KI-Regulierung. Grossanbieter in die Pflicht nehmen, Schweizer Firmen stärken
- ShortId
-
25.4895
- Id
-
20254895
- Updated
-
18.02.2026 16:13
- Language
-
de
- Title
-
KI-Regulierung. Grossanbieter in die Pflicht nehmen, Schweizer Firmen stärken
- AdditionalIndexing
-
34;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die laufenden Arbeiten von EJPD und UVEK zur KI-Regulierung sind zentral für die Zukunftsfähigkeit der Schweiz. <br>Diese Interpellation stärkt eine Regulierung, die wirksam, wirtschaftsverträglich und international anschlussfähig ist.</p><p> </p>
- <span><p>Mit seinem Beschluss vom 12. Februar 2025 hat sich der Bundesrat für eine ausgewogene KI-Regulierung ausgesprochen, die sich an konkreten Bedürfnissen orientiert, ohne aber über den notwendigen Rahmen hinauszugehen. Es wurde ein risikobasierter Ansatz gewählt, bei dem die jeweiligen Aktivitäten und ihre Auswirkungen auf den Menschen für die Festlegung der entsprechenden Verpflichtungen massgeblich sind. Damit unterscheidet sich dieser Ansatz vom produktbezogenen Ansatz der EU. </p><p> </p><p>Die Grösse oder der allgemeine Charakter eines Modells sind als wichtige Kriterien zu betrachten, da sie wesentliche Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Demnach können sie bei der Regulierung eine zentrale Rolle spielen, wie dies in dem sich derzeit in Vernehmlassung befindlichen Vorentwurf des Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) vorgesehen ist (s. Medienmitteilung unter https://www.uvek.admin.ch/de > Medien > Medienmitteilungen > 29. Oktober 2025 – Neues Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen: Start der Vernehmlassung). Der Fokus auf sehr grosse Kommunikationsplattformen im vorgeschlagenen VE-KomPG erklärt sich dadurch, dass der Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit von Nutzerinnen und Nutzern in den Mittelpunkt gestellt wird. Aufgrund ihrer Reichweite haben sehr grosse Anbieter einen bedeutenden Einfluss auf diese Aspekte.</p><p> </p><p>Die Grösse eines Anbieters und der allgemeine Verwendungszweck der Modelle spiegeln nicht unbedingt die tatsächlichen Risiken für die Gesellschaft wider, die von einem KI-System ausgehen, noch sagen sie etwas über dessen konkrete Verwendung aus. Auch kleinere Akteure können äusserst intrusive, gefährliche oder kritische KI-Systeme entwickeln (z. B. im Rahmen der Überwachung, im Medizinbereich oder bei der automatisierten Entscheidungsfindung in heiklen Situationen), während ein grosser Anbieter oder ein allgemeines KI-Modell Hilfsmittel bereitstellen kann, die nur geringe Auswirkungen auf die Gesellschaft haben (z. B. Mailfilter oder Sprachkorrekturprogramme). Zudem konzentrieren sich diese Kriterien ausschliesslich auf die Anbieter von KI-Modellen, ohne jedoch jene anderen Akteure zu berücksichtigen, die diese Modelle implementieren, konfigurieren und im Rahmen ihrer Tätigkeiten konkret einsetzen, oder sie über eine Schnittstelle anderen frei zur Verfügung stellen. Doch genau hier finden die KI-Systeme ihre Bestimmung, während die Risiken für einzelne Personen oder die Gesellschaft sichtbar werden. Aus diesem Grund ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich die künftige KI-Regulierung hauptsächlich auf diese anderen Akteure konzentrieren sollte, ohne dabei jedoch die Anbieter auszuschliessen.</p><p> </p><p>Neben der Gesetzgebung setzt der Bundesrat auf den Erlass von rechtlich nicht verbindlichen Massnahmen zur Regulierung der KI-Nutzung. In diesem Rahmen arbeitet das UVEK mit dem privaten Sektor zusammen, um bedarfsgerechte Massnahmen zu erarbeiten. Um die Sicherheit und die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen für KI-Modelle zu gewährleisten, setzt sich das UVEK dafür ein, dass die Schweiz an der Ausarbeitung technischer Normen auf internationaler Ebene mitwirken kann. </p><p> </p><p>Für den Bundesrat beruht die Wirksamkeit der künftigen KI-Regelung insgesamt auf einer ausgeglichenen Abwägung mehrerer Kriterien, wobei die richtigen Akteure, die tatsächlichen Aktivitäten und die daraus entstehenden Risiken zu berücksichtigen sind. Eine Regulierung, die ausschliesslich oder übermässig auf die in der Interpellation genannten Kriterien ausgerichtet ist, könnte hingegen dazu führen, dass die angestrebten Ziele nicht erreicht werden und unerwünschte Folgen mit sich bringen. Die mit der Anpassung verbundenen Kosten würden auf die Schweizer Nutzerinnen und Nutzer übertragen werden, während bestimmte Dienste nur verzögert oder gar nicht verfügbar sein könnten, auch für die Forschung. Paradoxerweise könnte ein solches Vorgehen auch die Dominanz der bereits bestehenden Akteure stärken, indem es Hindernisse für neue Akteure aus der Schweiz oder Europa schafft.</p></span>
