Modernisierung der Schweizer Gesetzgebung zur wirksamen Bekämpfung der organisierten Kriminalität
- ShortId
-
25.4889
- Id
-
20254889
- Updated
-
20.02.2026 16:47
- Language
-
de
- Title
-
Modernisierung der Schweizer Gesetzgebung zur wirksamen Bekämpfung der organisierten Kriminalität
- AdditionalIndexing
-
1216;09;1231
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In den letzten Jahren hat sich die organisierte Kriminalität in der Schweiz und in Europa verändert: Organisierte Banden dringen aus dem Ausland ein, um Geschäfte (Waffenläden, Garagen für Luxusfahrzeuge usw.) oder Privatpersonen anzugreifen, den Drogenhandel in Stadtzentren und Agglomerationen mit zunehmend gewalttätigen Methoden zu kontrollieren usw. In den Städten kommt es zu Schusswechseln. Im Ausland (Niederlande, Belgien usw.) finden Abrechnungen um die territoriale Vorherrschaft mitten auf offener Strasse statt; zudem richten sich Drohungen und Gewaltakte gegen Magistratspersonen, Beamtinnen und Beamte sowie Politikerinnen und Politiker. Um zu verhindern, dass die Situation in der Schweiz eskaliert, muss die Gesetzgebung rasch modernisiert werden, insbesondere um:</p><p>1. den Schweizer Behörden den Zugang zu sowie die Nutzung von Informationen zu ermöglichen, die von europäischen und internationalen Behörden bereitgestellt werden; denn aufgrund einer Rechtsprechung, die den Schweizer Behörden die Verwertung von Informationen ausländischer Behörden verwehrt (Urteil des Obergerichts Zürich vom 15. August 2025, Rechtssache Sky ECC), besteht die Gefahr, dass ohne eine entsprechende gesetzliche Anpassung Hunderte von Verfahren eingestellt werden müssten;</p><p>2. die Zusammenarbeit zwischen Behörden der Kantone und des Bundes zu verbessern; so bestimmt beispielsweise Artikel 24 der Strafprozessordnung, dass Straftaten der Bundesgerichtbarkeit unterstehen, wenn sie von einer kriminellen Organisation zu einem wesentlichen Teil im Ausland oder in mehreren Kantonen begangen wurden; in der Praxis führt diese Regelung jedoch häufig dazu, dass die Behörden der Kantone und des Bundes ihre Zuständigkeiten nicht klar bestimmen können, was Ermittlungen und Strafuntersuchungen beeinträchtigt; Ziel ist es, die Zusammenarbeit zu stärken, damit alle Behörden koordiniert vorgehen können und der Informationsaustausch sowohl zwischen dem Bund und den Kantonen als auch unter den Kantonen möglich ist;</p><p>3. den Geltungsbereich von Artikel 260ter des Strafgesetzbuchs zu überprüfen; diese Bestimmung wird nur selten angewendet, und Verurteilungen sind entsprechend rar; es ist zu prüfen, ob ihr Geltungsbereich dahingehend erweitert werden soll, dass jede Beteiligung an einer Gruppierung mit der Absicht, schwere Straftaten zu begehen, strafbar ist; </p><p>4. weitere Gesetzesänderungen vorzuschlagen, die eine wirksamere Bekämpfung der organisierten Kriminalität ermöglichen.</p><p>Die Schweiz kann ihre Gesetzgebung noch anpassen, um einen Kontrollverlust zu verhindern. Handeln wir, bevor es zu spät ist.</p>
- <span><p>Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 die Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) gutgeheissen. Die Verbesserung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit stellt darin einen Schwerpunkt dar. Insbesondere sollen auch die gesetzlichen Grundlagen ausgestaltet sein, dass die Polizeikorps und die Staatsanwaltschaften der Kantone und des Bundes gemeinsam Fälle bearbeiten können, wenn die Fälle mehrere Gemeinwesen betreffen. Die internationale Kooperation soll weiter verstärkt genutzt und gezielt auf institutioneller, operativer, rechtlicher und technischer Ebene weiterentwickelt werden, insbesondere durch die verstärkte Nutzung aller zur Verfügung stehenden Instrumente und durch gemeinsame Ermittlungsteams bei komplexen internationalen Fällen. Ferner wird auch allfälliges Verbesserungspotential bei den rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität überprüft.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschläge zur Modernisierung der Gesetzgebung im Bereich der organisierten Kriminalität vorzulegen</p>
