8 Femizide in 8 Wochen - wie weiter?
- ShortId
-
25.7021
- Id
-
20257021
- Updated
-
14.11.2025 03:18
- Language
-
de
- Title
-
8 Femizide in 8 Wochen - wie weiter?
- AdditionalIndexing
-
28;1216;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Die jährlich publizierte polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt, dass die Anzahl der Tötungen von Frauen in der Schweiz über die Jahre relativ konstant ist. Die dargestellten Tatsachen sind jedoch alarmierend. Die Zunahme seit Anfang 2025 ist besorgniserregend und wird vom Bundesrat mit grosser Aufmerksamkeit verfolgt. Es gibt nicht den einen ausschlaggebenden Faktor, der Tötungen von Frauen erklärt – sie sind multifaktoriell bedingt. Zu den häufigsten Risikofaktoren gehören Trennungen, vorausgehende häusliche Gewalt und Stalking, starkes Kontroll- und Eifersuchtsverhalten sowie psychische Erkrankungen, oft in Kombination mit Waffenbesitz, Alkohol- oder Drogenkonsum. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das BFS hat mit Unterstützung des EBG während fünf Jahren, von 2019 bis 2024, eine Zusatzerhebung bei sämtlichen Tötungsdelikten der PKS durchgeführt. Ziel ist, Informationen zu den Lebensum</span><span></span><span>ständen von Opfern und Tatverdächtigen sowie über die näheren Tatumstände, Motive und Ursachen von Tötungsdelikten auch gegen Frauen zu erhalten. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2025 veröffentlicht.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2./3. </span></p><p><span>Der Bundesrat setzt auf eine Vielzahl von Massnahmen und hat seit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2018 sein Engagement verstärkt. Zentral ist der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK) 2022–2026, der 44 konkrete Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden umfasst. Dazu gehören zum Beispiel Sensibilisierungs- und Präventionskampagnen – wie diejenige des Bundes, die Ende November 2025 lanciert wird oder die sich aktuell in Vorbereitung befindende zentrale Opferhilfe-Telefonnummer -, die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen sowie Massnahmen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt, z.B. spezifische Lernprogramme für Tatausübende. Zudem werden seit 2021 jährlich 3 Millionen Franken für Projekte zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bereitgestellt. Die «Roadmap Häusliche Gewalt» wiederum nimmt den erleichterten Zugang zur Opferhilfe, das Bedrohungs</span><span></span><span>management, inklusive der verstärkten Nutzung technologischer Möglichkeiten zum Schutz von Betroffenen in den Fokus. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die Umsetzung der Massnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt erfolgt im Rahmen der bestehenden Budgets. Die genauen Investitionen lassen sich nicht beziffern, da viele Massnahmen auf verschiedenen föderalen Ebenen und durch zivilgesellschaftliche Organisationen umgesetzt werden.</span></p></span>
- <p>In den ersten 8 Wochen dieses Jahres ist jede Woche eine Frau von ihrem Partner, Ex-Partner oder einem männlichen Familienmitglied umgebracht worden.<br>- Wie erklärt sich der Bundesrat die Zunahme dieser Femizide?<br>- Welche Sofortmassnahmen und welche mittel- und langfristigen Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu unternehmen?<br>- Die innere Sicherheit ist eine der wichtigsten Aufgaben des Bundes – unternimmt der Bundesrat genug, um diese auch für Frauen zu garantieren?<br>- Wird genug investiert?</p>
- 8 Femizide in 8 Wochen - wie weiter?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. Die jährlich publizierte polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt, dass die Anzahl der Tötungen von Frauen in der Schweiz über die Jahre relativ konstant ist. Die dargestellten Tatsachen sind jedoch alarmierend. Die Zunahme seit Anfang 2025 ist besorgniserregend und wird vom Bundesrat mit grosser Aufmerksamkeit verfolgt. Es gibt nicht den einen ausschlaggebenden Faktor, der Tötungen von Frauen erklärt – sie sind multifaktoriell bedingt. Zu den häufigsten Risikofaktoren gehören Trennungen, vorausgehende häusliche Gewalt und Stalking, starkes Kontroll- und Eifersuchtsverhalten sowie psychische Erkrankungen, oft in Kombination mit Waffenbesitz, Alkohol- oder Drogenkonsum. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das BFS hat mit Unterstützung des EBG während fünf Jahren, von 2019 bis 2024, eine Zusatzerhebung bei sämtlichen Tötungsdelikten der PKS durchgeführt. Ziel ist, Informationen zu den Lebensum</span><span></span><span>ständen von Opfern und Tatverdächtigen sowie über die näheren Tatumstände, Motive und Ursachen von Tötungsdelikten auch gegen Frauen zu erhalten. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2025 veröffentlicht.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2./3. </span></p><p><span>Der Bundesrat setzt auf eine Vielzahl von Massnahmen und hat seit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2018 sein Engagement verstärkt. Zentral ist der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK) 2022–2026, der 44 konkrete Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden umfasst. Dazu gehören zum Beispiel Sensibilisierungs- und Präventionskampagnen – wie diejenige des Bundes, die Ende November 2025 lanciert wird oder die sich aktuell in Vorbereitung befindende zentrale Opferhilfe-Telefonnummer -, die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen sowie Massnahmen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt, z.B. spezifische Lernprogramme für Tatausübende. Zudem werden seit 2021 jährlich 3 Millionen Franken für Projekte zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bereitgestellt. Die «Roadmap Häusliche Gewalt» wiederum nimmt den erleichterten Zugang zur Opferhilfe, das Bedrohungs</span><span></span><span>management, inklusive der verstärkten Nutzung technologischer Möglichkeiten zum Schutz von Betroffenen in den Fokus. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die Umsetzung der Massnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt erfolgt im Rahmen der bestehenden Budgets. Die genauen Investitionen lassen sich nicht beziffern, da viele Massnahmen auf verschiedenen föderalen Ebenen und durch zivilgesellschaftliche Organisationen umgesetzt werden.</span></p></span>
- <p>In den ersten 8 Wochen dieses Jahres ist jede Woche eine Frau von ihrem Partner, Ex-Partner oder einem männlichen Familienmitglied umgebracht worden.<br>- Wie erklärt sich der Bundesrat die Zunahme dieser Femizide?<br>- Welche Sofortmassnahmen und welche mittel- und langfristigen Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu unternehmen?<br>- Die innere Sicherheit ist eine der wichtigsten Aufgaben des Bundes – unternimmt der Bundesrat genug, um diese auch für Frauen zu garantieren?<br>- Wird genug investiert?</p>
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