Frei gewordene Nationalstrassenmittel für Tunnel- und Umfahrungsprojekte einsetzen

ShortId
25.4890
Id
20254890
Updated
18.02.2026 13:47
Language
de
Title
Frei gewordene Nationalstrassenmittel für Tunnel- und Umfahrungsprojekte einsetzen
AdditionalIndexing
48;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Volksnein zu einem grossen Autobahnprojekt hat verdeutlicht, dass infrastrukturelle Grossvorhaben nicht losgelöst von regionalen Bedürfnissen betrachtet werden können. Gleichzeitig sind dadurch finanzielle Mittel verfügbar geworden, deren Einsatz im Sinne des föderalen Ausgleichs neu zu prüfen ist. Mit Tunnels können sichere und wetterunabhängige Erschliessungen geschaffen werden, sowie Ortskerne, schmale Täler und sensible Landschaftsräume vom Durchgangsverkehr entlastet und für die Bevölkerung ein Mehrwert generiert werden.</p><p>Während städtische Agglomerationen von dichten Verkehrsnetzen und Alternativen profitieren, sind ländliche und alpine Regionen stärker auf leistungsfähige, zuverlässige Strassenverbindungen angewiesen. Engpässe in diesen Regionen beeinträchtigen nicht nur die lokale Bevölkerung, sondern auch den nationalen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.</p><p>Tunnel- und Umfahrungsprojekte ermöglichen es, Verkehr zu bündeln, Ortskerne zu entlasten und Lebensräume aufzuwerten, ohne zusätzliche Zerschneidung der Landschaft. Die Motion stärkt damit den gleichwertigen Zugang zu Infrastruktur in allen Landesteilen.</p>
  • <span><p><span>Die Mittel aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) werden zweckgebunden für Betrieb, Unterhalt, Ausbau und Fertigstellung der Nationalstrassen sowie für die Beiträge des Bundes an den Agglomerationsverkehr eingesetzt. Der Bundesrat beantragt dem Parlament in der Regel alle vier Jahre die Freigabe der Mittel; die nächste Vorlage ist für das Jahr 2027 vorgesehen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Nationalstrassenbereich werden die Mittel prioritär für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen eingesetzt. Dafür legt der Bundesrat dem Parlament jeweils einen vierjährigen Zahlungsrahmen zur Freigabe vor. Notwendige Erweiterungsvorhaben werden im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen geplant. Dafür stehen – auch nach der Ablehnung des Ausbauschritts 2023 durch das Schweizer Stimmvolk im November 2024 – bis 2045 nur begrenzte Mittel zur Verfügung, weshalb eine Priorisierung des Projektportfolios unumgänglich ist. Prioritäre und in der Planung weit fortgeschrittene Projekte unterbreitet der Bundesrat in Form konkreter Ausbauschritte dem Parlament zur Beschlussfassung und beantragt für deren Finanzierung einen Verpflichtungskredit. Bei der Priorisierung berücksichtigt der Bundesrat neben der verkehrlichen Dringlichkeit, dem volkswirtschaftlichen Nutzen sowie dem Projektfortschritt auch eine verkehrsträgerübergreifende Ausgewogenheit sowie eine ausgewogene Verteilung über alle Regionen und Landesteile. Eine besondere Bevorzugung von einzelnen Regionen oder von Tunnel- und Umfahrungsprojekten auf Nationalstrassen lehnt der Bundesrat ab.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit dem Programm Agglomerationsverkehr beteiligt sich der Bund zudem finanziell an Verkehrsprojekten von Städten und Agglomerationen. Darunter fallen auch Tunnel- und Umfahrungsprojekte auf Kantons- und Gemeindestrassen. Für die Planung und Projektierung dieser Vorhaben sind die Agglomerationen verantwortlich. Diese können alle vier Jahre ein Agglomerationsprogramm beim Bund zur Prüfung einreichen. Der Bund prüft und priorisiert die eingereichten Projekte und legt die Mitfinanzierung fest. Die Mittel dafür stammen aus dem NAF und werden dem Parlament jeweils mittels Verpflichtungskredit beantragt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist überzeugt, dass vor diesem Hintergrund die bestehenden rechtlichen Grundlagen sowie deren praktische Anwendung die wesentlichen Forderungen der Motion nach einer ausgewogenen Mittelverteilung unter Berücksichtigung von verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Aspekten bereits erfüllen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel welche zum "Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023"vorgesehen waren und an der Urne am 24. November 2024 in dieser Form abgelehnt wurden, im Sinne des föderalen Ausgleichs gezielt für die Verbesserung der Strasseninfrastruktur in der Schweiz eingesetzt werden. Es sollen vorallem Regionen berücksichtigt werden, welche positiv einer Infrastrukturverbesserung gegenüberstehen oder gestanden sind! Die frei gewordene Mittel aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) könnten demnach ausgewogen und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen topografischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Ausgangslagen eingesetzt werden. Verbesserungen unter anderem in der Ostschweiz auf der Achse Zürich – Sarganserland - Chur, Anbindungen in die Linthebene und ins Toggenburg, sowie weiterer strukturell vergleichbarer Regionen wie zum Beispiel im Locarnese oder in der Innerschweiz sind aufzuzeigen. Dabei sind insbesondere Tunnel- und Umfahrungsmöglichkeiten, welche aufgrund topografischer Gegebenheiten stark belastete Ortsdurchfahrten aufweisen und die für die nationale Erreichbarkeit und den regionalen Zusammenhalt von Bedeutung sind, zu prüfen.</p>
