Die Leerstandsquote des Schweizer Mietwohnungsbestands hat kürzlich mit 1 Prozent einen Negativrekord erzielt. Die über Airbnb angebotenen Unterkünfte gelangen nicht auf den regulären Mietmarkt. Dies verschärft die Wohnungsknappheit, da insbesondere in Städten mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt ganze Wohnungen nicht mehr auf dem regulären Mietmarkt mit unbefristeten Mietverträgen angeboten werden.</p>
- <span><p>Zu 1: Der Bundesrat stellt fest, dass Online-Vermietungsplattformen, die ursprünglich der «Sharing Economy» zugeordnet wurden, mittlerweile in bedeutendem Ausmass auch von professionellen Anbietern genutzt werden. Gemäss einer aktuellen nicht veröffentlichten Analyse der HES-SO Valais-Wallis, der im Jahr 2024 auf Airbnb und/oder Homeaway gelisteten Objekten, wurden rund 70 % der Unterkünfte in der Schweiz von semi-professionellen (2–5 verwaltete Objekte) oder professionellen Anbietern (mehr als 5 verwaltete Objekte) betrieben. Lediglich etwa 30 % der Angebote stammen von Privatpersonen, die nur ein einziges Objekt verwalten. Im Jahr 2019 stammten noch 80% der Angebote von Privatpersonen und 20% von professionellen oder semi-professionellen Anbietern. Diese Zahlen belegen einen Wandel im Nutzungsprofil der Plattformen – weg von der gelegentlichen Vermietung durch Privatpersonen hin zu einer Professionalisierung des Angebots.</p><p>Zu 2: Die zwischen 2018 und 2020 geführten Gespräche zwischen den verschiedenen institutionellen Ebenen wurden nicht in formalisierter Form weitergeführt. Seither findet der Austausch punktuell statt, so zum Beispiel anlässlich der Schweizer Wohntage im Jahr 2025. Das Thema wird im Rahmen des Aktionsplans Wohnungsknappheit weiterbehandelt. Zudem wurde im Rahmen der Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz ein institutionalisierter Stakeholder-Dialog aufgebaut, an dem die Wohnungsknappheit sowie Online-Vermietungsplattformen regelmässig thematisiert werden. </p><p>Zu 3: Verschiedene Faktoren und Entwicklungen führen dazu, dass in der Schweiz die Wohnungsknappheit zunimmt. Die Auswirkungen von Online-Vermietungsplattformen auf den Wohnungsmarkt sind schwer quantifizierbar. In Orten mit hohem Anteil an Wohnungen, die auf Plattformen zur kurzfristigen Miete angeboten werden, können eine Angebotsverknappung auf dem Wohnungsmarkt und steigende Mietpreise resultieren. Auch die Auswirkungen von Online-Vermietungsplattformen auf die Hotellerie sind schwer quantifizierbar. Das Angebot an Wohnungen, die auf Plattformen zur kurzfristigen Miete angeboten werden, hat in den letzten Jahren zugenommen. Damit ist eine Angebotskategorie entstanden, die teilweise direkt mit Hotels konkurriert. In der Regel wird jedoch mit solchen Wohnungen ein anderes Gästesegment angesprochen. Zudem werden Online-Vermietungsplattformen genutzt, um klassische, seit langem bestehende Ferienwohnungen anzubieten. Hinzu kommt, dass Hotels den Vertrieb auf Online-Vermietungsplattformen nutzen.</p><p>Zu 4: Gemäss Artikel 41 Abs. 1 Bst. e Bundesverfassung (BV) setzen sich Bund und Kantone dafür ein, dass Wohnungssuchende eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können. Zudem hat der Bund Mieterschutzbestimmungen erlassen (Art. 109 BV). Gemäss dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 16.3625 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20163625"><u>https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20163625</u></a>) bestehen keine Lücken in der Regulierung für die Anbieter von Unterkünften über Online-Vermietungsplattformen; ihre Rechte und Pflichten sind klar definiert. Das Ergebnis dieses Berichts ist nach wie vor gültig. Zahlreiche Bundesnormen werden differenziert auf unterschiedliche Beherbergungsdienstleistungen angewandt, beispielsweise aufgrund der Betriebsgrösse oder des Umsatzes. Die Differenzierung ist jedoch unabhängig vom Vertriebskanal. Die Wettbewerbsbedingungen im Mietmarkt und im Beherbergungsmarkt sind, bezogen auf die Regulierung, nach Ansicht des Bundesrates fair.