Interessenkonflikte vermeiden - Unabhängigkeit stärken: Karenzfristen für abtretende Kader des Bundes?

ShortId
25.7013
Id
20257013
Updated
13.03.2025 18:16
Language
de
Title
Interessenkonflikte vermeiden - Unabhängigkeit stärken: Karenzfristen für abtretende Kader des Bundes?
AdditionalIndexing
04;44;1221
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Der Bundesrat erwartet, dass das Personal der Bundesverwaltung Konflikte zwischen privaten Interessen und jenen des Bundes vermeidet. Das Personal hat alles zu unterlassen, was die Glaubwürdigkeit oder Unabhängigkeit der Bundesverwaltung effektiv oder auch nur dem Anschein nach beeinträchtigen kann. Dieser Grundsatz ist im Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung festgehalten und gilt für alle Angestellten der zentralen Bundesverwaltung.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Für die Kader der Departemente, den Armeechef und die Bundesanwaltschaft gilt zudem Artikel 94</span><span><em>b</em></span><span> der Bundespersonalverordnung. Nach dieser Bestimmung können die Arbeitgeber mit den Angestellten eine Karenzfrist vereinbaren, wenn zu erwarten ist, dass eine künftige Tätigkeit zu einem Interessenkonflikt führen kann. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine gleichlautende Bestimmung steht in der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung. Sie ist auf Mitglieder von Kommissionen sowie von Verwaltungs- und Institutsräten von Anstalten des Bundes, die mit Aufsichts</span><span>‑</span><span> und Regulierungsaufgaben betraut sind, anwendbar.</span><span> </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Für die Schweizerische Nationalbank, für Kader der Unternehmen und Anstalten des Bundes sowie für die Gerichte gilt die Spezialgesetzgebung. Allfällige Bestimmungen zu Karenzfristen wären in den jeweiligen Spezialerlassen enthalten. </span></p></span>
  • <p>«Alt-Bundesräte sollen auf eine Tätigkeit, bei der Interessenkonflikte aufgrund des früheren Amtes entstehen können, verzichten»:<br>So steht es wortwörtlich im Verhaltenskodex für Bundesräte.<br>Gibt es einen entsprechenden, verbindlichen Verhaltenskodex als Gesetz, Verordnung oder als Teil des Arbeitsvertrages für<br>a) Kader der Departemente;<br>b) Kader und den Präsidenten der SNB;<br>c) den Armeechef;<br>d) Kader der Unternehmen und Anstalten des Bundes;<br>e) die eidgenössischen Gerichte;<br>f) die Bundesanwaltschaft?</p>
  • Interessenkonflikte vermeiden - Unabhängigkeit stärken: Karenzfristen für abtretende Kader des Bundes?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Der Bundesrat erwartet, dass das Personal der Bundesverwaltung Konflikte zwischen privaten Interessen und jenen des Bundes vermeidet. Das Personal hat alles zu unterlassen, was die Glaubwürdigkeit oder Unabhängigkeit der Bundesverwaltung effektiv oder auch nur dem Anschein nach beeinträchtigen kann. Dieser Grundsatz ist im Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung festgehalten und gilt für alle Angestellten der zentralen Bundesverwaltung.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Für die Kader der Departemente, den Armeechef und die Bundesanwaltschaft gilt zudem Artikel 94</span><span><em>b</em></span><span> der Bundespersonalverordnung. Nach dieser Bestimmung können die Arbeitgeber mit den Angestellten eine Karenzfrist vereinbaren, wenn zu erwarten ist, dass eine künftige Tätigkeit zu einem Interessenkonflikt führen kann. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine gleichlautende Bestimmung steht in der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung. Sie ist auf Mitglieder von Kommissionen sowie von Verwaltungs- und Institutsräten von Anstalten des Bundes, die mit Aufsichts</span><span>‑</span><span> und Regulierungsaufgaben betraut sind, anwendbar.</span><span> </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Für die Schweizerische Nationalbank, für Kader der Unternehmen und Anstalten des Bundes sowie für die Gerichte gilt die Spezialgesetzgebung. Allfällige Bestimmungen zu Karenzfristen wären in den jeweiligen Spezialerlassen enthalten. </span></p></span>
    • <p>«Alt-Bundesräte sollen auf eine Tätigkeit, bei der Interessenkonflikte aufgrund des früheren Amtes entstehen können, verzichten»:<br>So steht es wortwörtlich im Verhaltenskodex für Bundesräte.<br>Gibt es einen entsprechenden, verbindlichen Verhaltenskodex als Gesetz, Verordnung oder als Teil des Arbeitsvertrages für<br>a) Kader der Departemente;<br>b) Kader und den Präsidenten der SNB;<br>c) den Armeechef;<br>d) Kader der Unternehmen und Anstalten des Bundes;<br>e) die eidgenössischen Gerichte;<br>f) die Bundesanwaltschaft?</p>
    • Interessenkonflikte vermeiden - Unabhängigkeit stärken: Karenzfristen für abtretende Kader des Bundes?

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