  • Frei gewordene Nationalstrassenmittel für Tunnel- und Umfahrungsprojekte einsetzen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Volksnein zu einem grossen Autobahnprojekt hat verdeutlicht, dass infrastrukturelle Grossvorhaben nicht losgelöst von regionalen Bedürfnissen betrachtet werden können. Gleichzeitig sind dadurch finanzielle Mittel verfügbar geworden, deren Einsatz im Sinne des föderalen Ausgleichs neu zu prüfen ist. Mit Tunnels können sichere und wetterunabhängige Erschliessungen geschaffen werden, sowie Ortskerne, schmale Täler und sensible Landschaftsräume vom Durchgangsverkehr entlastet und für die Bevölkerung ein Mehrwert generiert werden.</p><p>Während städtische Agglomerationen von dichten Verkehrsnetzen und Alternativen profitieren, sind ländliche und alpine Regionen stärker auf leistungsfähige, zuverlässige Strassenverbindungen angewiesen. Engpässe in diesen Regionen beeinträchtigen nicht nur die lokale Bevölkerung, sondern auch den nationalen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.</p><p>Tunnel- und Umfahrungsprojekte ermöglichen es, Verkehr zu bündeln, Ortskerne zu entlasten und Lebensräume aufzuwerten, ohne zusätzliche Zerschneidung der Landschaft. Die Motion stärkt damit den gleichwertigen Zugang zu Infrastruktur in allen Landesteilen.</p>
    • <span><p><span>Die Mittel aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) werden zweckgebunden für Betrieb, Unterhalt, Ausbau und Fertigstellung der Nationalstrassen sowie für die Beiträge des Bundes an den Agglomerationsverkehr eingesetzt. Der Bundesrat beantragt dem Parlament in der Regel alle vier Jahre die Freigabe der Mittel; die nächste Vorlage ist für das Jahr 2027 vorgesehen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Nationalstrassenbereich werden die Mittel prioritär für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen eingesetzt. Dafür legt der Bundesrat dem Parlament jeweils einen vierjährigen Zahlungsrahmen zur Freigabe vor. Notwendige Erweiterungsvorhaben werden im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen geplant. Dafür stehen – auch nach der Ablehnung des Ausbauschritts 2023 durch das Schweizer Stimmvolk im November 2024 – bis 2045 nur begrenzte Mittel zur Verfügung, weshalb eine Priorisierung des Projektportfolios unumgänglich ist. Prioritäre und in der Planung weit fortgeschrittene Projekte unterbreitet der Bundesrat in Form konkreter Ausbauschritte dem Parlament zur Beschlussfassung und beantragt für deren Finanzierung einen Verpflichtungskredit. Bei der Priorisierung berücksichtigt der Bundesrat neben der verkehrlichen Dringlichkeit, dem volkswirtschaftlichen Nutzen sowie dem Projektfortschritt auch eine verkehrsträgerübergreifende Ausgewogenheit sowie eine ausgewogene Verteilung über alle Regionen und Landesteile. Eine besondere Bevorzugung von einzelnen Regionen oder von Tunnel- und Umfahrungsprojekten auf Nationalstrassen lehnt der Bundesrat ab.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit dem Programm Agglomerationsverkehr beteiligt sich der Bund zudem finanziell an Verkehrsprojekten von Städten und Agglomerationen. Darunter fallen auch Tunnel- und Umfahrungsprojekte auf Kantons- und Gemeindestrassen. Für die Planung und Projektierung dieser Vorhaben sind die Agglomerationen verantwortlich. Diese können alle vier Jahre ein Agglomerationsprogramm beim Bund zur Prüfung einreichen. Der Bund prüft und priorisiert die eingereichten Projekte und legt die Mitfinanzierung fest. Die Mittel dafür stammen aus dem NAF und werden dem Parlament jeweils mittels Verpflichtungskredit beantragt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist überzeugt, dass vor diesem Hintergrund die bestehenden rechtlichen Grundlagen sowie deren praktische Anwendung die wesentlichen Forderungen der Motion nach einer ausgewogenen Mittelverteilung unter Berücksichtigung von verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Aspekten bereits erfüllen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel welche zum "Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023"vorgesehen waren und an der Urne am 24. November 2024 in dieser Form abgelehnt wurden, im Sinne des föderalen Ausgleichs gezielt für die Verbesserung der Strasseninfrastruktur in der Schweiz eingesetzt werden. Es sollen vorallem Regionen berücksichtigt werden, welche positiv einer Infrastrukturverbesserung gegenüberstehen oder gestanden sind! Die frei gewordene Mittel aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) könnten demnach ausgewogen und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen topografischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Ausgangslagen eingesetzt werden. Verbesserungen unter anderem in der Ostschweiz auf der Achse Zürich – Sarganserland - Chur, Anbindungen in die Linthebene und ins Toggenburg, sowie weiterer strukturell vergleichbarer Regionen wie zum Beispiel im Locarnese oder in der Innerschweiz sind aufzuzeigen. Dabei sind insbesondere Tunnel- und Umfahrungsmöglichkeiten, welche aufgrund topografischer Gegebenheiten stark belastete Ortsdurchfahrten aufweisen und die für die nationale Erreichbarkeit und den regionalen Zusammenhalt von Bedeutung sind, zu prüfen.</p>
    • Frei gewordene Nationalstrassenmittel für Tunnel- und Umfahrungsprojekte einsetzen

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