Finanzierung von Sprachkursen für Asylsuchende. Für eine verstärkte Kontrolle der eingesetzten Mittel

ShortId
25.4891
Id
20254891
Updated
23.01.2026 10:02
Language
de
Title
Finanzierung von Sprachkursen für Asylsuchende. Für eine verstärkte Kontrolle der eingesetzten Mittel
AdditionalIndexing
2811;32;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP), der Integrationsagenda Schweiz (IAS) und des Programms S richtet das Staatssekretariat für Migration den Kantonen Beiträge aus. Diese werden gezielt zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten sowie von Personen aus dem Asylbereich eingesetzt, einschliesslich Personen mit S-Status. Im Jahr 2023 beliefen sich die Bundesbeiträge, die von den Kantonen für die Förderung der Sprachkenntnisse verwendet wurden, auf rund 166&nbsp;Millionen Franken. Im Jahr 2024 betrug dieser Betrag rund 185&nbsp;Millionen Franken. Die Förderung der Sprachkenntnisse ist somit ein wesentlicher Bestandteil der Ausgaben für die Integrationsförderung. Im Rahmen der KIP und der IAS entfiel im Jahr 2024 rund ein Drittel aller Ausgaben auf den Bereich der Förderung der Sprachkenntnisse, beim Programm S waren es sogar rund zwei Drittel. Die vom Bundesrat bereitgestellten Informationen zeigen sehr hohe Beträge, ohne dass deutlich wird, wie die Wirkung der finanzierten Massnahmen überprüft wird. Deshalb soll der Bundesrat die notwendigen Korrekturen vornehmen..</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um klare Ziele festzulegen und die erreichten Ergebnisse im Bereich der Integration von Asylsuchenden wirksamer zu überwachen. In erster Linie soll sich der Bundesrat mit der Finanzierung von Sprachkursen befassen. Für diese Kurse soll der Bundesrat klare Ziele und Regeln für die Zuweisung der Gelder an Gemeinden und Kantone festlegen und dabei auf einen sparsamen Umgang mit den Mitteln achten.</p>
  • Finanzierung von Sprachkursen für Asylsuchende. Für eine verstärkte Kontrolle der eingesetzten Mittel
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP), der Integrationsagenda Schweiz (IAS) und des Programms S richtet das Staatssekretariat für Migration den Kantonen Beiträge aus. Diese werden gezielt zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten sowie von Personen aus dem Asylbereich eingesetzt, einschliesslich Personen mit S-Status. Im Jahr 2023 beliefen sich die Bundesbeiträge, die von den Kantonen für die Förderung der Sprachkenntnisse verwendet wurden, auf rund 166&nbsp;Millionen Franken. Im Jahr 2024 betrug dieser Betrag rund 185&nbsp;Millionen Franken. Die Förderung der Sprachkenntnisse ist somit ein wesentlicher Bestandteil der Ausgaben für die Integrationsförderung. Im Rahmen der KIP und der IAS entfiel im Jahr 2024 rund ein Drittel aller Ausgaben auf den Bereich der Förderung der Sprachkenntnisse, beim Programm S waren es sogar rund zwei Drittel. Die vom Bundesrat bereitgestellten Informationen zeigen sehr hohe Beträge, ohne dass deutlich wird, wie die Wirkung der finanzierten Massnahmen überprüft wird. Deshalb soll der Bundesrat die notwendigen Korrekturen vornehmen..</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um klare Ziele festzulegen und die erreichten Ergebnisse im Bereich der Integration von Asylsuchenden wirksamer zu überwachen. In erster Linie soll sich der Bundesrat mit der Finanzierung von Sprachkursen befassen. Für diese Kurse soll der Bundesrat klare Ziele und Regeln für die Zuweisung der Gelder an Gemeinden und Kantone festlegen und dabei auf einen sparsamen Umgang mit den Mitteln achten.</p>
    • Finanzierung von Sprachkursen für Asylsuchende. Für eine verstärkte Kontrolle der eingesetzten Mittel

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