Schönfärbereien, Falschaussagen und Druck auf Medien bei der ASTRA-Kommunikation?

ShortId
25.4904
Id
20254904
Updated
11.02.2026 15:34
Language
de
Title
Schönfärbereien, Falschaussagen und Druck auf Medien bei der ASTRA-Kommunikation?
AdditionalIndexing
48;04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In Fällen von Fehlinformationen zur Tätigkeit des Bundesrats oder der Bundesverwaltung in den Medien erachtet es der Bundesrat als angezeigt, dass die Verwaltung darauf hinweist und bei Bedarf ein Korrigendum oder eine Gegendarstellung verlangt. Die Medienarbeit der Bundesverwaltung orientiert sich dabei am Leitbild der Konferenz der Informationsdienste (KID).</p><p>&nbsp;</p><p>Die konkreten Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>&nbsp;</p><p>-&nbsp;Das UVEK bzw. das ASTRA stützt seine Aussagen zu Verkehrsaufkommen, Stauentwicklung, Ausweichverkehr, Sicherheit und Umweltauswirkungen auf anerkannte verkehrsplanerische Modelle, projektbezogene Studien sowie auf die jeweils verfügbaren Daten zum Zeitpunkt der Planung.<br>&nbsp;</p><p>-&nbsp;Das UVEK bzw. das ASTRA hat zu keinem Zeitpunkt versucht, die Berichterstattung von Tamedia zum Besucherzentrum Wankdorf zu verhindern. Während dem über mehrere Monate dauernden Mailaustausch mit einer freischaffenden Journalistin stellte das UVEK bzw. das ASTRA sämtliche gewünschten Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung. Der am 6. Februar 2025 online veröffentlichte Artikel enthielt mehrere Fehlinformationen. Das UVEK bzw. das ASTRA ersuchte umgehend um eine Richtigstellung. Die Redaktion hat den Artikel in der Folge angepasst und mit einem Korrigendum versehen. Fehlerfreie Artikel werden von den zuständigen Redaktionen nicht angepasst. Der Austausch mit der Redaktion verlief jederzeit konstruktiv.</p><p>&nbsp;</p><p>- Bundesrat und Bundesverwaltung sind verpflichtet, die Öffentlichkeit über Vorhaben, Projekte und Planungen zu informieren. Insbesondere im Zusammenhang mit der Bautätigkeit des ASTRA besteht ein ausgewiesenes Informationsbedürfnis. Im Umfeld der Volksabstimmung vom 24. November 2024 wurde in betroffenen Regionen wiederholt gefordert, das ASTRA solle umfassend über seine Projekte informieren. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Kommunikationsmassnahmen des ASTRA als notwendig. Im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Reduktion der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit wird der Bundesrat deren Ausgestaltung prüfen.</p>
  • <p>Seit Beginn des Abstimmungskampfes zum “Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen” gab es zahlreiche Medienberichte, die grundsätzliche Fragen zur Kommunikation des ASTRA aufwerfen:&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Am 15. Oktober 2024 berichtete ch media über Unstimmigkeiten in den Abstimmungserläuterungen zum “Ausbauschritt 2023”: In diesen wurde pauschal behauptet, dass die Vorlage zu mehr Sicherheit führe, was den eigenen Projektgrundlagen widersprach. Später gab es weitere Vorwürfe zu Unstimmigkeiten, die kurz vor der Abstimmung in einer Aufsichtsbeschwerde gegen das ASTRA gipfelten.&nbsp;</li><li>Anfang Februar 2025 berichteten die Tamedia-Titel kritisch über das “Besucherzentrum” beim Anschluss Wankdorf. Wie später bekannt wurde, versuchte das ASTRA mit aggressivem Lobbying bei der Tamedia-Redaktion, die Veröffentlichung des kritischen Artikels zu verhindern.&nbsp;</li><li>Im Oktober 2025 wurde bekannt, dass das ASTRA in seinem “Besucherzentrum Wankdorf” ein extrem geschöntes Bild des geplanten Ausbaus des Wankdorf-Anschlusses vermittelt, der in der Region sehr umstritten ist. Verschiedene Medien berichteten. Das ASTRA sieht sich mit dem Vorwurf der Behördenpropaganda konfrontiert.&nbsp;</li></ul><p>Die Beispiele vermitteln einen beunruhigenden Eindruck der Öffentlichkeitsarbeit des ASTRA im Zusammenhang mit seinen Bauprojekten: Oberstes Ziel scheint zu sein, das Bundesamt und seine Projekte im besten Licht darzustellen. Zu diesem Zweck werden offenbar auch sehr fragwürdige Mittel eingesetzt. Dass ein Bundesamt, das zu Objektivität verpflichtet und der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig ist, solche Kommunikationsstrategien pflegt, ist stossend und aus demokratischer Sicht höchst beunruhigend.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Wieso vermittelt das ASTRA wiederholt schönfärberische Vorhersagen zu seinen Bauprojekten (insbesondere zu Mehrverkehr, Stauentwicklung, Ausweichverkehr, Sicherheitsgewinn und Umweltbelastungen), zu denen entweder keine belastbaren Grundlagen existieren oder die gar den eigenen Grundlagen widersprechen?&nbsp;</li><li>Wie steht der Bundesrat dazu, dass das ASTRA im Februar 2025 mit aggressivem Lobbying versucht hat, eine kritische Berichterstattung über das Besucherzentrum Wankdorf durch die Tamedia zu verhindern?</li><li>Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf bei der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamts für Strassen im Zusammenhang mit seinen Bauprojekten? &nbsp;</li></ul>
