Lohndumping auf der Gotthardstrecke?

ShortId
25.4884
Id
20254884
Updated
18.02.2026 16:15
Language
de
Title
Lohndumping auf der Gotthardstrecke?
AdditionalIndexing
48;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>SBB Cargo International AG setzt im grenzüberschreitenden Güterverkehr konsequent auf Interoperabilität. Lokführerinnen und Lokführer werden so ausgebildet, dass sie sowohl im Einstellungsland als auch im jeweiligen Grenzland verkehren können. Dieses Prinzip gilt einheitlich für alle Länder, in denen SBB Cargo International tätig ist. Sämtliche Lokführerinnen und Lokführer der SBB Cargo International sind dem Gesamtarbeitsvertrag von SBB Cargo International unterstellt.</p><p>Der grenzüberschreitende Einsatz von Lokpersonal ist vertraglich mit den Sozialpartnern geregelt. Seit 2018 gilt eine Vereinbarung, wonach über die Zeit betrachtet in etwa gleich viele ausländische Lokführer in der Schweiz eingesetzt werden wie Schweizer Lokführer im Ausland (sog. 50/50-Regel, gemessen an den gefahrenen interoperablen Zugkilometern). Diese Vereinbarung wird gemäss Auskunft der SBB regelmässig überprüft und eingehalten. </p><p>&nbsp;</p><p>1. Seit 2023 hat SBB Cargo Italia 18 Lokführer als interoperabel für Italien und die Schweiz ausgebildet. In der gleichen Zeitspanne wurden in der Schweiz 21 Lokführerinnen und Lokführer für die Interoperabilität Schweiz/Italien ausgebildet. Aktuell sind in der Schweiz insgesamt 91 von 150 Lokführerinnen und Lokführern (61 %) interoperabel im Einsatz (Schweiz/Deutschland, Schweiz/Frankreich oder Schweiz/Italien). In der italienischen Tochtergesellschaft SBB Cargo Italia beträgt der Anteil interoperabler Lokführer 50 von 153 Personen (33 %). </p><p>2. Die Löhne von Lokführern mit italienischem Arbeitsvertrag sind deutlich tiefer als jene von Lokführern mit Schweizer Arbeitsvertrag. Die rechnerischen Unterschiede entsprechen etwa einer Halbierung. Aussagen zu Lohnniveaus sind grundsätzlich im Kontext der jeweiligen nationalen Arbeits- und Gesamtarbeitsverträge sowie der grossen Unterschiede in den Lebenshaltungskosten zu sehen. </p><p>3. SBB Cargo International ersetzt kein Lokpersonal mit Schweizer Arbeitsvertrag durch solches mit ausländischem Arbeitsvertrag. Der Einsatz interoperabler Lokführer erfolgt im Rahmen des bestehenden Verkehrskonzepts sowie der genannten Vereinbarung mit den Sozialpartnern. Er ist nicht auf einzelne Regionen beschränkt.</p><p>4. Bereits seit 1999 ist der Markt für den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Schiene geöffnet. Entsprechend anerkennt die Schweiz ausländische Netzzugangsbewilligungen auch für den Zugang auf das Schweizer Eisenbahnnetz. </p><p>Grundsätzlich fallen grenzüberschreitende Transportdienstleistungen auf der Schiene unter die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr, welche die Schweiz im Jahre 2004 zum Schutz der Löhne infolge der Öffnung des Arbeitsmarktes und der Liberalisierung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung eingeführt hat. Nach Auffassung des Bundesrates sind jedoch Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern, wie die oben erwähnten von 2018, vorrangig zu berücksichtigen. Im Übrigen muss das in der Schweiz eingesetzte Lokpersonal über eine entsprechende berufliche Qualifikation (Lizenz) verfügen. Beide Elemente verringern massgeblich das Risiko von Lohndumping. Darüber hinaus gehende Massnahmen sind nicht geplant.</p></span>
