Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Die Milchkuh des Bundes
- ShortId
-
25.4914
- Id
-
20254914
- Updated
-
23.02.2026 10:41
- Language
-
de
- Title
-
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Die Milchkuh des Bundes
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die auf dem Verursacherprinzip basierende LSVA ist seit 2001 in Kraft. Sie wurde mit dem Ziel eingeführt, den Fahrzeughalterinnen und -haltern eine Abgabe aufzuerlegen, deren Höhe sich nach der Anzahl gefahrener Kilometer und der Abgasnorm, der das Fahrzeug entspricht, bestimmt. Ein weiteres Ziel war die Förderung der Verlagerung des Transports von der Strasse auf die Schiene, was die Schweizer Bevölkerung begeisterte. Das bedeutete, dass ein Halter oder eine Halterin eines alten Lastwagens mehr bezahlte als jemand mit neuem Lastwagen. Es wurden die Euro-Grenzwerte (Euro 1, 2, 3, 4, 5, und 6) eingeführt. Sehr rasch mussten die Hersteller die Motoren anpassen; dies hatte einen nicht zu vernachlässigenden Effekt, nämlich eine deutliche Verbesserung des Bestands an schweren Motorfahrzeugen. Die Transportunternehmen nahmen enorme Geldsummen in die Hand, um den Fahrzeugbestand zu erhalten und mit neuen Fahrzeugen zu bestücken. Heute ist die Ausgangslage eine andere. Seit mehreren Jahren wird die Euro-6-Norm erfüllt und für die Hersteller besteht kein Anreiz, auf die Euro-7-Norm umzusteigen. Das hat einerseits technische Gründe und liegt andererseits daran, dass die Hersteller zunehmend auf elektrische Lastwagen setzen. Das Ziel, in 15 bis 20 Jahren in der Schweiz nur noch elektrische Lastwagen zu haben, ist, wie wir wissen, unmöglich zu erreichen. Noch bedauerlicher ist aber die Tatsache, dass die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene ein Misserfolg auf der ganzen Linie ist. Dieses Jahr wurde bekannt, dass der Transport von Lastwagen per Bahn in bestimmten Alpentunnels eingestellt wird. Der Gütertransport auf der Strasse dient heute in erster Linie dazu, die Schweizer Wirtschaft am Laufen zu halten: Transport von Lebensmitteln, für Baustellen, von Erdöl usw. usw. Jedes Mal, wenn die Abgabe pro Kilometer erhöht wird, steigen auch die Transportkosten und damit die Preise für Waren. Die Schweizer Transportunternehmen sind angesichts der ausländischen Konkurrenz unter Druck, und dies führt zu einem Druck auf die Preise und auf die gesamte Branche.</p>
- <p>Elektrisch angetriebene Lastwagen sind derzeit von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit. Gemäss jüngsten wissenschaftlichen Daten könnte der Anteil dieser Fahrzeuge am gesamten Lastwagenbestand bis 2035 auf rund 30 Prozent ansteigen. Bis 2050 könnte eine nahezu vollständige Elektrifizierung erreicht werden.</p><p> </p><p>Elektrisch angetriebene Lastwagen 30 Jahre lang von der Abgabe zu befreien, könnte zu einem fast kompletten Verlust der Erträge aus der LSVA führen, was bis 2050 etwa 2 Milliarden Franken pro Jahr ausmachen würde. Damit würden dem Bund und den Kantonen Einnahmen in der Grössenordnung von zwei Dritteln respektive einem Drittel fehlen (Art. 85 Abs. 3 der Bundesverfassung [BV]; SR 101). Eine solche Entwicklung würde auch das Verursacherprinzip, auf dem die Abgabe beruht, infrage stellen. Ausserdem fiele der Beitrag der LSVA zur schweizerischen Politik der Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene sowie zur Finanzierung der Bahninfrastruktur weg. Daher erscheint es notwendig, elektrisch angetriebene Lastwagen der LSVA zu unterstellen.</p><p> </p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 die Botschaft zur Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) verabschiedet. Er schlägt vor, elektrisch angetriebene Lastwagen ab 2029 LSVA-pflichtig zu machen und gleichzeitig Rabatte vorzusehen, um den Übergang zur Elektromobilität zu erleichtern. Die Gesetzesvorlage wird aktuell vom Parlament beraten. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats ist einstimmig darauf eingetreten und betont die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Weiterentwicklung der LSVA.</p><p> </p><p> </p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Einführung eines zehnjährigen Moratoriums zu erstellen, mit dem die Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und aller anderen Abgaben für den Strassentransport mit fossil angetriebenen Fahrzeugen von über 3,5 Tonnen gestoppt wird. Er wird überdies beauftragt, die Nichteinführung einer Abgabe im Stil der LSVA für elektrisch angetriebene Lastwagen während der nächsten 30 Jahre zu prüfen.</p>
- Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Die Milchkuh des Bundes
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die auf dem Verursacherprinzip basierende LSVA ist seit 2001 in Kraft. Sie wurde mit dem Ziel eingeführt, den Fahrzeughalterinnen und -haltern eine Abgabe aufzuerlegen, deren Höhe sich nach der Anzahl gefahrener Kilometer und der Abgasnorm, der das Fahrzeug entspricht, bestimmt. Ein weiteres Ziel war die Förderung der Verlagerung des Transports von der Strasse auf die Schiene, was die Schweizer Bevölkerung begeisterte. Das bedeutete, dass ein Halter oder eine Halterin eines alten Lastwagens mehr bezahlte als jemand mit neuem Lastwagen. Es wurden die Euro-Grenzwerte (Euro 1, 2, 3, 4, 5, und 6) eingeführt. Sehr rasch mussten die Hersteller die Motoren anpassen; dies hatte einen nicht zu vernachlässigenden Effekt, nämlich eine deutliche Verbesserung des Bestands an schweren Motorfahrzeugen. Die Transportunternehmen nahmen enorme Geldsummen in die Hand, um den Fahrzeugbestand zu erhalten und mit neuen Fahrzeugen zu bestücken. Heute ist die Ausgangslage eine andere. Seit mehreren Jahren wird die Euro-6-Norm erfüllt und für die Hersteller besteht kein Anreiz, auf die Euro-7-Norm umzusteigen. Das hat einerseits technische Gründe und liegt andererseits daran, dass die Hersteller zunehmend auf elektrische Lastwagen setzen. Das Ziel, in 15 bis 20 Jahren in der Schweiz nur noch elektrische Lastwagen zu haben, ist, wie wir wissen, unmöglich zu erreichen. Noch bedauerlicher ist aber die Tatsache, dass die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene ein Misserfolg auf der ganzen Linie ist. Dieses Jahr wurde bekannt, dass der Transport von Lastwagen per Bahn in bestimmten Alpentunnels eingestellt wird. Der Gütertransport auf der Strasse dient heute in erster Linie dazu, die Schweizer Wirtschaft am Laufen zu halten: Transport von Lebensmitteln, für Baustellen, von Erdöl usw. usw. Jedes Mal, wenn die Abgabe pro Kilometer erhöht wird, steigen auch die Transportkosten und damit die Preise für Waren. Die Schweizer Transportunternehmen sind angesichts der ausländischen Konkurrenz unter Druck, und dies führt zu einem Druck auf die Preise und auf die gesamte Branche.</p>
- <p>Elektrisch angetriebene Lastwagen sind derzeit von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit. Gemäss jüngsten wissenschaftlichen Daten könnte der Anteil dieser Fahrzeuge am gesamten Lastwagenbestand bis 2035 auf rund 30 Prozent ansteigen. Bis 2050 könnte eine nahezu vollständige Elektrifizierung erreicht werden.</p><p> </p><p>Elektrisch angetriebene Lastwagen 30 Jahre lang von der Abgabe zu befreien, könnte zu einem fast kompletten Verlust der Erträge aus der LSVA führen, was bis 2050 etwa 2 Milliarden Franken pro Jahr ausmachen würde. Damit würden dem Bund und den Kantonen Einnahmen in der Grössenordnung von zwei Dritteln respektive einem Drittel fehlen (Art. 85 Abs. 3 der Bundesverfassung [BV]; SR 101). Eine solche Entwicklung würde auch das Verursacherprinzip, auf dem die Abgabe beruht, infrage stellen. Ausserdem fiele der Beitrag der LSVA zur schweizerischen Politik der Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene sowie zur Finanzierung der Bahninfrastruktur weg. Daher erscheint es notwendig, elektrisch angetriebene Lastwagen der LSVA zu unterstellen.</p><p> </p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 die Botschaft zur Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) verabschiedet. Er schlägt vor, elektrisch angetriebene Lastwagen ab 2029 LSVA-pflichtig zu machen und gleichzeitig Rabatte vorzusehen, um den Übergang zur Elektromobilität zu erleichtern. Die Gesetzesvorlage wird aktuell vom Parlament beraten. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats ist einstimmig darauf eingetreten und betont die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Weiterentwicklung der LSVA.</p><p> </p><p> </p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Einführung eines zehnjährigen Moratoriums zu erstellen, mit dem die Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und aller anderen Abgaben für den Strassentransport mit fossil angetriebenen Fahrzeugen von über 3,5 Tonnen gestoppt wird. Er wird überdies beauftragt, die Nichteinführung einer Abgabe im Stil der LSVA für elektrisch angetriebene Lastwagen während der nächsten 30 Jahre zu prüfen.</p>
- Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Die Milchkuh des Bundes
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