- <p>Das EJPD und das UVEK arbeiten an einer KI-Regulierung für die Schweiz. <br>Das Mandat fokussiert auf den öffentlichen Sektor; der Privatsektor soll nur bei Grundrechtsbetroffenheit einbezogen werden.</p><p>Die KI-Arbeitstagung des BJ (27.10.) zeigt: Schweizer KMUs und Firmen fordern eine Regulierung, die bei den Grossanbietern ansetzt - bei den wenigen Unternehmen (OpenAI, Anthropic, Google, Meta), die Grundlagenmodelle entwickeln und global bereitstellen.</p><p> </p><p>Diese Stossrichtung ist dreifach sinnvoll:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Entlastung für Schweizer Wirtschaft: KMUs, die KI nutzen, tragen keine unverhältnismässige Compliance-Last. Innovation bleibt möglich.<br> </li><li>Maximale Hebelwirkung: Verpflichtungen für 5-10 Grossanbieter erreichen mehr als Regulierung tausender KMUs. Das ist effiziente Ressourcennutzung.<br> </li><li>Wirksamer Schutz: Nur Anbieter können Trainingsdaten kuratieren, Sicherheitstests durchführen und Risiken frühzeitig erkennen. Schweizer Nutzer können das nicht kontrollieren.</li></ol><p>Parallele im eigenen Haus: Die laufende Vernehmlassung über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen reguliert bereits wenige Grossanbieter (Meta, Alphabet, X) statt der Masse der Nutzer. <br>Der Bund begründet dies selbst mit der Konzentration bei "wenigen international tätigen Unternehmen". <br>Gleiche Logik, gleicher Ansatz - auch für KI.</p><p>Internationale Entwicklung: Kalifornien hat mit SB 53 (September 2025) Transparenz- und Rechenschaftspflichten für Grossanbieter eingeführt. Singapur und UK entwickeln ähnliche Ansätze. <br>Die Schweiz sollte im Vorfeld des Swiss AI Summit 2027 international eine Führungsrolle übernehmen.</p><p>Das BAKOM und das BJ sollen in ihren Arbeiten Verpflichtungen für Anbieter von Grundlagenmodellen priorisieren, beispielsweise:</p><ol style="list-style-type:lower-latin;"><li>Transparenz über Trainingsdaten und Modellfähigkeiten</li><li>Externe Sicherheitstests vor Einführung</li><li>Koordination zwischen Plattform- und KI-Regulierung</li></ol>
- KI-Regulierung. Grossanbieter in die Pflicht nehmen, Schweizer Firmen stärken
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die laufenden Arbeiten von EJPD und UVEK zur KI-Regulierung sind zentral für die Zukunftsfähigkeit der Schweiz. <br>Diese Interpellation stärkt eine Regulierung, die wirksam, wirtschaftsverträglich und international anschlussfähig ist.</p><p> </p>
- <span><p>Mit seinem Beschluss vom 12. Februar 2025 hat sich der Bundesrat für eine ausgewogene KI-Regulierung ausgesprochen, die sich an konkreten Bedürfnissen orientiert, ohne aber über den notwendigen Rahmen hinauszugehen. Es wurde ein risikobasierter Ansatz gewählt, bei dem die jeweiligen Aktivitäten und ihre Auswirkungen auf den Menschen für die Festlegung der entsprechenden Verpflichtungen massgeblich sind. Damit unterscheidet sich dieser Ansatz vom produktbezogenen Ansatz der EU. </p><p> </p><p>Die Grösse oder der allgemeine Charakter eines Modells sind als wichtige Kriterien zu betrachten, da sie wesentliche Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Demnach können sie bei der Regulierung eine zentrale Rolle spielen, wie dies in dem sich derzeit in Vernehmlassung befindlichen Vorentwurf des Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) vorgesehen ist (s. Medienmitteilung unter https://www.uvek.admin.ch/de > Medien > Medienmitteilungen > 29. Oktober 2025 – Neues Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen: Start der Vernehmlassung). Der Fokus auf sehr grosse Kommunikationsplattformen im vorgeschlagenen VE-KomPG erklärt sich dadurch, dass der Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit von Nutzerinnen und Nutzern in den Mittelpunkt gestellt wird. Aufgrund ihrer Reichweite haben sehr grosse Anbieter einen bedeutenden Einfluss auf diese Aspekte.