  • <p>Aus dem Kanton Tessin erreichen uns zunehmend Meldungen, wonach die wichtigsten Eisenbahnunternehmen – insbesondere SBB Cargo International und die Deutsche Bahn – Lokführerinnen und Lokführer mit Schweizer Arbeitsverträgen durch solche mit italienischen Arbeitsverträgen ersetzen.</p><p>Konkret haben die italienischen Tochtergesellschaften dieser Unternehmen Lokpersonal für die Schweizer Zulassung ausgebildet und bilden weiterhin aus, damit diese Züge von der italienischen Grenze bis nach Arth-Goldau führen können.</p><p>Ein Beispiel: Ab dem 1. Januar 2026 hat die Schweizer Filiale der Deutschen Bahn von SBB Cargo die Zugbeförderung zwischen der deutschen und der italienischen Grenze übernommen. Für diese Aufgabe beschäftigte SBB Cargo bisher 18 Lokführerinnen und Lokführer. Die Schweizer Filiale der Deutschen Bahn hat hingegen lediglich fünf neue Lokführer eingestellt. Ein grosser Teil der Arbeit scheint an die italienische Filiale der Deutschen Bahn vergeben worden zu sein.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><ol><li>Wie viele Lokführerinnen und Lokführer mit italienischem Arbeitsvertrag haben SBB Cargo International und die Deutsche Bahn seit 2023 für die Schweizer Zulassung ausgebildet oder bilden sie derzeit aus?</li><li>Trifft es zu, dass italienische Lokführer im Durchschnitt nur etwa die Hälfte des Gehalts eines Schweizer Lokführers verdienen?</li><li>Ist diese Praxis, Lokpersonal mit Schweizer Arbeitsvertrag durch solches mit ausländischem Arbeitsvertrag zu ersetzen, auch in anderen Regionen der Schweiz zu beobachten, insbesondere im Wallis, in der Romandie und an der Nordgrenze?</li><li>Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um Lohndumping im grenzüberschreitenden Schienenverkehr zu verhindern?</li></ol>
  • Lohndumping auf der Gotthardstrecke?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>SBB Cargo International AG setzt im grenzüberschreitenden Güterverkehr konsequent auf Interoperabilität. Lokführerinnen und Lokführer werden so ausgebildet, dass sie sowohl im Einstellungsland als auch im jeweiligen Grenzland verkehren können. Dieses Prinzip gilt einheitlich für alle Länder, in denen SBB Cargo International tätig ist. Sämtliche Lokführerinnen und Lokführer der SBB Cargo International sind dem Gesamtarbeitsvertrag von SBB Cargo International unterstellt.</p><p>Der grenzüberschreitende Einsatz von Lokpersonal ist vertraglich mit den Sozialpartnern geregelt. Seit 2018 gilt eine Vereinbarung, wonach über die Zeit betrachtet in etwa gleich viele ausländische Lokführer in der Schweiz eingesetzt werden wie Schweizer Lokführer im Ausland (sog. 50/50-Regel, gemessen an den gefahrenen interoperablen Zugkilometern). Diese Vereinbarung wird gemäss Auskunft der SBB regelmässig überprüft und eingehalten. </p><p>&nbsp;</p><p>1. Seit 2023 hat SBB Cargo Italia 18 Lokführer als interoperabel für Italien und die Schweiz ausgebildet. In der gleichen Zeitspanne wurden in der Schweiz 21 Lokführerinnen und Lokführer für die Interoperabilität Schweiz/Italien ausgebildet. Aktuell sind in der Schweiz insgesamt 91 von 150 Lokführerinnen und Lokführern (61 %) interoperabel im Einsatz (Schweiz/Deutschland, Schweiz/Frankreich oder Schweiz/Italien). In der italienischen Tochtergesellschaft SBB Cargo Italia beträgt der Anteil interoperabler Lokführer 50 von 153 Personen (33 %). </p><p>2. Die Löhne von Lokführern mit italienischem Arbeitsvertrag sind deutlich tiefer als jene von Lokführern