</p><p>Zu 5: Der Aktionsplan Wohnungsknappheit hat zum Ziel, das Angebot an qualitätsvollem, preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen. Der Plan umfasst mehr als 30 Massnahmen, darunter zwei im direkten Zusammenhang mit Online-Vermietungsplattformen: Die Erneuerung des Informationsportals zum Umgang mit Wohnraum, der auf Online-Vermietungsplattformen zur kurzfristigen Miete angeboten wird (<a href="https://www.bwo.admin.ch/de/kurzzeitvermietung-und-buchungsplattformen"><u>https://www.bwo.admin.ch/de/kurzzeitvermietung-und-buchungsplattformen</u></a>), die Organisation eines Erfahrungsaustauschs und eine Sammlung an guten Beispielen kantonaler und kommunaler Regulierungen zu Online-Vermietungsplattformen. Zudem hat der Bundesrat mit der Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG; SR 221.213.11), die am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten ist (AS 2025 191), mehr Transparenz bei der Mitteilung des Anfangsmietzinses geschaffen.</p></span>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ul><li>Bestätigt er, dass die ursprünglich der «Sharing Economy» zugerechneten Vermietplattformen mittlerweile in erheblichem Ausmass von professionellen Vermieterinnen und Vermietern genutzt werden?</li><li>Wurden die zwischen 2018 und 2020 aufgenommenen Gespräche zwischen den verschiedenen institutionellen Ebenen – kommunal, kantonal und föderal – fortgeführt? </li><li>Welche Auswirkungen hat die Entwicklung der erwähnten Plattformen auf den Wohnungsmarkt? Welche Auswirkungen hat sie auf den Hotelmarkt?</li><li>Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb erfüllt sind?</li><li>Wie beabsichtigt der Bundesrat, dieses Thema in seine Strategie zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit und steigender Mieten einzubeziehen?</li></ul>
- Entwicklung des Marktes für Kurzzeitvermietungen und Auswirkungen auf die Schweizer Hotellerie
- State
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Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Schweiz ist gemäss offizieller Statistik die Zahl der Übernachtungen in von Privatpersonen vermieteten Unterkünften (Eurostat-Kategorie NACE 55.2) zwischen 2018 und 2024 um 90 Prozent gestiegen und hat sich damit nahezu verdoppelt. Im gleichen Zeitraum nahmen die Hotelübernachtungen um 10 Prozent zu.</p><p>Im Kanton Waadt stammt ein Drittel der Inserate auf Airbnb von Vermieterinnen und Vermietern, die mindestens drei Unterkünfte anbieten. In Zürich ist dieses Phänomen noch ausgeprägter: Dort entfallen 29 Prozent der Inserate auf Vermieterinnen und Vermieter, die mindestens zehn Unterkünfte anbieten. Es bestehen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass es sich hierbei um eine massive Professionalisierung der Kurzzeitvermietung mit entsprechend hohen Gewinnmargen handelt.</p><p>Die Leerstandsquote des Schweizer Mietwohnungsbestands hat kürzlich mit 1 Prozent einen Negativrekord erzielt. Die über Airbnb angebotenen Unterkünfte gelangen nicht auf den regulären Mietmarkt. Dies verschärft die Wohnungsknappheit, da insbesondere in Städten mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt ganze Wohnungen nicht mehr auf dem regulären Mietmarkt mit unbefristeten Mietverträgen angeboten werden.</p>
- <span><p>Zu 1: Der Bundesrat stellt fest, dass Online-Vermietungsplattformen, die ursprünglich der «Sharing Economy» zugeordnet wurden, mittlerweile in bedeutendem Ausmass auch von professionellen Anbietern genutzt werden. Gemäss einer aktuellen nicht veröffentlichten Analyse der HES-SO Valais-Wallis, der im Jahr 2024 auf Airbnb und/oder Homeaway gelisteten Objekten, wurden rund 70 % der Unterkünfte in der Schweiz von semi-professionellen (2–5 verwaltete Objekte) oder professionellen Anbietern (mehr als 5 verwaltete Objekte) betrieben. Lediglich etwa 30 % der Angebote stammen von Privatpersonen, die nur ein einziges Objekt verwalten. Im Jahr 2019 stammten noch 80% der Angebote von Privatpersonen und 20% von professionellen oder semi-professionellen Anbietern. Diese Zahlen belegen einen Wandel im Nutzungsprofil der Plattformen – weg von der gelegentlichen Vermietung durch Privatpersonen hin zu einer Professionalisierung des Angebots.