Von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern verlangte ärztliche Zeugnisse
- ShortId
-
25.4872
- Id
-
20254872
- Updated
-
18.02.2026 16:24
- Language
-
de
- Title
-
Von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern verlangte ärztliche Zeugnisse
- AdditionalIndexing
-
2841;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz besteht ein erheblicher Mangel an Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern. Diese Situation dürfte sich mit dem bevorstehenden Ruhestand einer ganzen Generation von Ärztinnen und Ärzten weiter verschärfen. Es ist daher sicherzustellen, dass diese Fachpersonen ihre Zeit jenen Patientinnen und Patienten widmen können, die tatsächlich medizinische Versorgung benötigen, insbesondere während der saisonalen Grippewellen.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, ärztliche Konsultationen zu unterscheiden und jene auszuschliessen, die einzig der Erfüllung einer arbeitsvertraglichen Pflicht dienen und nicht der medizinischen Behandlung von Erkrankten. </p><p> </p><p>Tatsächlich sehen gewisse Arbeitsverhältnisse vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, selbst bei kurzen Abwesenheiten zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verpflichtet sind. Diese Praxis verursacht unnötige Kosten zulasten der obligatorischen Krankenversicherung, die letztlich von der Versichertengemeinschaft und nicht von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern getragen werden.</p><p> </p><p>Es kann von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht verlangt werden, auf die Lohnfortzahlung zu verzichten, indem ihnen die Möglichkeit genommen wird, das von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber geforderte Dokument vorzulegen. Das Gesetz ist daher so anzupassen, dass solche ärztlichen Zeugnisse nicht mehr verlangt werden dürfen, damit sich Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner vollständig auf medizinisch begründete Behandlungen ihrer Patientinnen und Patienten konzentrieren können.</p>
- <span><p>Der Bundesrat hat sich bereits im Bericht vom 21. Oktober 2020 in Erfüllung des Postulats <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20133224"><u>13.3224</u></a> «Entlastung der Krankenversicherung von ungerechtfertigten Kosten» ausgiebig mit den Arztzeugnissen beschäftigt und verweist entsprechend auf diesen. </p><p>Weder das Obligationenrecht (OR; SR 220) noch das Arbeitsgesetz (SR 822.11) sehen eine Pflicht zum Vorlegen eines Arztzeugnisses zur Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit vor. Das Gesetz schreibt auch die Form des Zeugnisses nicht vor. Diese Fragen können im Arbeitsvertrag (Individual- oder Gesamtarbeitsvertrag) oder einem Betriebsreglement geregelt werden. Das Arztzeugnis hat heute eine entscheidende Bedeutung, weil es für die Arbeitnehmenden in der Praxis meist das einzige Mittel ist, um ihre Arbeitsunfähigkeit zu beweisen. </p><p>Die allgemeinen Regeln des Beweisrechts sind zufriedenstellend, weil sie die freie Wahl der Beweismittel gewähren und keine Verpflichtung enthalten, ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Umgekehrt begründen sie kein allgemeines gesetzliches Recht der Arbeitgebenden, in jedem Fall ein solches Zeugnis zu verlangen. Der Lohnanspruch aus Artikel 324a OR ist zwingendes Recht und kann nicht verweigert werden, wenn die Arbeitsverhinderung mit anderen Mitteln nachgewiesen wird. </p><p>Aus diesen Gründen wurde auch im eingangs genannten Bericht der Vorschlag verworfen, das Obligationenrecht anzupassen. Auch Teile der Verbände, die für den genannten Bericht konsultiert wurden, hatten sich ablehnend geäussert. Gemäss dem Bericht ist die in der Motion angestrebte Praxis, bei kurzen Abwesenheiten auf ein Arztzeugnis zu verzichten, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Sektor bereits weit verbreitet.</p><p>Eine gesetzliche Regelung des Umgangs mit Arztzeugnissen wäre weder ein gezielter noch ein wirksamer Ansatz zur Bekämpfung der Fachkräfteknappheit im Bereich der medizinischen Grundversorgung. Im Hinblick auf die bestehenden Herausforderungen hat das Eidgenössische Departement des Innern Ende 2024 die Agenda Grundversorgung lanciert und 2025 gemeinsam mit allen wichtigen Akteuren einen Fachbericht mit Handlungsbedarf, Zielen und Massnahmenvorschlägen erarbeitet. Die darin enthaltenen Vorschläge werden derzeit vertieft untersucht und priorisiert.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass eine gesetzliche Regelung nicht sinnvoll ist. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses während der ersten Tage der Abwesenheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufzuheben, solange der Mangel an Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern anhält.</p>
