Einsatz von Gummischrot auf Bundesebene

ShortId
25.4888
Id
20254888
Updated
18.02.2026 15:24
Language
de
Title
Einsatz von Gummischrot auf Bundesebene
AdditionalIndexing
09;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) verwendet keine Gummigeschosse. Das Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG) führt seit mehreren Jahren keinen Ordnungsdienst mehr durch und setzt deshalb ebenfalls keinen Gummischrot ein.</p><p>Bei der Armee verfügt heute nur die Militärpolizei über Gummischrot. Diese verwendet das nicht-letale Zwangsmittel in erster Linie für den Objektschutz.</p><p>Die Transportpolizei (TPO) hat Mehrzweckwerfer zum Verschiessen von Gummischrot im Einsatz.</p><p>&nbsp;</p><p>Zum Schutz von Kernanlagen können die dortigen Betriebswachen für den Ordnungsdienst auf dem öffentlich nicht zugänglichen Sicherungsareal bei Bedarf Mehrzweckwerfer mit Gummischrot einsetzen (Anhang 1 Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen; VBWK, SR 732.143.2).</p><p>Auf Bundesebene wird Gummischrot von keiner weiteren Organisation oder Verwaltungseinheit eingesetzt.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Auf Bundesebene müssen gemäss Art .11 Abs. 4 Bundesgesetz über die Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes (ZAG, SR 364) sämtliche Einsätze mit Zwangsmitteln protokolliert und ausgewertet werden. In den letzten 10 Jahren gab es keine Einsätze der Militärpolizei, in denen Gummischrot angewendet wurde.</p><p>Bei der TPO muss der Einsatz von Gummischrot mittels Mehrzweckwerfer intern gemeldet werden. Die intern zuständigen Stellen der TPO werten den Einsatz dahingehend aus, dass eine formelle (insbesondere Verhältnismässigkeitsprüfung) sowie technische Prüfung des Einsatzes zuhanden des zuständigen Linien-Offiziers vorgenommen wird. Die TPO ist gemäss Art. 11 Abs. 2 der Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST; SR 745.21) verpflichtet, jährlich zuhanden des Bundesamtes für Verkehr (BAV) Bericht über die Anzahl und Art der eingesetzten Waffen (Anhang VST) zu erstatten. Der Mehrzweckwerfer wurde in den letzten zehn Jahren 47-mal durch die TPO eingesetzt.</p><p>Einsätze bei den Betriebswachen von Kernanlagen sind gemäss Art. 39 der Kernenergieverordnung (KEV; SR&nbsp;732.11) zu melden. In den letzten zehn Jahren sind keine Meldungen eingegangen.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Keiner Organisation sind Verletzungen bekannt.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die Militärpolizei setzt die Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und Polizeikommandanten (KKPKS) bezüglich Schulung und spezifischen Einsatzbefehlen um.</p><p>Die TPO hat den Einsatz von Mehrzweckwerfern explizit in einem internen Dienstbefehl geregelt. Die Mitarbeitenden der TPO absolvieren jährlich einen Wiederholungskurs im Ordnungsdienst, bei dem auch der Einsatz des Mehrzweckwerfers trainiert wird. Der Einsatz des Mehrzweckwerfers wird unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips durch den Einsatzleiter bestimmt, kann in Notwehrsituationen aber auch delegiert werden.</p><p>Gemäss Art. 23 Abs. 3 des Kernenergiegesetzes (KEG; SR&nbsp;732.1) regelt der Standortkanton die Ausbildung der Betriebswache in Zusammenarbeit mit dem ENSI. Die Ausbildung der Angehörigen der Betriebswache erfolgt durch die Polizei und deren Lehrmittel.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Eine einheitliche Erfassung von Gummischrot könnte sinnvoll sein, um daraus auch die Praxis weiterzuentwickeln. Da Gummischrot jedoch fast ausschliesslich durch die Kantone eingesetzt wird, ist es sachgerecht, diese Diskussion auf Kantonsebene zu belassen.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Am 30. Mai 2008 wurde das Übereinkommen über Streumunition durch die internationale Konferenz von Dublin verabschiedet. In der Schweiz trat das Übereinkommen am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Schweiz hat sich durch die Ratifizierung dieses Abkommens dazu verpflichtet, unter keinen Umständen jemals Streumunition einzusetzen. Dementsprechend wird von keiner Organisation auf Bundesebene Streumunition eingesetzt. Gummischrot gilt im rechtlichen und waffentechnischen Sinn nicht als Streumunition.