mit Schweizer Arbeitsvertrag. Die rechnerischen Unterschiede entsprechen etwa einer Halbierung. Aussagen zu Lohnniveaus sind grundsätzlich im Kontext der jeweiligen nationalen Arbeits- und Gesamtarbeitsverträge sowie der grossen Unterschiede in den Lebenshaltungskosten zu sehen. </p><p>3. SBB Cargo International ersetzt kein Lokpersonal mit Schweizer Arbeitsvertrag durch solches mit ausländischem Arbeitsvertrag. Der Einsatz interoperabler Lokführer erfolgt im Rahmen des bestehenden Verkehrskonzepts sowie der genannten Vereinbarung mit den Sozialpartnern. Er ist nicht auf einzelne Regionen beschränkt.</p><p>4. Bereits seit 1999 ist der Markt für den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Schiene geöffnet. Entsprechend anerkennt die Schweiz ausländische Netzzugangsbewilligungen auch für den Zugang auf das Schweizer Eisenbahnnetz. </p><p>Grundsätzlich fallen grenzüberschreitende Transportdienstleistungen auf der Schiene unter die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr, welche die Schweiz im Jahre 2004 zum Schutz der Löhne infolge der Öffnung des Arbeitsmarktes und der Liberalisierung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung eingeführt hat. Nach Auffassung des Bundesrates sind jedoch Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern, wie die oben erwähnten von 2018, vorrangig zu berücksichtigen. Im Übrigen muss das in der Schweiz eingesetzte Lokpersonal über eine entsprechende berufliche Qualifikation (Lizenz) verfügen. Beide Elemente verringern massgeblich das Risiko von Lohndumping. Darüber hinaus gehende Massnahmen sind nicht geplant.</p></span>
    • <p>Aus dem Kanton Tessin erreichen uns zunehmend Meldungen, wonach die wichtigsten Eisenbahnunternehmen – insbesondere SBB Cargo International und die Deutsche Bahn – Lokführerinnen und Lokführer mit Schweizer Arbeitsverträgen durch solche mit italienischen Arbeitsverträgen ersetzen.</p><p>Konkret haben die italienischen Tochtergesellschaften dieser Unternehmen Lokpersonal für die Schweizer Zulassung ausgebildet und bilden weiterhin aus, damit diese Züge von der italienischen Grenze bis nach Arth-Goldau führen können.</p><p>Ein Beispiel: Ab dem 1. Januar 2026 hat die Schweizer Filiale der Deutschen Bahn von SBB Cargo die Zugbeförderung zwischen der deutschen und der italienischen Grenze übernommen. Für diese Aufgabe beschäftigte SBB Cargo bisher 18 Lokführerinnen und Lokführer. Die Schweizer Filiale der Deutschen Bahn hat hingegen lediglich fünf neue Lokführer eingestellt. Ein grosser Teil der Arbeit scheint an die italienische Filiale der Deutschen Bahn vergeben worden zu sein.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><ol><li>Wie viele Lokführerinnen und Lokführer mit italienischem Arbeitsvertrag haben SBB Cargo International und die Deutsche Bahn seit 2023 für die Schweizer Zulassung ausgebildet oder bilden sie derzeit aus?</li><li>Trifft es zu, dass italienische Lokführer im Durchschnitt nur etwa die Hälfte des Gehalts eines Schweizer Lokführers verdienen?</li><li>Ist diese Praxis, Lokpersonal mit Schweizer Arbeitsvertrag durch solches mit ausländischem Arbeitsvertrag zu ersetzen, auch in anderen Regionen der Schweiz zu beobachten, insbesondere im Wallis, in der Romandie und an der Nordgrenze?</li><li>Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um Lohndumping im grenzüberschreitenden Schienenverkehr zu verhindern?</li></ol>
    • Lohndumping auf der Gotthardstrecke?

Back to List