- Von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern verlangte ärztliche Zeugnisse
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Schweiz besteht ein erheblicher Mangel an Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern. Diese Situation dürfte sich mit dem bevorstehenden Ruhestand einer ganzen Generation von Ärztinnen und Ärzten weiter verschärfen. Es ist daher sicherzustellen, dass diese Fachpersonen ihre Zeit jenen Patientinnen und Patienten widmen können, die tatsächlich medizinische Versorgung benötigen, insbesondere während der saisonalen Grippewellen.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, ärztliche Konsultationen zu unterscheiden und jene auszuschliessen, die einzig der Erfüllung einer arbeitsvertraglichen Pflicht dienen und nicht der medizinischen Behandlung von Erkrankten. </p><p> </p><p>Tatsächlich sehen gewisse Arbeitsverhältnisse vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, selbst bei kurzen Abwesenheiten zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verpflichtet sind. Diese Praxis verursacht unnötige Kosten zulasten der obligatorischen Krankenversicherung, die letztlich von der Versichertengemeinschaft und nicht von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern getragen werden.</p><p> </p><p>Es kann von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht verlangt werden, auf die Lohnfortzahlung zu verzichten, indem ihnen die Möglichkeit genommen wird, das von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber geforderte Dokument vorzulegen. Das Gesetz ist daher so anzupassen, dass solche ärztlichen Zeugnisse nicht mehr verlangt werden dürfen, damit sich Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner vollständig auf medizinisch begründete Behandlungen ihrer Patientinnen und Patienten konzentrieren können.</p>
- <span><p>Der Bundesrat hat sich bereits im Bericht vom 21. Oktober 2020 in Erfüllung des Postulats <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20133224"><u>13.3224</u></a> «Entlastung der Krankenversicherung von ungerechtfertigten Kosten» ausgiebig mit den Arztzeugnissen beschäftigt und verweist entsprechend auf diesen. </p><p>Weder das Obligationenrecht (OR; SR 220) noch das Arbeitsgesetz (SR 822.11) sehen eine Pflicht zum Vorlegen eines Arztzeugnisses zur Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit vor. Das Gesetz schreibt auch die Form des Zeugnisses nicht vor. Diese Fragen können im Arbeitsvertrag (Individual- oder Gesamtarbeitsvertrag) oder einem Betriebsreglement geregelt werden. Das Arztzeugnis hat heute eine entscheidende Bedeutung, weil es für die Arbeitnehmenden in der Praxis meist das einzige Mittel ist, um ihre Arbeitsunfähigkeit zu beweisen. </p><p>Die allgemeinen Regeln des Beweisrechts sind zufriedenstellend, weil sie die freie Wahl der Beweismittel gewähren und keine Verpflichtung enthalten, ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Umgekehrt begründen sie kein allgemeines gesetzliches Recht der Arbeitgebenden, in jedem Fall ein solches Zeugnis zu verlangen. Der Lohnanspruch aus Artikel 324a OR ist zwingendes Recht und kann nicht verweigert werden, wenn die Arbeitsverhinderung mit anderen Mitteln nachgewiesen wird. </p><p>Aus diesen Gründen wurde auch im eingangs genannten Bericht der Vorschlag verworfen, das Obligationenrecht anzupassen. Auch Teile der Verbände, die für den genannten Bericht konsultiert wurden, hatten sich ablehnend geäussert. Gemäss dem Bericht ist die in der Motion angestrebte Praxis, bei kurzen Abwesenheiten auf ein Arztzeugnis zu verzichten, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Sektor bereits weit verbreitet.</p><p>Eine gesetzliche Regelung des Umgangs mit Arztzeugnissen wäre weder ein gezielter noch ein wirksamer Ansatz zur Bekämpfung der Fachkräfteknappheit im Bereich der medizinischen Grundversorgung. Im Hinblick auf die bestehenden Herausforderungen hat das Eidgenössische Departement des Innern Ende 2024 die Agenda Grundversorgung lanciert und 2025 gemeinsam mit allen wichtigen Akteuren einen Fachbericht mit Handlungsbedarf, Zielen und Massnahmenvorschlägen erarbeitet. Die darin enthaltenen Vorschläge werden derzeit vertieft untersucht und priorisiert.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass eine gesetzliche Regelung nicht sinnvoll ist. </p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses während der ersten Tage der Abwesenheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufzuheben, solange der Mangel an Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern anhält.</p>
- Von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern verlangte ärztliche Zeugnisse
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