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu den Fragen zum Typ «Rubber Shot Hexagonal»:</p><p>1. Dieser Typ von Gummischrot wird nirgends eingesetzt.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Beim Typ «Rubber Shot Hexagonal» kann von Gummischrot gesprochen werden. Die einzelnen Prismen des Produkts enthalten in der genannten Kleinstmenge ein Halbmetallpulver, das für die Ballistik notwendig ist, damit die Flugbahn stabiler verläuft.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Es liegt kein ballistisches Gutachten vor, da das Produkt von keiner Verwaltungseinheit eingesetzt wird.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Da dieses Produkt vom Bund nicht eingesetzt wird und keine Gutachten vorliegen, kann der Bundesrat hierzu keine Aussage machen.</p>
  • <p>Gummischrot wird von kantonalen/städtischen Polizeikorps und auf Bundesebene eingesetzt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Stimmt es, dass Gummi­schrot (vgl. <a href="https://www.republik.ch/2022/12/01/gummigeschosse-die-fakten">Zusammenstellung Republik 2022</a>) im Einsatz ist bei Zoll, Armee, Transport­polizei der SBB und bei den Betriebs­wachen von Nuklear­anlagen? Haben auf Bundesebene andere Organisationen Gummischrot oder ggf. Gummigeschosse als Einsatzmittel? Ich bitte um eine aktuelle Aufstellung.</li><li>Werden die Einsätze protokolliert und ausgewertet wie <a href="https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/publikationen/2025/gummischrot-bei-der-stadtpolizei.html">neu z.B. in der Stadt Zürich</a>? Welche Einsätze in den letzten zehn Jahren sind bekannt?</li><li>Welche Verletzungen und insbesondere Verletzungen der Augen durch solche Einsätze sind bekannt?</li><li>Welche Schulungen erfolgen, welches sind die spezifischen Einsatzbefehle der Organe auf Bundesebene im Zusammenhang mit dem Einsatz von Gummischrot?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit den Kanton die Schaffung eines schweizweiten Registers für Verletzungen, die durch den Einsatz von «weniger tödlichen» Waffen durch Sicherheitskräfte verursacht werden, zu prüfen (<a href="https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/sessionen-des-parlaments/2023/die-menschenrechte-muessen-zum-mittelpunkt-des-politischen-handelns-werden/ai_parlament_dt_2023_pdf_version.pdf">Empfehlung Amnesty</a>, S. 4)?</li><li>In Westeuropa wird - soweit bekannt - nirgends Streumunition im Ordnungsdienst verwendet. Die UNO ächtet Streumunition im Ordnungsdienst. Weshalb wird auch von Organisationen auf Bundesebene Streumunition eingesetzt? Ist der Bundesrat bereit, ein entsprechendes Verbot zu prüfen (<a href="https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/sessionen-des-parlaments/2023/die-menschenrechte-muessen-zum-mittelpunkt-des-politischen-handelns-werden/ai_parlament_dt_2023_pdf_version.pdf">Empfehlung Amnesty</a>, S. 4)?</li></ol><p>Als neueres Produkt wird offenbar «Rubber Shot Hexagonal» eingesetzt, z.B. im Kanton Bern. Gemäss Labor-Analysen erhält dieses auch je ein- bis fünfprozentige Anteile an (Halb-)Metallen (Eisen, Zink, Magnesium und Silizium).&nbsp;</p><ol><li>Setzt eine der Organisationen auf Bundesebene das Produkt "Rubber Shot Hexagonal" ein?&nbsp;</li><li>Kann man bei der erwähnten Metall-Beimengung noch von Gummischrot sprechen?&nbsp;</li><li>Sind dem Bund/den einsetzenden Organisationen auf Bundesebene ballistische Gutachten zu diesem Produkt bekannt?</li><li>In den meisten Ländern, die Streumunition einsetzen, ist es bereits zu gleichzeitigen Verletzungen beider Augen gekommen (z.B. Ägypten, Indien (nur Kashmir), Chile, Bangladesh, Iran). Beim Produkt «Rubber Shot Hexagonal» ist gemäss Berichterstattungen mutmasslich von kleineren Streukreisen auszugehen als bei anderen Produkten. Wie stehen die jeweils verantwortlichen Behörden zum höheren Risiko von Mehrfachverletzungen bei kleineren Streukreisen?</li></ol>