</p><p>Zu 2: Die zwischen 2018 und 2020 geführten Gespräche zwischen den verschiedenen institutionellen Ebenen wurden nicht in formalisierter Form weitergeführt. Seither findet der Austausch punktuell statt, so zum Beispiel anlässlich der Schweizer Wohntage im Jahr 2025. Das Thema wird im Rahmen des Aktionsplans Wohnungsknappheit weiterbehandelt. Zudem wurde im Rahmen der Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz ein institutionalisierter Stakeholder-Dialog aufgebaut, an dem die Wohnungsknappheit sowie Online-Vermietungsplattformen regelmässig thematisiert werden. </p><p>Zu 3: Verschiedene Faktoren und Entwicklungen führen dazu, dass in der Schweiz die Wohnungsknappheit zunimmt. Die Auswirkungen von Online-Vermietungsplattformen auf den Wohnungsmarkt sind schwer quantifizierbar. In Orten mit hohem Anteil an Wohnungen, die auf Plattformen zur kurzfristigen Miete angeboten werden, können eine Angebotsverknappung auf dem Wohnungsmarkt und steigende Mietpreise resultieren. Auch die Auswirkungen von Online-Vermietungsplattformen auf die Hotellerie sind schwer quantifizierbar. Das Angebot an Wohnungen, die auf Plattformen zur kurzfristigen Miete angeboten werden, hat in den letzten Jahren zugenommen. Damit ist eine Angebotskategorie entstanden, die teilweise direkt mit Hotels konkurriert. In der Regel wird jedoch mit solchen Wohnungen ein anderes Gästesegment angesprochen. Zudem werden Online-Vermietungsplattformen genutzt, um klassische, seit langem bestehende Ferienwohnungen anzubieten. Hinzu kommt, dass Hotels den Vertrieb auf Online-Vermietungsplattformen nutzen.</p><p>Zu 4: Gemäss Artikel 41 Abs. 1 Bst. e Bundesverfassung (BV) setzen sich Bund und Kantone dafür ein, dass Wohnungssuchende eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können. Zudem hat der Bund Mieterschutzbestimmungen erlassen (Art. 109 BV). Gemäss dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 16.3625 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20163625"><u>https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20163625</u></a>) bestehen keine Lücken in der Regulierung für die Anbieter von Unterkünften über Online-Vermietungsplattformen; ihre Rechte und Pflichten sind klar definiert. Das Ergebnis dieses Berichts ist nach wie vor gültig. Zahlreiche Bundesnormen werden differenziert auf unterschiedliche Beherbergungsdienstleistungen angewandt, beispielsweise aufgrund der Betriebsgrösse oder des Umsatzes. Die Differenzierung ist jedoch unabhängig vom Vertriebskanal. Die Wettbewerbsbedingungen im Mietmarkt und im Beherbergungsmarkt sind, bezogen auf die Regulierung, nach Ansicht des Bundesrates fair.</p><p>Zu 5: Der Aktionsplan Wohnungsknappheit hat zum Ziel, das Angebot an qualitätsvollem, preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen. Der Plan umfasst mehr als 30 Massnahmen, darunter zwei im direkten Zusammenhang mit Online-Vermietungsplattformen: Die Erneuerung des Informationsportals zum Umgang mit Wohnraum, der auf Online-Vermietungsplattformen zur kurzfristigen Miete angeboten wird (<a href="https://www.bwo.admin.ch/de/kurzzeitvermietung-und-buchungsplattformen"><u>https://www.bwo.admin.ch/de/kurzzeitvermietung-und-buchungsplattformen</u></a>), die Organisation eines Erfahrungsaustauschs und eine Sammlung an guten Beispielen kantonaler und kommunaler Regulierungen zu Online-Vermietungsplattformen. Zudem hat der Bundesrat mit der Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG; SR 221.213.11), die am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten ist (AS 2025 191), mehr Transparenz bei der Mitteilung des Anfangsmietzinses geschaffen.</p></span>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ul><li>Bestätigt er, dass die ursprünglich der «Sharing Economy» zugerechneten Vermietplattformen mittlerweile in erheblichem Ausmass von professionellen Vermieterinnen und Vermietern genutzt werden?</li><li>Wurden die zwischen 2018 und 2020 aufgenommenen Gespräche zwischen den verschiedenen institutionellen Ebenen – kommunal, kantonal und föderal – fortgeführt? </li><li>Welche Auswirkungen hat die Entwicklung der erwähnten Plattformen auf den Wohnungsmarkt? Welche Auswirkungen hat sie auf den Hotelmarkt?</li><li>Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb erfüllt sind?</li><li>Wie beabsichtigt der Bundesrat, dieses Thema in seine Strategie zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit und steigender Mieten einzubeziehen?</li></ul>
- Entwicklung des Marktes für Kurzzeitvermietungen und Auswirkungen auf die Schweizer Hotellerie
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