Keine Akkreditierungen des EDA für ausländische Medien und Medienschaffende

ShortId
25.4878
Id
20254878
Updated
18.02.2026 16:22
Language
de
Title
Keine Akkreditierungen des EDA für ausländische Medien und Medienschaffende
AdditionalIndexing
04;2811;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 20.&nbsp;Juni 2025 verabschiedete der Bundesrat eine Totalrevision der Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden und die Zutrittsberechtigung zum Medienzentrum Bundeshaus (MAkkV; SR&nbsp;<i>172.071</i>). Sie ist seit dem 1.&nbsp;August 2025 in Kraft. Darin wurde die Zuständigkeit des EDA für die Akkreditierung von ausländischen Medienschaffenden in der Schweiz aufgehoben.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss der neuen Verordnung ist ausschliesslich die Bundeskanzlei für Akkreditierungen für das Medienzentrum Bundeshaus sowie die Zutrittsberechtigungen zum Medienzentrum zuständig. Das gilt sowohl für schweizerische als auch für ausländische Medienschaffende.</p><p>Die Bundeskanzlei ist seit jeher ausschliesslich für die Akkreditierung und den Zugang zum Medienzentrum Bundeshaus zuständig. Vor dem Inkrafttreten der revidierten MAkkV hat die Bundeskanzlei die Akkreditierung des EDA für den Zutritt zum Medienzentrum Bundeshaus anerkannt. Seit dem 1. August 2025 müssen Gesuche von Vertreterinnen und Vertretern ausländischer Medien für eine dauerhafte Akkreditierung für eine Legislatur oder eine Tagesakkreditierung für das Medienzentrum Bundeshaus bei der Bundeskanzlei beantragt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Für das EDA war es aus folgenden Gründen notwendig, die Verordnung aus dem Jahr 1992 aufzuheben:</p><p>-&nbsp;Aufgrund von Änderungen im übergeordneten Recht: Das EDA verfügt über keine ausreichende Rechtsgrundlage, um die Akkreditierung von Medienschaffenden in eigener Zuständigkeit zu regeln.</p><p>-&nbsp;Aufgrund der stark veränderten Arbeitsbedingungen von Medienschaffenden seit 1992: Früher war der Zugang zu Informationen technisch eingeschränkt, beispielsweise durch die Zugangsmöglichkeiten zum Fernschreibnetz (Telex). Heute können Medienschaffende über das Internet direkt und gleichberechtigt auf amtliche Informationen zugreifen.</p><p>&nbsp;</p><p>Anfang Oktober 2025 hat Kommunikation EDA den APES-Mitgliedern die Situation erläutert und sie darüber informiert, dass das EDA künftig keine Akkreditierungen mehr ausstellen kann und wird. Auf die Arbeitsbedingungen von in der Schweiz niedergelassenen ausländischen Medienschaffenden hat dieser Entscheid keine Auswirkungen. Auch ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesverfassung die Medienfreiheit weiterhin vollumfänglich sicherstellt.</p><p>&nbsp;</p><p>Ausserdem hat die Entscheidung keinen Einfluss auf die Akkreditierungsverfahren von in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen. Letztere können ihre Zugangsmodalitäten für Medienschaffende wie bisher autonom festlegen und verwalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Kommunikation EDA wird weiterhin enge Beziehungen zu den in der Schweiz tätigen ausländischen Medienschaffenden pflegen. Denn diese spielen, ebenso wie die Schweizer Medienschaffenden, eine wichtige Rolle beim Auftrag von Kommunikation EDA, die Öffentlichkeit im In- und Ausland über die Schweizer Aussenpolitik zu informieren. In diesem Zusammenhang wird das EDA weiterhin regelmässig mit ausländischen Medienschaffenden zusammenarbeiten und sich mit ihnen im Rahmen ihrer Informationstätigkeit und Berichterstattung zu internationalen Themen austauschen.</p>