  • Einsatz von Gummischrot auf Bundesebene
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) verwendet keine Gummigeschosse. Das Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG) führt seit mehreren Jahren keinen Ordnungsdienst mehr durch und setzt deshalb ebenfalls keinen Gummischrot ein.</p><p>Bei der Armee verfügt heute nur die Militärpolizei über Gummischrot. Diese verwendet das nicht-letale Zwangsmittel in erster Linie für den Objektschutz.</p><p>Die Transportpolizei (TPO) hat Mehrzweckwerfer zum Verschiessen von Gummischrot im Einsatz.</p><p>&nbsp;</p><p>Zum Schutz von Kernanlagen können die dortigen Betriebswachen für den Ordnungsdienst auf dem öffentlich nicht zugänglichen Sicherungsareal bei Bedarf Mehrzweckwerfer mit Gummischrot einsetzen (Anhang 1 Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen; VBWK, SR 732.143.2).</p><p>Auf Bundesebene wird Gummischrot von keiner weiteren Organisation oder Verwaltungseinheit eingesetzt.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Auf Bundesebene müssen gemäss Art .11 Abs. 4 Bundesgesetz über die Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes (ZAG, SR 364) sämtliche Einsätze mit Zwangsmitteln protokolliert und ausgewertet werden. In den letzten 10 Jahren gab es keine Einsätze der Militärpolizei, in denen Gummischrot angewendet wurde.</p><p>Bei der TPO muss der Einsatz von Gummischrot mittels Mehrzweckwerfer intern gemeldet werden. Die intern zuständigen Stellen der TPO werten den Einsatz dahingehend aus, dass eine formelle (insbesondere Verhältnismässigkeitsprüfung) sowie technische Prüfung des Einsatzes zuhanden des zuständigen Linien-Offiziers vorgenommen wird. Die TPO ist gemäss Art. 11 Abs. 2 der Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST; SR 745.21) verpflichtet, jährlich zuhanden des Bundesamtes für Verkehr (BAV) Bericht über die Anzahl und Art der eingesetzten Waffen (Anhang VST) zu erstatten. Der Mehrzweckwerfer wurde in den letzten zehn Jahren 47-mal durch die TPO eingesetzt.</p><p>Einsätze bei den Betriebswachen von Kernanlagen sind gemäss Art. 39 der Kernenergieverordnung (KEV; SR&nbsp;732.11) zu melden. In den letzten zehn Jahren sind keine Meldungen eingegangen.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Keiner Organisation sind Verletzungen bekannt.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die Militärpolizei setzt die Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und Polizeikommandanten (KKPKS) bezüglich Schulung und spezifischen Einsatzbefehlen um.</p><p>Die TPO hat den Einsatz von Mehrzweckwerfern explizit in einem internen Dienstbefehl geregelt. Die Mitarbeitenden der TPO absolvieren jährlich einen Wiederholungskurs im Ordnungsdienst, bei dem auch der Einsatz des Mehrzweckwerfers trainiert wird. Der Einsatz des Mehrzweckwerfers wird unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips durch den Einsatzleiter bestimmt, kann in Notwehrsituationen aber auch delegiert werden.</p><p>Gemäss Art. 23 Abs. 3 des Kernenergiegesetzes (KEG; SR&nbsp;732.1) regelt der Standortkanton die Ausbildung der Betriebswache in Zusammenarbeit mit dem ENSI. Die Ausbildung der Angehörigen der Betriebswache erfolgt durch die Polizei und deren Lehrmittel.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Eine einheitliche Erfassung von Gummischrot könnte sinnvoll sein, um daraus auch die Praxis weiterzuentwickeln. Da Gummischrot jedoch fast ausschliesslich durch die Kantone eingesetzt wird, ist es sachgerecht, diese Diskussion auf Kantonsebene zu belassen.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Am 30. Mai 2008 wurde das Übereinkommen über Streumunition durch die internationale Konferenz von Dublin verabschiedet. In der Schweiz trat das Übereinkommen am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Schweiz hat sich durch die Ratifizierung dieses Abkommens dazu verpflichtet, unter keinen Umständen jemals Streumunition einzusetzen. Dementsprechend wird von keiner Organisation auf Bundesebene Streumunition eingesetzt. Gummischrot gilt im rechtlichen und waffentechnischen Sinn nicht als Streumunition.