Russische Vermögen für den Wiederaufbau der Ukraine verwenden
- ShortId
-
25.4903
- Id
-
20254903
- Updated
-
18.02.2026 15:11
- Language
-
de
- Title
-
Russische Vermögen für den Wiederaufbau der Ukraine verwenden
- AdditionalIndexing
-
08;24;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>Im Hinblick auf den Reparationsmechanismus für die Ukraine und die Umsetzung der Motionen 23.3264-23.3268 hat sich die Schweiz aktiv an den Verhandlungen zum Abschluss des Übereinkommens zur Einrichtung einer Internationalen Kommission für Schadenersatz für die Ukraine beteiligt. Die Kommission wird die Beschwerden über die von Russland in der Ukraine verursachten Schäden prüfen, bewerten und darüber entscheiden. Der Bundesrat hat dieses Übereinkommen am 16. Dezember 2025 unterzeichnet. In einem nächsten Schritt wird die Schweiz prüfen, ob sie dem Übereinkommen formell beitritt und es ratifiziert.</p><p>Darüber hinaus verfolgt die Schweiz sämtliche internationalen Diskussionen rund um die immobilisierten Vermögenswerte der russischen Zentralbank. Aus Sicht der Schweiz ist es von entscheidender Bedeutung, dass international vereinbarte Ansätze den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und des Völkerrechts entsprechen und die Finanzstabilität bewahren.</p><p>Die EU-Mitgliedsstaaten sind anlässlich der Tagung des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2025 übereingekommen, der Ukraine für die Jahre 2026-2027 ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 90 Milliarden Euro zu gewähren. Die EU wird das Darlehen über gemeinsame EU-Anleihen an den Kapitalmärkten finanzieren und über den Haushaltsspielraum des EU-Budgets absichern. Dieses Darlehen wird nicht über die immobilisierten Gelder der russischen Zentralbank abgesichert.</p><p>Die Schweiz misst der Unterstützung und dem Wiederaufbau der Ukraine strategische Bedeutung bei und leistet einen solidarischen Beitrag zum Wiederaufbau (Ziel 5 der Aussenpolitischen Strategie 2024-2027). Sie unterstützt die Ukraine seit 2022 mit 3 Milliarden Franken und hat 2024 mit der Entscheidung, diese Unterstützung bis 2036 um 5 Milliarden Franken zu erhöhen, ihren Beitrag bekräftigt. </p></span>
- <p>Am Gipfel der Staats- und Regierungschefs vom 18.12.2025 hat die EU beschlossen, der Ukraine ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 90 Milliarden Euro zu gewähren, welches durch die immobilisierten Gelder der russischen Nationalbank abgesichert wird. Der Entscheid ist folgerichtig: Die Zerstörung der Ukraine durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands ist enorm. Der Wiederaufbau der durch Russland zerstörten Infrastruktur und Wirtschaft wird gemäss Angaben aus Kiew bis zu 850 Milliarden Euro kosten. Angesichts dieser enormen Kosten und der klaren Verstösse gegen das Völkerrecht ist es eindeutig, dass dieser Wiederaufbau durch den Aggressor (mit)finanziert werden muss. Der anhaltende Krieg führt zudem zu grossen Einbussen für die ukrainische Volkswirtschaft und den ukrainischen Staatshaushalt. </p><p> </p><p>Auch in der Schweiz wurden russische Vermögenswerte in der Höhe von rund 7,4 Milliarden Franken gesperrt (Stand April 2025), hinzu kommen die in der Schweiz gehaltenen Reserven und Vermögenswerte der Zentralbank der russischen Föderation. Mit der Annahme der Motion 23.3264 sowie weiterer gleichlautender Motionen wurde der Bundesrat beauftragt, sich auf internationaler Ebene an der Erarbeitung eines solchen Reparationsmechanismus zu beteiligen. Der Mechanismus soll ermöglichen, die durch die Sanktionen eingefrorenen staatlichen (u.a. Zentralbankgelder) oder staatsnahen Gelder (u.a. Vermögen von Staatsbetrieben) rechtmässig an das angegriffene Land zu überweisen. Angesichts der Entscheide der EU ist es nun auch für die Schweiz an der Zeit, den nächsten Schritt für die Unterstützung der Ukraine zu tätigen. </p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: </p><p> </p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wo stehen die Arbeiten des Bundesrates zur Einführung eines Mechanismus für Reparationszahlungen? </li><li>Ist der Bundesrat vor dem Hintergrund des überwiesenen Auftrags der Motion 23.3264 bereit, ein analoges Vorgehen wie die EU zu wählen und die Ukraine mit einem zinslosen Darlehen zusätzlich zu unterstützen? </li><li>Falls Ja: Wann sind Entscheide des Bundesrates zu erwarten? </li><li>Falls nein: Wieso nicht? Wie gedenkt der Bundesrat den überwiesenen Auftrag der Bundesversammlung stattdessen umzusetzen? Wann ist mit einem alternativen Vorschlag des Bundesrates für einen Reparationsmechanismus zugunsten der Ukraine zu rechnen? </li></ul>