  • <p>&nbsp;</p><p>Anfang Oktober informierte die Medienstelle des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Vereinigung der Auslandpresse in der Schweiz und in Liechtenstein (APES), dass die Akkreditierungskarte des EDA abgeschafft wird. Dieser unvermittelte Entscheid wird ausländischen Medienschaffenden den Zugang zu Informationsquellen verwehren, vor allem in Bereichen wie Kultur, Sport, Wissenschaft und Ermittlung.</p><p>&nbsp;</p><p>Analog dazu wird das Departement das Reglement zur Akkreditierung von ausländischen Medienvertretern aus dem Jahr 1992 aufheben. Entgegen Artikel&nbsp;10 dieses Reglements hat das EDA die APES jedoch nicht vorab konsultiert und somit die Formvorschriften nicht eingehalten. Gemäss Reglement ist die APES berechtigt, ausländische Medienschaffende zu schützen und bei Streitigkeiten oder Problemen während der Ausübung ihrer Tätigkeit zu intervenieren. Dies ist umso wichtiger in Krisenzeiten, insbesondere für freie Medienschaffende.</p><p>&nbsp;</p><p>Überdies verlangt die UNO für die Akkreditierung ausländischer Medienschaffender im Palais des Nations manchmal die Akkreditierungskarte des EDA.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Warum wurde die Akkreditierung von ausländischen Medien abgeschafft?</li><li>Warum wurden die im Reglement verankerten Formvorschriften nicht eingehalten?</li><li>Kann der Bundesrat erklären, warum die Akkreditierung den heutigen journalistischen Arbeitsbedingungen nicht mehr entspricht?</li><li>Gibt es nicht eine Verwechslung zwischen ausländischen Medien und ausländischen Medienschaffenden, was im vorliegenden Fall unabhängige Medienschaffende benachteiligt?</li><li>Nach Ansicht des EDA hängt die neue Situation mit der Bundeskanzlei und der revidierten Verordnung zusammen. Die Bundeskanzlei antwortete jedoch, ihre Zuständigkeit umfasse das Medienzentrum in Bern und folglich keine anderen Medienschaffenden, insbesondere nicht die bei der UNO tätigen. Gibt es nicht einen Widerspruch zwischen den Aussagen des EDA und der Bundeskanzlei?</li></ul>
  • Keine Akkreditierungen des EDA für ausländische Medien und Medienschaffende
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 20.&nbsp;Juni 2025 verabschiedete der Bundesrat eine Totalrevision der Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden und die Zutrittsberechtigung zum Medienzentrum Bundeshaus (MAkkV; SR&nbsp;<i>172.071</i>). Sie ist seit dem 1.&nbsp;August 2025 in Kraft. Darin wurde die Zuständigkeit des EDA für die Akkreditierung von ausländischen Medienschaffenden in der Schweiz aufgehoben.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss der neuen Verordnung ist ausschliesslich die Bundeskanzlei für Akkreditierungen für das Medienzentrum Bundeshaus sowie die Zutrittsberechtigungen zum Medienzentrum zuständig. Das gilt sowohl für schweizerische als auch für ausländische Medienschaffende.</p><p>Die Bundeskanzlei ist seit jeher ausschliesslich für die Akkreditierung und den Zugang zum Medienzentrum Bundeshaus zuständig. Vor dem Inkrafttreten der revidierten MAkkV hat die Bundeskanzlei die Akkreditierung des EDA für den Zutritt zum Medienzentrum Bundeshaus anerkannt. Seit dem 1. August 2025 müssen Gesuche von Vertreterinnen und Vertretern ausländischer Medien für eine dauerhafte Akkreditierung für eine Legislatur oder eine Tagesakkreditierung für das Medienzentrum Bundeshaus bei der Bundeskanzlei beantragt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Für das EDA war es aus folgenden Gründen notwendig, die Verordnung aus dem Jahr 1992 aufzuheben:</p><p>-&nbsp;Aufgrund von Änderungen im übergeordneten Recht: Das EDA verfügt über keine ausreichende Rechtsgrundlage, um die Akkreditierung von Medienschaffenden in eigener Zuständigkeit zu regeln.