Problematische Asylsuchende und besondere Zentren

ShortId
25.4881
Id
20254881
Updated
11.02.2026 15:36
Language
de
Title
Problematische Asylsuchende und besondere Zentren
AdditionalIndexing
2811;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) will in einem Pilotprojekt testen, ob mit einer getrennten Unterbringung von Asylsuchenden, die den Betrieb stören, die Sicherheit weiter erhöht und gleichzeitig eine Entlastung für den Rest des Bundesasylzentrums (BAZ) erreicht werden kann. Dieser BAZ-interne Lösungsansatz steht jedoch nicht in Verbindung zum Konzept der besonderen Zentren (BesoZ). Die Unterbringung im getrennten Bereich ist eine BAZ-interne Massnahme. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Nach der Schliessung des BesoZ in Les Verrières (NE) per Ende November 2025 ist aktuell kein besonderes Zentrum nach Artikel 24</span><em><span>a</span></em><span> des Asylgesetzes (AsylG, SR 142.31) in Betrieb. Das Konzept BesoZ konnte nie wie geplant umgesetzt werden. Ein, neben Les Verrières, zweites BesoZ in der Deutschschweiz konnte aufgrund von fehlenden Standortoptionen nie realisiert werden. So standen statt der ursprünglich vorgesehenen zweimal 60 Plätzen schweizweit nur 10 Plätze zur Verfügung. Die Kosten für diese 10 Plätze waren zudem unverhältnismässig hoch. Das Pilotprojekt bedürfnisorientierte Unterbringung befand sich bereits längere Zeit in Planung und wäre auch ohne die Schliessung des BesoZ in Les Verrières gestartet worden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3./9. Im Pilotprojekt werden pro Standort je 10 Betten im getrennten Bereich zur Verfügung gestellt. Es werden nur Personen, die bereits im Pilot-BAZ untergebracht sind und sich während ihres Aufenthalts im Pilot-BAZ auffällig verhalten, in den getrennten Bereich desselben BAZ verschoben. Es ist ausgeschlossen, dass renitente Asylsuchende aus anderen Asylregionen oder anderen BAZ an die beiden Pilot-Standorte überstellt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Das SEM sorgt für die interne Sicherheit in den BAZ. Das vom Interpellanten erwähnte Pilotprojekt hat zum Ziel, die Sicherheit aller sich im BAZ aufhaltenden Personen und den störungsfreien Betrieb zu gewährleisten sowie die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in den BAZ weiter zu reduzieren. Nach Einschätzung des SEM kann diese Massnahme zur Entspannung der Unterbringungssituation in den BAZ beitragen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5./6./8. Die Wahrung der Sicherheit ausserhalb der BAZ fällt in den Zuständigkeitsbereich der kommunalen und kantonalen Polizei, mit der das SEM in engem Kontakt steht und eine enge Zusammenarbeit pflegt. Der Bund unterstützt die Kantone auf Wunsch der lokalen Behörden und in Abstimmung mit ihnen bei dieser Aufgabe mit Aussenpatrouillen und indem ihnen eine angemessene Sicherheitspauschale zur Unterstützung ihres Sicherheits- und Polizeipersonals bezahlt wird. Weitere wichtige Elemente im Sicherheitsbereich sind die Gespräche an den regionalen strategischen und operativen runden Tischen sowie die Taskforce Intensivtäter AIG/AsylG (TIA). </span></p><p><span>An der Asylkonferenz vom 28. November 2025 haben Bund, Kantone, Gemeinden und Städte beschlossen, im Bereich Sicherheit und irreguläre Migration gezielte Massnahmen zu prüfen, um die Handlungsfähigkeit des Asylsystem im Umgang mit straffälligen Personen zu verbessern. Zudem wollen die drei Staatsebenen die bestehende Taskforce gegen Intensivtäter gemeinsam weiterentwickeln. Schliesslich soll das Pilotprojekt zu einer Verbesserung der Sicherheitslage nicht nur in den BAZ sondern auch in deren näheren Umgebung führen.</span><span>&nbsp;&nbsp; </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>7. Die Gemeinden und Kantonsregierungen wurden über die Entscheidung zur Durchführung dieses Pilotprojekts vorgängig informiert. Das SEM steht mit den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden in Kontakt, um das Projekt zu besprechen und bei Bedarf notwendige Anpassungen vorzunehmen.</span></p></span>