- Modernisierung der Schweizer Gesetzgebung zur wirksamen Bekämpfung der organisierten Kriminalität
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In den letzten Jahren hat sich die organisierte Kriminalität in der Schweiz und in Europa verändert: Organisierte Banden dringen aus dem Ausland ein, um Geschäfte (Waffenläden, Garagen für Luxusfahrzeuge usw.) oder Privatpersonen anzugreifen, den Drogenhandel in Stadtzentren und Agglomerationen mit zunehmend gewalttätigen Methoden zu kontrollieren usw. In den Städten kommt es zu Schusswechseln. Im Ausland (Niederlande, Belgien usw.) finden Abrechnungen um die territoriale Vorherrschaft mitten auf offener Strasse statt; zudem richten sich Drohungen und Gewaltakte gegen Magistratspersonen, Beamtinnen und Beamte sowie Politikerinnen und Politiker. Um zu verhindern, dass die Situation in der Schweiz eskaliert, muss die Gesetzgebung rasch modernisiert werden, insbesondere um:</p><p>1. den Schweizer Behörden den Zugang zu sowie die Nutzung von Informationen zu ermöglichen, die von europäischen und internationalen Behörden bereitgestellt werden; denn aufgrund einer Rechtsprechung, die den Schweizer Behörden die Verwertung von Informationen ausländischer Behörden verwehrt (Urteil des Obergerichts Zürich vom 15. August 2025, Rechtssache Sky ECC), besteht die Gefahr, dass ohne eine entsprechende gesetzliche Anpassung Hunderte von Verfahren eingestellt werden müssten;</p><p>2. die Zusammenarbeit zwischen Behörden der Kantone und des Bundes zu verbessern; so bestimmt beispielsweise Artikel 24 der Strafprozessordnung, dass Straftaten der Bundesgerichtbarkeit unterstehen, wenn sie von einer kriminellen Organisation zu einem wesentlichen Teil im Ausland oder in mehreren Kantonen begangen wurden; in der Praxis führt diese Regelung jedoch häufig dazu, dass die Behörden der Kantone und des Bundes ihre Zuständigkeiten nicht klar bestimmen können, was Ermittlungen und Strafuntersuchungen beeinträchtigt; Ziel ist es, die Zusammenarbeit zu stärken, damit alle Behörden koordiniert vorgehen können und der Informationsaustausch sowohl zwischen dem Bund und den Kantonen als auch unter den Kantonen möglich ist;</p><p>3. den Geltungsbereich von Artikel 260ter des Strafgesetzbuchs zu überprüfen; diese Bestimmung wird nur selten angewendet, und Verurteilungen sind entsprechend rar; es ist zu prüfen, ob ihr Geltungsbereich dahingehend erweitert werden soll, dass jede Beteiligung an einer Gruppierung mit der Absicht, schwere Straftaten zu begehen, strafbar ist; </p><p>4. weitere Gesetzesänderungen vorzuschlagen, die eine wirksamere Bekämpfung der organisierten Kriminalität ermöglichen.</p><p>Die Schweiz kann ihre Gesetzgebung noch anpassen, um einen Kontrollverlust zu verhindern. Handeln wir, bevor es zu spät ist.</p>
- <span><p>Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 die Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) gutgeheissen. Die Verbesserung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit stellt darin einen Schwerpunkt dar. Insbesondere sollen auch die gesetzlichen Grundlagen ausgestaltet sein, dass die Polizeikorps und die Staatsanwaltschaften der Kantone und des Bundes gemeinsam Fälle bearbeiten können, wenn die Fälle mehrere Gemeinwesen betreffen. Die internationale Kooperation soll weiter verstärkt genutzt und gezielt auf institutioneller, operativer, rechtlicher und technischer Ebene weiterentwickelt werden, insbesondere durch die verstärkte Nutzung aller zur Verfügung stehenden Instrumente und durch gemeinsame Ermittlungsteams bei komplexen internationalen Fällen. Ferner wird auch allfälliges Verbesserungspotential bei den rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität überprüft.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschläge zur Modernisierung der Gesetzgebung im Bereich der organisierten Kriminalität vorzulegen</p>
- Modernisierung der Schweizer Gesetzgebung zur wirksamen Bekämpfung der organisierten Kriminalität
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