Teilrevision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)

ShortId
25.4911
Id
20254911
Updated
26.01.2026 09:52
Language
de
Title
Teilrevision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)
AdditionalIndexing
2446;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesgesetz über die Stempelabgaben ist betreffend die Besteuerung von derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten lückenhaft. Verwiesen wird auf den Bericht des eidgenössischen Finanzdepartementes vom 29.04.2025 sowie den Zusatzbericht vom 09.10.2024 betreffend Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer in Erfüllung des Postulates 21.3440 Rieder vom 19. März 2021. Futures, Optionen, Forwards oder Swaps werden beispielsweise nicht besteuert, bzw. unterliegen nicht einer Umsatzabgabe.</p><p>Gemäss der Zusammenfassung des Berichtes vom 29.04.2025 S.3 ff ist der grösste Teil der Umsätze mit derivativen Finanzprodukten und strukturierten Produkten steuerbefreit. Plausible Gründe für diese Steuerbefreiung sind nicht vorhanden bzw. nicht nachvollziehbar.</p><p>Fakt ist, dass der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten sehr grosse Volumen aufweist und dem Fiskus hier (im Gegensatz zum Handel mit Aktien und Obligationen) bedeutende Einnahmen entgehen, welche einen signifikanten Beitrag zur Stabilisierung des Bundeshaushaltes leisten könnten. Dabei haben die derivativen Finanzinstrumente schon seit längerer Zeit viel höhere Umsatzvolumen als die ihr zugrundeliegenden Basiswerte.</p><p>Abgesehen davon, dass derivative Finanzinstrumente und strukturierte Produkte zu grossen, nicht kalkulierbaren Risiken an den Finanzmärkten führen, welche dann mit staatlichen Eingriffen und staatlichen Mitteln gestützt werden müssen, ist die unterschiedliche Behandlung zu den im Stempelgesetz mit einer Umsatzabgabe besteuerten Finanzprodukten wie Aktien und Obligationen nicht nachvollziehbar. &nbsp;</p><p>Der Handel mit Kryptowährungen läuft ebenso weitgehend steuerfrei und ohne jegliche Umsatzsteuerbelastung in der Schweiz ab.</p><p>Das Argument, dass bei einer Besteuerung dieser Produkte, dieser Markt mit den Produkten sich auf andere Finanzzentren verschieben würde ist einzig für die Bereiche des Hochfrequenzhandels und des Devisenmarktes zutreffend. Der Hochfrequenzhandel und der Devisenhandel ist daher aus diesen Gründen von der Steuer auszunehmen.</p><p>Alle übrigen Bereiche sind mit einer Umsatzsteuer zu belegen, welche sich bei den Steuersätzen an den bisherigen Werten gemäss dem Bundesgesetz über die Stempelabgaben orientiert.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben vorzulegen, welches eine lückenlose Besteuerung des Handels mit derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten (Futures, Optionen, Forwards, Swaps u.a.) &nbsp;mittels einer Umsatzsteuer vorsieht.</p><p>Ebenso ist für den Handel mit Kryptowährungen eine Umsatzsteuer vorzusehen.&nbsp;</p><p>Bei den Steuersätzen hat sich der Bundesrat an den Abgabesätzen der Umsatzsteuer für Aktien und Obligationen zu orientieren.</p>
  • Teilrevision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesgesetz über die Stempelabgaben ist betreffend die Besteuerung von derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten lückenhaft. Verwiesen wird auf den Bericht des eidgenössischen Finanzdepartementes vom 29.04.2025 sowie den Zusatzbericht vom 09.10.2024 betreffend Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer in Erfüllung des Postulates 21.3440 Rieder vom 19. März 2021. Futures, Optionen, Forwards oder Swaps werden beispielsweise nicht besteuert, bzw. unterliegen nicht einer Umsatzabgabe.</p><p>Gemäss der Zusammenfassung des Berichtes vom 29.04.2025 S.3 ff ist der grösste Teil der Umsätze mit derivativen Finanzprodukten und strukturierten Produkten steuerbefreit. Plausible Gründe für diese Steuerbefreiung sind nicht vorhanden bzw. nicht nachvollziehbar.</p><p>Fakt ist, dass der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten sehr grosse Volumen aufweist und dem Fiskus hier (im Gegensatz zum Handel mit Aktien und Obligationen) bedeutende Einnahmen entgehen, welche einen signifikanten Beitrag zur Stabilisierung des Bundeshaushaltes leisten könnten. Dabei haben die derivativen Finanzinstrumente schon seit längerer Zeit viel höhere Umsatzvolumen als die ihr zugrundeliegenden Basiswerte.</p><p>Abgesehen davon, dass derivative Finanzinstrumente und strukturierte Produkte zu grossen, nicht kalkulierbaren Risiken an den Finanzmärkten führen, welche dann mit staatlichen Eingriffen und staatlichen Mitteln gestützt werden müssen, ist die unterschiedliche Behandlung zu den im Stempelgesetz mit einer Umsatzabgabe besteuerten Finanzprodukten wie Aktien und Obligationen nicht nachvollziehbar. &nbsp;</p><p>Der Handel mit Kryptowährungen läuft ebenso weitgehend steuerfrei und ohne jegliche Umsatzsteuerbelastung in der Schweiz ab.</p><p>Das Argument, dass bei einer Besteuerung dieser Produkte, dieser Markt mit den Produkten sich auf andere Finanzzentren verschieben würde ist einzig für die Bereiche des Hochfrequenzhandels und des Devisenmarktes zutreffend. Der Hochfrequenzhandel und der Devisenhandel ist daher aus diesen Gründen von der Steuer auszunehmen.</p><p>Alle übrigen Bereiche sind mit einer Umsatzsteuer zu belegen, welche sich bei den Steuersätzen an den bisherigen Werten gemäss dem Bundesgesetz über die Stempelabgaben orientiert.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben vorzulegen, welches eine lückenlose Besteuerung des Handels mit derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten (Futures, Optionen, Forwards, Swaps u.a.) &nbsp;mittels einer Umsatzsteuer vorsieht.</p><p>Ebenso ist für den Handel mit Kryptowährungen eine Umsatzsteuer vorzusehen.&nbsp;</p><p>Bei den Steuersätzen hat sich der Bundesrat an den Abgabesätzen der Umsatzsteuer für Aktien und Obligationen zu orientieren.</p>
    • Teilrevision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)

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