  • <p>Nach Artikel 24a des Asylgesetzes werden Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährden oder welche durch ihr Verhalten den Betrieb und die Sicherheit der Zentren des Bundes erheblich stören, in besonderen Zentren untergebracht.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>- Ist die Einrichtung von Sicherheitsabteilungen in den Asylzentren Pasture und Flumenthal mit dem in Artikel 24a AsylG verankerten Grundsatz der Unterbringung in besonderen Zentren vereinbar?</p><p>&nbsp;</p><p>- Wie ist die Lage in der Schweiz zurzeit, wie viele besondere Zentren sind in Betrieb und wie viele Plätze stehen zur Verfügung?</p><p>&nbsp;</p><p>- Wie viele Plätze sollen in den Sicherheitsabteilungen der erwähnten Bundeszentren zur Verfügung stehen?</p><p>&nbsp;</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Anwesenheit problematischer Asylsuchender, die zudem durch die Unterbringung in Sicherheitsabteilungen frustriert sind, zu Problemen der öffentlichen Ordnung ausserhalb der Bundeszentren führen kann?</p><p>&nbsp;</p><p>- Welche zusätzlichen Massnahmen sind zum Schutz der Umgebung der Bundeszentren vorgesehen?</p><p>&nbsp;</p><p>- Die Gemeinden fordern eine grössere Anzahl von Plätzen in besonderen Zentren und die Entfernung problematischer Asylsuchender aus ihrem Gebiet. Steht die Einrichtung von Sicherheitsabteilungen nicht im Widerspruch zu diesen Forderungen?</p><p>&nbsp;</p><p>- Wurden die Gemeinde- und die Kantonsregierungen bei der Entscheidung zur Einrichtung von Sicherheitsabteilungen einbezogen? Falls nein, beabsichtigt der Bundesrat, mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden weiter zu vertiefen, was er einseitig ausgeheckt hat?</p><p>&nbsp;</p><p>- Die Gemeindepräsidenten von Balerna, Chiasso und Novazzano beschweren sich öffentlich darüber, sie seien ungehört geblieben. Sie müssten allein mit den Problemen der öffentlichen Ordnung fertig werden, die problematische&nbsp;Asylsuchende&nbsp;in ihrem Gebiet verursachten. Solche Personen rückten alle Asylsuchende in ein schlechtes Licht, auch diejenigen, die sich korrekt verhielten. Sie riefen damit feindselige Gefühle in der Bevölkerung hervor und machten die Bemühungen um Integration und friedliches Zusammenleben mit den Bürgerinnen und Bürgern zunichte.&nbsp;Was&nbsp;antwortet&nbsp;der&nbsp;Bundesrat&nbsp;auf diese Beschwerde?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>- Sollten derzeit keine besonderen Zentren in Betrieb sein, ist dann davon auszugehen, dass potenziell problematische Asylsuchende von Anfang an in den beiden Zentren untergebracht werden, die über Sicherheitsabteilungen verfügen? Wie sollen sonst problematische Asylsuchende ohne besondere Zentren betreut werden?</p>
  • Problematische Asylsuchende und besondere Zentren
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) will in einem Pilotprojekt testen, ob mit einer getrennten Unterbringung von Asylsuchenden, die den Betrieb stören, die Sicherheit weiter erhöht und gleichzeitig eine Entlastung für den Rest des Bundesasylzentrums (BAZ) erreicht werden kann. Dieser BAZ-interne Lösungsansatz steht jedoch nicht in Verbindung zum Konzept der besonderen Zentren (BesoZ). Die Unterbringung im getrennten Bereich ist eine BAZ-interne Massnahme. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Nach der Schliessung des BesoZ in Les Verrières (NE) per Ende November 2025 ist aktuell kein besonderes Zentrum nach Artikel 24</span><em><span>a</span></em><span> des Asylgesetzes (AsylG, SR 142.31) in Betrieb. Das Konzept BesoZ konnte nie wie geplant umgesetzt werden. Ein, neben Les Verrières, zweites BesoZ in der Deutschschweiz konnte aufgrund von fehlenden Standortoptionen nie realisiert werden. So standen statt der ursprünglich vorgesehenen zweimal 60 Plätzen schweizweit nur 10 Plätze zur Verfügung. Die Kosten für diese 10 Plätze waren zudem unverhältnismässig hoch. Das Pilotprojekt bedürfnisorientierte Unterbringung befand sich bereits längere Zeit in Planung und wäre auch ohne die Schliessung des BesoZ in Les Verrières gestartet worden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3./9. Im Pilotprojekt werden pro Standort je 10 Betten im getrennten Bereich zur Verfügung gestellt. Es werden nur Personen, die bereits im Pilot-BAZ untergebracht sind und sich während ihres Aufenthalts im Pilot-BAZ auffällig verhalten, in den getrennten Bereich desselben BAZ verschoben. Es ist ausgeschlossen, dass renitente Asylsuchende aus anderen Asylregionen oder anderen BAZ an die beiden Pilot-Standorte überstellt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Das SEM sorgt für die interne Sicherheit in den BAZ. Das vom Interpellanten erwähnte Pilotprojekt hat zum Ziel, die Sicherheit aller sich im BAZ aufhaltenden Personen und den störungsfreien Betrieb zu gewährleisten sowie die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in den BAZ weiter zu reduzieren. Nach Einschätzung des SEM kann diese Massnahme zur Entspannung der