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu den Fragen zum Typ «Rubber Shot Hexagonal»:</p><p>1. Dieser Typ von Gummischrot wird nirgends eingesetzt.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Beim Typ «Rubber Shot Hexagonal» kann von Gummischrot gesprochen werden. Die einzelnen Prismen des Produkts enthalten in der genannten Kleinstmenge ein Halbmetallpulver, das für die Ballistik notwendig ist, damit die Flugbahn stabiler verläuft.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Es liegt kein ballistisches Gutachten vor, da das Produkt von keiner Verwaltungseinheit eingesetzt wird.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Da dieses Produkt vom Bund nicht eingesetzt wird und keine Gutachten vorliegen, kann der Bundesrat hierzu keine Aussage machen.</p>
    • <p>Gummischrot wird von kantonalen/städtischen Polizeikorps und auf Bundesebene eingesetzt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Stimmt es, dass Gummi­schrot (vgl. <a href="https://www.republik.ch/2022/12/01/gummigeschosse-die-fakten">Zusammenstellung Republik 2022</a>) im Einsatz ist bei Zoll, Armee, Transport­polizei der SBB und bei den Betriebs­wachen von Nuklear­anlagen? Haben auf Bundesebene andere Organisationen Gummischrot oder ggf. Gummigeschosse als Einsatzmittel? Ich bitte um eine aktuelle Aufstellung.</li><li>Werden die Einsätze protokolliert und ausgewertet wie <a href="https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/publikationen/2025/gummischrot-bei-der-stadtpolizei.html">neu z.B. in der Stadt Zürich</a>? Welche Einsätze in den letzten zehn Jahren sind bekannt?</li><li>Welche Verletzungen und insbesondere Verletzungen der Augen durch solche Einsätze sind bekannt?</li><li>Welche Schulungen erfolgen, welches sind die spezifischen Einsatzbefehle der Organe auf Bundesebene im Zusammenhang mit dem Einsatz von Gummischrot?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, zusammen mit den Kanton die Schaffung eines schweizweiten Registers für Verletzungen, die durch den Einsatz von «weniger tödlichen» Waffen durch Sicherheitskräfte verursacht werden, zu prüfen (<a href="https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/sessionen-des-parlaments/2023/die-menschenrechte-muessen-zum-mittelpunkt-des-politischen-handelns-werden/ai_parlament_dt_2023_pdf_version.pdf">Empfehlung Amnesty</a>, S. 4)?</li><li>In Westeuropa wird - soweit bekannt - nirgends Streumunition im Ordnungsdienst verwendet. Die UNO ächtet Streumunition im Ordnungsdienst. Weshalb wird auch von Organisationen auf Bundesebene Streumunition eingesetzt? Ist der Bundesrat bereit, ein entsprechendes Verbot zu prüfen (<a href="https://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/sessionen-des-parlaments/2023/die-menschenrechte-muessen-zum-mittelpunkt-des-politischen-handelns-werden/ai_parlament_dt_2023_pdf_version.pdf">Empfehlung Amnesty</a>, S. 4)?</li></ol><p>Als neueres Produkt wird offenbar «Rubber Shot Hexagonal» eingesetzt, z.B. im Kanton Bern. Gemäss Labor-Analysen erhält dieses auch je ein- bis fünfprozentige Anteile an (Halb-)Metallen (Eisen, Zink, Magnesium und Silizium).&nbsp;</p><ol><li>Setzt eine der Organisationen auf Bundesebene das Produkt "Rubber Shot Hexagonal" ein?&nbsp;</li><li>Kann man bei der erwähnten Metall-Beimengung noch von Gummischrot sprechen?&nbsp;</li><li>Sind dem Bund/den einsetzenden Organisationen auf Bundesebene ballistische Gutachten zu diesem Produkt bekannt?</li><li>In den meisten Ländern, die Streumunition einsetzen, ist es bereits zu gleichzeitigen Verletzungen beider Augen gekommen (z.B. Ägypten, Indien (nur Kashmir), Chile, Bangladesh, Iran). Beim Produkt «Rubber Shot Hexagonal» ist gemäss Berichterstattungen mutmasslich von kleineren Streukreisen auszugehen als bei anderen Produkten. Wie stehen die jeweils verantwortlichen Behörden zum höheren Risiko von Mehrfachverletzungen bei kleineren Streukreisen?</li></ol>
    • Einsatz von Gummischrot auf Bundesebene

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