</p><p>-&nbsp;Aufgrund der stark veränderten Arbeitsbedingungen von Medienschaffenden seit 1992: Früher war der Zugang zu Informationen technisch eingeschränkt, beispielsweise durch die Zugangsmöglichkeiten zum Fernschreibnetz (Telex). Heute können Medienschaffende über das Internet direkt und gleichberechtigt auf amtliche Informationen zugreifen.</p><p>&nbsp;</p><p>Anfang Oktober 2025 hat Kommunikation EDA den APES-Mitgliedern die Situation erläutert und sie darüber informiert, dass das EDA künftig keine Akkreditierungen mehr ausstellen kann und wird. Auf die Arbeitsbedingungen von in der Schweiz niedergelassenen ausländischen Medienschaffenden hat dieser Entscheid keine Auswirkungen. Auch ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesverfassung die Medienfreiheit weiterhin vollumfänglich sicherstellt.</p><p>&nbsp;</p><p>Ausserdem hat die Entscheidung keinen Einfluss auf die Akkreditierungsverfahren von in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen. Letztere können ihre Zugangsmodalitäten für Medienschaffende wie bisher autonom festlegen und verwalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Kommunikation EDA wird weiterhin enge Beziehungen zu den in der Schweiz tätigen ausländischen Medienschaffenden pflegen. Denn diese spielen, ebenso wie die Schweizer Medienschaffenden, eine wichtige Rolle beim Auftrag von Kommunikation EDA, die Öffentlichkeit im In- und Ausland über die Schweizer Aussenpolitik zu informieren. In diesem Zusammenhang wird das EDA weiterhin regelmässig mit ausländischen Medienschaffenden zusammenarbeiten und sich mit ihnen im Rahmen ihrer Informationstätigkeit und Berichterstattung zu internationalen Themen austauschen.</p>
    • <p>&nbsp;</p><p>Anfang Oktober informierte die Medienstelle des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Vereinigung der Auslandpresse in der Schweiz und in Liechtenstein (APES), dass die Akkreditierungskarte des EDA abgeschafft wird. Dieser unvermittelte Entscheid wird ausländischen Medienschaffenden den Zugang zu Informationsquellen verwehren, vor allem in Bereichen wie Kultur, Sport, Wissenschaft und Ermittlung.</p><p>&nbsp;</p><p>Analog dazu wird das Departement das Reglement zur Akkreditierung von ausländischen Medienvertretern aus dem Jahr 1992 aufheben. Entgegen Artikel&nbsp;10 dieses Reglements hat das EDA die APES jedoch nicht vorab konsultiert und somit die Formvorschriften nicht eingehalten. Gemäss Reglement ist die APES berechtigt, ausländische Medienschaffende zu schützen und bei Streitigkeiten oder Problemen während der Ausübung ihrer Tätigkeit zu intervenieren. Dies ist umso wichtiger in Krisenzeiten, insbesondere für freie Medienschaffende.</p><p>&nbsp;</p><p>Überdies verlangt die UNO für die Akkreditierung ausländischer Medienschaffender im Palais des Nations manchmal die Akkreditierungskarte des EDA.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Warum wurde die Akkreditierung von ausländischen Medien abgeschafft?</li><li>Warum wurden die im Reglement verankerten Formvorschriften nicht eingehalten?</li><li>Kann der Bundesrat erklären, warum die Akkreditierung den heutigen journalistischen Arbeitsbedingungen nicht mehr entspricht?</li><li>Gibt es nicht eine Verwechslung zwischen ausländischen Medien und ausländischen Medienschaffenden, was im vorliegenden Fall unabhängige Medienschaffende benachteiligt?</li><li>Nach Ansicht des EDA hängt die neue Situation mit der Bundeskanzlei und der revidierten Verordnung zusammen. Die Bundeskanzlei antwortete jedoch, ihre Zuständigkeit umfasse das Medienzentrum in Bern und folglich keine anderen Medienschaffenden, insbesondere nicht die bei der UNO tätigen. Gibt es nicht einen Widerspruch zwischen den Aussagen des EDA und der Bundeskanzlei?</li></ul>
    • Keine Akkreditierungen des EDA für ausländische Medien und Medienschaffende

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