Unterbringungssituation in den BAZ beitragen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5./6./8. Die Wahrung der Sicherheit ausserhalb der BAZ fällt in den Zuständigkeitsbereich der kommunalen und kantonalen Polizei, mit der das SEM in engem Kontakt steht und eine enge Zusammenarbeit pflegt. Der Bund unterstützt die Kantone auf Wunsch der lokalen Behörden und in Abstimmung mit ihnen bei dieser Aufgabe mit Aussenpatrouillen und indem ihnen eine angemessene Sicherheitspauschale zur Unterstützung ihres Sicherheits- und Polizeipersonals bezahlt wird. Weitere wichtige Elemente im Sicherheitsbereich sind die Gespräche an den regionalen strategischen und operativen runden Tischen sowie die Taskforce Intensivtäter AIG/AsylG (TIA). </span></p><p><span>An der Asylkonferenz vom 28. November 2025 haben Bund, Kantone, Gemeinden und Städte beschlossen, im Bereich Sicherheit und irreguläre Migration gezielte Massnahmen zu prüfen, um die Handlungsfähigkeit des Asylsystem im Umgang mit straffälligen Personen zu verbessern. Zudem wollen die drei Staatsebenen die bestehende Taskforce gegen Intensivtäter gemeinsam weiterentwickeln. Schliesslich soll das Pilotprojekt zu einer Verbesserung der Sicherheitslage nicht nur in den BAZ sondern auch in deren näheren Umgebung führen.</span><span>&nbsp;&nbsp; </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>7. Die Gemeinden und Kantonsregierungen wurden über die Entscheidung zur Durchführung dieses Pilotprojekts vorgängig informiert. Das SEM steht mit den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden in Kontakt, um das Projekt zu besprechen und bei Bedarf notwendige Anpassungen vorzunehmen.</span></p></span>
    • <p>Nach Artikel 24a des Asylgesetzes werden Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährden oder welche durch ihr Verhalten den Betrieb und die Sicherheit der Zentren des Bundes erheblich stören, in besonderen Zentren untergebracht.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>- Ist die Einrichtung von Sicherheitsabteilungen in den Asylzentren Pasture und Flumenthal mit dem in Artikel 24a AsylG verankerten Grundsatz der Unterbringung in besonderen Zentren vereinbar?</p><p>&nbsp;</p><p>- Wie ist die Lage in der Schweiz zurzeit, wie viele besondere Zentren sind in Betrieb und wie viele Plätze stehen zur Verfügung?</p><p>&nbsp;</p><p>- Wie viele Plätze sollen in den Sicherheitsabteilungen der erwähnten Bundeszentren zur Verfügung stehen?</p><p>&nbsp;</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Anwesenheit problematischer Asylsuchender, die zudem durch die Unterbringung in Sicherheitsabteilungen frustriert sind, zu Problemen der öffentlichen Ordnung ausserhalb der Bundeszentren führen kann?</p><p>&nbsp;</p><p>- Welche zusätzlichen Massnahmen sind zum Schutz der Umgebung der Bundeszentren vorgesehen?</p><p>&nbsp;</p><p>- Die Gemeinden fordern eine grössere Anzahl von Plätzen in besonderen Zentren und die Entfernung problematischer Asylsuchender aus ihrem Gebiet. Steht die Einrichtung von Sicherheitsabteilungen nicht im Widerspruch zu diesen Forderungen?</p><p>&nbsp;</p><p>- Wurden die Gemeinde- und die Kantonsregierungen bei der Entscheidung zur Einrichtung von Sicherheitsabteilungen einbezogen? Falls nein, beabsichtigt der Bundesrat, mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden weiter zu vertiefen, was er einseitig ausgeheckt hat?</p><p>&nbsp;</p><p>- Die Gemeindepräsidenten von Balerna, Chiasso und Novazzano beschweren sich öffentlich darüber, sie seien ungehört geblieben. Sie müssten allein mit den Problemen der öffentlichen Ordnung fertig werden, die problematische&nbsp;Asylsuchende&nbsp;in ihrem Gebiet verursachten. Solche Personen rückten alle Asylsuchende in ein schlechtes Licht, auch diejenigen, die sich korrekt verhielten. Sie riefen damit feindselige Gefühle in der Bevölkerung hervor und machten die Bemühungen um Integration und friedliches Zusammenleben mit den Bürgerinnen und Bürgern zunichte.&nbsp;Was&nbsp;antwortet&nbsp;der&nbsp;Bundesrat&nbsp;auf diese Beschwerde?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>- Sollten derzeit keine besonderen Zentren in Betrieb sein, ist dann davon auszugehen, dass potenziell problematische Asylsuchende von Anfang an in den beiden Zentren untergebracht werden, die über Sicherheitsabteilungen verfügen? Wie sollen sonst problematische Asylsuchende ohne besondere Zentren betreut werden?</p>
    • Problematische Asylsuchende und besondere Zentren

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