  • Schönfärbereien, Falschaussagen und Druck auf Medien bei der ASTRA-Kommunikation?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In Fällen von Fehlinformationen zur Tätigkeit des Bundesrats oder der Bundesverwaltung in den Medien erachtet es der Bundesrat als angezeigt, dass die Verwaltung darauf hinweist und bei Bedarf ein Korrigendum oder eine Gegendarstellung verlangt. Die Medienarbeit der Bundesverwaltung orientiert sich dabei am Leitbild der Konferenz der Informationsdienste (KID).</p><p>&nbsp;</p><p>Die konkreten Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>&nbsp;</p><p>-&nbsp;Das UVEK bzw. das ASTRA stützt seine Aussagen zu Verkehrsaufkommen, Stauentwicklung, Ausweichverkehr, Sicherheit und Umweltauswirkungen auf anerkannte verkehrsplanerische Modelle, projektbezogene Studien sowie auf die jeweils verfügbaren Daten zum Zeitpunkt der Planung.<br>&nbsp;</p><p>-&nbsp;Das UVEK bzw. das ASTRA hat zu keinem Zeitpunkt versucht, die Berichterstattung von Tamedia zum Besucherzentrum Wankdorf zu verhindern. Während dem über mehrere Monate dauernden Mailaustausch mit einer freischaffenden Journalistin stellte das UVEK bzw. das ASTRA sämtliche gewünschten Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung. Der am 6. Februar 2025 online veröffentlichte Artikel enthielt mehrere Fehlinformationen. Das UVEK bzw. das ASTRA ersuchte umgehend um eine Richtigstellung. Die Redaktion hat den Artikel in der Folge angepasst und mit einem Korrigendum versehen. Fehlerfreie Artikel werden von den zuständigen Redaktionen nicht angepasst. Der Austausch mit der Redaktion verlief jederzeit konstruktiv.</p><p>&nbsp;</p><p>- Bundesrat und Bundesverwaltung sind verpflichtet, die Öffentlichkeit über Vorhaben, Projekte und Planungen zu informieren. Insbesondere im Zusammenhang mit der Bautätigkeit des ASTRA besteht ein ausgewiesenes Informationsbedürfnis. Im Umfeld der Volksabstimmung vom 24. November 2024 wurde in betroffenen Regionen wiederholt gefordert, das ASTRA solle umfassend über seine Projekte informieren. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Kommunikationsmassnahmen des ASTRA als notwendig. Im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Reduktion der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit wird der Bundesrat deren Ausgestaltung prüfen.</p>
    • <p>Seit Beginn des Abstimmungskampfes zum “Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen” gab es zahlreiche Medienberichte, die grundsätzliche Fragen zur Kommunikation des ASTRA aufwerfen:&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Am 15. Oktober 2024 berichtete ch media über Unstimmigkeiten in den Abstimmungserläuterungen zum “Ausbauschritt 2023”: In diesen wurde pauschal behauptet, dass die Vorlage zu mehr Sicherheit führe, was den eigenen Projektgrundlagen widersprach. Später gab es weitere Vorwürfe zu Unstimmigkeiten, die kurz vor der Abstimmung in einer Aufsichtsbeschwerde gegen das ASTRA gipfelten.&nbsp;</li><li>Anfang Februar 2025 berichteten die Tamedia-Titel kritisch über das “Besucherzentrum” beim Anschluss Wankdorf. Wie später bekannt wurde, versuchte das ASTRA mit aggressivem Lobbying bei der Tamedia-Redaktion, die Veröffentlichung des kritischen Artikels zu verhindern.&nbsp;</li><li>Im Oktober 2025 wurde bekannt, dass das ASTRA in seinem “Besucherzentrum Wankdorf” ein extrem geschöntes Bild des geplanten Ausbaus des Wankdorf-Anschlusses vermittelt, der in der Region sehr umstritten ist. Verschiedene Medien berichteten. Das ASTRA sieht sich mit dem Vorwurf der Behördenpropaganda konfrontiert.&nbsp;</li></ul><p>Die Beispiele vermitteln einen beunruhigenden Eindruck der Öffentlichkeitsarbeit des ASTRA im Zusammenhang mit seinen Bauprojekten: Oberstes Ziel scheint zu sein, das Bundesamt und seine Projekte im besten Licht darzustellen. Zu diesem Zweck werden offenbar auch sehr fragwürdige Mittel eingesetzt. Dass ein Bundesamt, das zu Objektivität verpflichtet und der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig ist, solche Kommunikationsstrategien pflegt, ist stossend und aus demokratischer Sicht höchst beunruhigend.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Wieso vermittelt das ASTRA wiederholt schönfärberische Vorhersagen zu seinen Bauprojekten (insbesondere zu Mehrverkehr, Stauentwicklung, Ausweichverkehr, Sicherheitsgewinn und Umweltbelastungen), zu denen entweder keine belastbaren Grundlagen existieren oder die gar den eigenen Grundlagen widersprechen?&nbsp;</li><li>Wie steht der Bundesrat dazu, dass das ASTRA im Februar 2025 mit aggressivem Lobbying versucht hat, eine kritische Berichterstattung über das Besucherzentrum Wankdorf durch die Tamedia zu verhindern?</li><li>Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf bei der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamts für Strassen im Zusammenhang mit seinen Bauprojekten? &nbsp;</li></ul>
    • Schönfärbereien, Falschaussagen und Druck auf Medien bei der ASTRA-Kommunikation?

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