- Russische Vermögen für den Wiederaufbau der Ukraine verwenden
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p>Im Hinblick auf den Reparationsmechanismus für die Ukraine und die Umsetzung der Motionen 23.3264-23.3268 hat sich die Schweiz aktiv an den Verhandlungen zum Abschluss des Übereinkommens zur Einrichtung einer Internationalen Kommission für Schadenersatz für die Ukraine beteiligt. Die Kommission wird die Beschwerden über die von Russland in der Ukraine verursachten Schäden prüfen, bewerten und darüber entscheiden. Der Bundesrat hat dieses Übereinkommen am 16. Dezember 2025 unterzeichnet. In einem nächsten Schritt wird die Schweiz prüfen, ob sie dem Übereinkommen formell beitritt und es ratifiziert.</p><p>Darüber hinaus verfolgt die Schweiz sämtliche internationalen Diskussionen rund um die immobilisierten Vermögenswerte der russischen Zentralbank. Aus Sicht der Schweiz ist es von entscheidender Bedeutung, dass international vereinbarte Ansätze den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und des Völkerrechts entsprechen und die Finanzstabilität bewahren.</p><p>Die EU-Mitgliedsstaaten sind anlässlich der Tagung des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2025 übereingekommen, der Ukraine für die Jahre 2026-2027 ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 90 Milliarden Euro zu gewähren. Die EU wird das Darlehen über gemeinsame EU-Anleihen an den Kapitalmärkten finanzieren und über den Haushaltsspielraum des EU-Budgets absichern. Dieses Darlehen wird nicht über die immobilisierten Gelder der russischen Zentralbank abgesichert.</p><p>Die Schweiz misst der Unterstützung und dem Wiederaufbau der Ukraine strategische Bedeutung bei und leistet einen solidarischen Beitrag zum Wiederaufbau (Ziel 5 der Aussenpolitischen Strategie 2024-2027). Sie unterstützt die Ukraine seit 2022 mit 3 Milliarden Franken und hat 2024 mit der Entscheidung, diese Unterstützung bis 2036 um 5 Milliarden Franken zu erhöhen, ihren Beitrag bekräftigt. </p></span>
- <p>Am Gipfel der Staats- und Regierungschefs vom 18.12.2025 hat die EU beschlossen, der Ukraine ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 90 Milliarden Euro zu gewähren, welches durch die immobilisierten Gelder der russischen Nationalbank abgesichert wird. Der Entscheid ist folgerichtig: Die Zerstörung der Ukraine durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands ist enorm. Der Wiederaufbau der durch Russland zerstörten Infrastruktur und Wirtschaft wird gemäss Angaben aus Kiew bis zu 850 Milliarden Euro kosten. Angesichts dieser enormen Kosten und der klaren Verstösse gegen das Völkerrecht ist es eindeutig, dass dieser Wiederaufbau durch den Aggressor (mit)finanziert werden muss. Der anhaltende Krieg führt zudem zu grossen Einbussen für die ukrainische Volkswirtschaft und den ukrainischen Staatshaushalt. </p><p> </p><p>Auch in der Schweiz wurden russische Vermögenswerte in der Höhe von rund 7,4 Milliarden Franken gesperrt (Stand April 2025), hinzu kommen die in der Schweiz gehaltenen Reserven und Vermögenswerte der Zentralbank der russischen Föderation. Mit der Annahme der Motion 23.3264 sowie weiterer gleichlautender Motionen wurde der Bundesrat beauftragt, sich auf internationaler Ebene an der Erarbeitung eines solchen Reparationsmechanismus zu beteiligen. Der Mechanismus soll ermöglichen, die durch die Sanktionen eingefrorenen staatlichen (u.a. Zentralbankgelder) oder staatsnahen Gelder (u.a. Vermögen von Staatsbetrieben) rechtmässig an das angegriffene Land zu überweisen. Angesichts der Entscheide der EU ist es nun auch für die Schweiz an der Zeit, den nächsten Schritt für die Unterstützung der Ukraine zu tätigen. </p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: </p><p> </p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wo stehen die Arbeiten des Bundesrates zur Einführung eines Mechanismus für Reparationszahlungen? </li><li>Ist der Bundesrat vor dem Hintergrund des überwiesenen Auftrags der Motion 23.3264 bereit, ein analoges Vorgehen wie die EU zu wählen und die Ukraine mit einem zinslosen Darlehen zusätzlich zu unterstützen? </li><li>Falls Ja: Wann sind Entscheide des Bundesrates zu erwarten? </li><li>Falls nein: Wieso nicht? Wie gedenkt der Bundesrat den überwiesenen Auftrag der Bundesversammlung stattdessen umzusetzen? Wann ist mit einem alternativen Vorschlag des Bundesrates für einen Reparationsmechanismus zugunsten der Ukraine zu rechnen? </li></ul>
- Russische Vermögen für den Wiederaufbau der Ukraine verwenden
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