</p><p> </p><p>Die Grösse eines Anbieters und der allgemeine Verwendungszweck der Modelle spiegeln nicht unbedingt die tatsächlichen Risiken für die Gesellschaft wider, die von einem KI-System ausgehen, noch sagen sie etwas über dessen konkrete Verwendung aus. Auch kleinere Akteure können äusserst intrusive, gefährliche oder kritische KI-Systeme entwickeln (z. B. im Rahmen der Überwachung, im Medizinbereich oder bei der automatisierten Entscheidungsfindung in heiklen Situationen), während ein grosser Anbieter oder ein allgemeines KI-Modell Hilfsmittel bereitstellen kann, die nur geringe Auswirkungen auf die Gesellschaft haben (z. B. Mailfilter oder Sprachkorrekturprogramme). Zudem konzentrieren sich diese Kriterien ausschliesslich auf die Anbieter von KI-Modellen, ohne jedoch jene anderen Akteure zu berücksichtigen, die diese Modelle implementieren, konfigurieren und im Rahmen ihrer Tätigkeiten konkret einsetzen, oder sie über eine Schnittstelle anderen frei zur Verfügung stellen. Doch genau hier finden die KI-Systeme ihre Bestimmung, während die Risiken für einzelne Personen oder die Gesellschaft sichtbar werden. Aus diesem Grund ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich die künftige KI-Regulierung hauptsächlich auf diese anderen Akteure konzentrieren sollte, ohne dabei jedoch die Anbieter auszuschliessen.</p><p> </p><p>Neben der Gesetzgebung setzt der Bundesrat auf den Erlass von rechtlich nicht verbindlichen Massnahmen zur Regulierung der KI-Nutzung. In diesem Rahmen arbeitet das UVEK mit dem privaten Sektor zusammen, um bedarfsgerechte Massnahmen zu erarbeiten. Um die Sicherheit und die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen für KI-Modelle zu gewährleisten, setzt sich das UVEK dafür ein, dass die Schweiz an der Ausarbeitung technischer Normen auf internationaler Ebene mitwirken kann. </p><p> </p><p>Für den Bundesrat beruht die Wirksamkeit der künftigen KI-Regelung insgesamt auf einer ausgeglichenen Abwägung mehrerer Kriterien, wobei die richtigen Akteure, die tatsächlichen Aktivitäten und die daraus entstehenden Risiken zu berücksichtigen sind. Eine Regulierung, die ausschliesslich oder übermässig auf die in der Interpellation genannten Kriterien ausgerichtet ist, könnte hingegen dazu führen, dass die angestrebten Ziele nicht erreicht werden und unerwünschte Folgen mit sich bringen. Die mit der Anpassung verbundenen Kosten würden auf die Schweizer Nutzerinnen und Nutzer übertragen werden, während bestimmte Dienste nur verzögert oder gar nicht verfügbar sein könnten, auch für die Forschung. Paradoxerweise könnte ein solches Vorgehen auch die Dominanz der bereits bestehenden Akteure stärken, indem es Hindernisse für neue Akteure aus der Schweiz oder Europa schafft.</p></span>
- <p>Das EJPD und das UVEK arbeiten an einer KI-Regulierung für die Schweiz. <br>Das Mandat fokussiert auf den öffentlichen Sektor; der Privatsektor soll nur bei Grundrechtsbetroffenheit einbezogen werden.</p><p>Die KI-Arbeitstagung des BJ (27.10.) zeigt: Schweizer KMUs und Firmen fordern eine Regulierung, die bei den Grossanbietern ansetzt - bei den wenigen Unternehmen (OpenAI, Anthropic, Google, Meta), die Grundlagenmodelle entwickeln und global bereitstellen.</p><p> </p><p>Diese Stossrichtung ist dreifach sinnvoll:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Entlastung für Schweizer Wirtschaft: KMUs, die KI nutzen, tragen keine unverhältnismässige Compliance-Last. Innovation bleibt möglich.<br> </li><li>Maximale Hebelwirkung: Verpflichtungen für 5-10 Grossanbieter erreichen mehr als Regulierung tausender KMUs. Das ist effiziente Ressourcennutzung.<br> </li><li>Wirksamer Schutz: Nur Anbieter können Trainingsdaten kuratieren, Sicherheitstests durchführen und Risiken frühzeitig erkennen. Schweizer Nutzer können das nicht kontrollieren.</li></ol><p>Parallele im eigenen Haus: Die laufende Vernehmlassung über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen reguliert bereits wenige Grossanbieter (Meta, Alphabet, X) statt der Masse der Nutzer. <br>Der Bund begründet dies selbst mit der Konzentration bei "wenigen international tätigen Unternehmen". <br>Gleiche Logik, gleicher Ansatz - auch für KI.</p><p>Internationale Entwicklung: Kalifornien hat mit SB 53 (September 2025) Transparenz- und Rechenschaftspflichten für Grossanbieter eingeführt. Singapur und UK entwickeln ähnliche Ansätze. <br>Die Schweiz sollte im Vorfeld des Swiss AI Summit 2027 international eine Führungsrolle übernehmen.</p><p>Das BAKOM und das BJ sollen in ihren Arbeiten Verpflichtungen für Anbieter von Grundlagenmodellen priorisieren, beispielsweise:</p><ol style="list-style-type:lower-latin;"><li>Transparenz über Trainingsdaten und Modellfähigkeiten</li><li>Externe Sicherheitstests vor Einführung</li><li>Koordination zwischen Plattform- und KI-Regulierung</li></ol>
- KI-Regulierung. Grossanbieter in die Pflicht nehmen, Schweizer Firmen stärken
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