Kind trinkt Putzmittel - Tox Info Suisse muss Dienst einstellen

ShortId
25.7042
Id
20257042
Updated
14.11.2025 03:24
Language
de
Title
Kind trinkt Putzmittel - Tox Info Suisse muss Dienst einstellen
AdditionalIndexing
2841;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Tox Info Suisse nimmt als Schweizer Auskunftsstelle für Vergiftungsnotfälle eine wichtige Aufgabe im Schweizer Gesundheitswesen wahr. </span><a><span>Rund 70 Prozent der erteilten Auskünfte stehen in Zusammenhang mit Medikamenten und Chemikalien. </span></a></p><p><span>Die private Trägerschaft der Stiftung, heute bestehend aus pharmaSuisse, scienceindustries, FMH und Suva, trägt zusammen und mit den Kantonen den grössten Anteil der Finanzierung. Mit Inkrafttreten des Chemikaliengesetz 2005 wurde die Auskunftsstelle für Vergiftungen gesetzlich verankert und der Bund beteiligt sich seither an der Finanzierung von Tox Info Suisse. </span></p><p><span>Der Bundesrat bedauert, dass die private Trägerschaft ihre Unterstützung über die Jahre verringert und zudem angekündigt hat, ihre Finanzierung mittelfristig ganz einzustellen.</span></p><p><span>Das BAG ist angesichts der angespannten Haushaltslage nicht in der Lage, die finanziellen Lücke mit eigenen Mitteln zu schliessen. Das BAG arbeitet deshalb mit Hochdruck daran, die Finanzierung von Tox Info Suisse nachhaltig zu sichern. Gegebenenfalls wird es Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen brauchen, um das seit der Gründung 1966 der Stiftung etablierte Verursacherprinzip zu stärken. Es wird deshalb mit allen Beteiligten auch nach Möglichkeiten für eine Übergangsfinanzierung gesucht. Das EDI ist in Kontakt mit Tox Info Suisse.</span></p></span>
  • <p>Gemäss Art. 30 Abs. 1 Chemikaliengesetz hat der Bundesrat eine Auskunftsstelle zu bezeichnen und die finanzielle Abgeltung der Aufgaben sicherzustellen. Eine klassische Service Public Aufgabe.<br>- Was unternimmt der Bundesrat, damit Art. 30 Abs. 1 Chemikaliengesetz auch das nächste Jahr eingehalten wird?<br>- Wie sichert er die nötigen Bundesfinanzen gemäss Chemikaliengesetz?</p>
  • Kind trinkt Putzmittel - Tox Info Suisse muss Dienst einstellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Tox Info Suisse nimmt als Schweizer Auskunftsstelle für Vergiftungsnotfälle eine wichtige Aufgabe im Schweizer Gesundheitswesen wahr. </span><a><span>Rund 70 Prozent der erteilten Auskünfte stehen in Zusammenhang mit Medikamenten und Chemikalien. </span></a></p><p><span>Die private Trägerschaft der Stiftung, heute bestehend aus pharmaSuisse, scienceindustries, FMH und Suva, trägt zusammen und mit den Kantonen den grössten Anteil der Finanzierung. Mit Inkrafttreten des Chemikaliengesetz 2005 wurde die Auskunftsstelle für Vergiftungen gesetzlich verankert und der Bund beteiligt sich seither an der Finanzierung von Tox Info Suisse. </span></p><p><span>Der Bundesrat bedauert, dass die private Trägerschaft ihre Unterstützung über die Jahre verringert und zudem angekündigt hat, ihre Finanzierung mittelfristig ganz einzustellen.</span></p><p><span>Das BAG ist angesichts der angespannten Haushaltslage nicht in der Lage, die finanziellen Lücke mit eigenen Mitteln zu schliessen. Das BAG arbeitet deshalb mit Hochdruck daran, die Finanzierung von Tox Info Suisse nachhaltig zu sichern. Gegebenenfalls wird es Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen brauchen, um das seit der Gründung 1966 der Stiftung etablierte Verursacherprinzip zu stärken. Es wird deshalb mit allen Beteiligten auch nach Möglichkeiten für eine Übergangsfinanzierung gesucht. Das EDI ist in Kontakt mit Tox Info Suisse.</span></p></span>
    • <p>Gemäss Art. 30 Abs. 1 Chemikaliengesetz hat der Bundesrat eine Auskunftsstelle zu bezeichnen und die finanzielle Abgeltung der Aufgaben sicherzustellen. Eine klassische Service Public Aufgabe.<br>- Was unternimmt der Bundesrat, damit Art. 30 Abs. 1 Chemikaliengesetz auch das nächste Jahr eingehalten wird?<br>- Wie sichert er die nötigen Bundesfinanzen gemäss Chemikaliengesetz?</p>
    • Kind trinkt Putzmittel - Tox Info Suisse muss Dienst einstellen

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