Baden und Region wird Europäische Kulturhauptstadt 2033

ShortId
25.7006
Id
20257006
Updated
14.11.2025 03:20
Language
de
Title
Baden und Region wird Europäische Kulturhauptstadt 2033
AdditionalIndexing
2831;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>«Kulturhauptstadt Europas» ist ein Titel, der jährlich von der Europäischen Union vergeben wird. Für die Jahre 2020 bis 2033 gilt das im Beschluss </span><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32017D1545&amp;from=FI"><span><u>Nr. 445/2014/EU</u></span></a><span> festgelegte Verfahren. Demnach sind jeweils zwei Mitgliedsstaaten berechtigt, eine Stadt für den Titel «Kulturhauptstadt Europas» vorzuschlagen. 2017 haben das Europäische Parlament und der Rat beschlossen, dass in bestimmten Jahren zusätzlich eine Stadt aus einem EFTA-/EWR-Staat oder einem EU-Beitrittskandidatenland Kulturhauptstadt werden kann. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Teilnahmeberechtigt sind jedoch nur Länder, die am EU-Programm «Kreatives Europa» teilnehmen. Dies ist für die Schweiz derzeit nicht der Fall. Die Fragen nach der Zuständigkeit der Einreichung einer Bewerbung sowie der Unterstützung einer solchen Bewerbung stellen sich somit nicht.</span></p></span>
  • <p>Die Initiative „Kulturhauptstädte Europas“ ermöglicht alle drei Jahre eine Teilnahme eines EFTA/EWR-Landes. Eine Bewerbung von Baden und Region ist in Planung. Damit eine Schweizer Stadt teilnehmen kann, muss die Schweiz auf der EU-Liste stehen.<br>1. Ist die Schweiz teilnahmeberechtigt, resp. würde der Bundesrat dies bei der EU beantragen?<br>2. Wer soll die Bewerbung einreichen (Bund, Kanton, Gemeinde)?<br>3. Unterstützt der Bund das Vorhaben durch das BAK und das EDA? Finanziell oder mit einer Empfehlung?</p>
  • Baden und Region wird Europäische Kulturhauptstadt 2033
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>«Kulturhauptstadt Europas» ist ein Titel, der jährlich von der Europäischen Union vergeben wird. Für die Jahre 2020 bis 2033 gilt das im Beschluss </span><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32017D1545&amp;from=FI"><span><u>Nr. 445/2014/EU</u></span></a><span> festgelegte Verfahren. Demnach sind jeweils zwei Mitgliedsstaaten berechtigt, eine Stadt für den Titel «Kulturhauptstadt Europas» vorzuschlagen. 2017 haben das Europäische Parlament und der Rat beschlossen, dass in bestimmten Jahren zusätzlich eine Stadt aus einem EFTA-/EWR-Staat oder einem EU-Beitrittskandidatenland Kulturhauptstadt werden kann. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Teilnahmeberechtigt sind jedoch nur Länder, die am EU-Programm «Kreatives Europa» teilnehmen. Dies ist für die Schweiz derzeit nicht der Fall. Die Fragen nach der Zuständigkeit der Einreichung einer Bewerbung sowie der Unterstützung einer solchen Bewerbung stellen sich somit nicht.</span></p></span>
    • <p>Die Initiative „Kulturhauptstädte Europas“ ermöglicht alle drei Jahre eine Teilnahme eines EFTA/EWR-Landes. Eine Bewerbung von Baden und Region ist in Planung. Damit eine Schweizer Stadt teilnehmen kann, muss die Schweiz auf der EU-Liste stehen.<br>1. Ist die Schweiz teilnahmeberechtigt, resp. würde der Bundesrat dies bei der EU beantragen?<br>2. Wer soll die Bewerbung einreichen (Bund, Kanton, Gemeinde)?<br>3. Unterstützt der Bund das Vorhaben durch das BAK und das EDA? Finanziell oder mit einer Empfehlung?</p>
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