Wer hat Einsicht in vertrauliche Informationen für die Bundesratssitzungen?
- ShortId
-
25.7055
- Id
-
20257055
- Updated
-
14.11.2025 03:21
- Language
-
de
- Title
-
Wer hat Einsicht in vertrauliche Informationen für die Bundesratssitzungen?
- AdditionalIndexing
-
09;04;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat verurteilt Indiskretionen. Sie sind schädlich für die Regierungsarbeit und zerstören den vertraulichen Rahmen, den es braucht, damit Lösungen und Kompromisse gefunden werden können.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zur ersten Frage: Die Bundeskanzlei betreibt für die Verwaltung, die Kontrolle und die Koordination der Bundesratsgeschäfte die Geschäftsdatenbank EXE-BRC. Für vertrauliche Geschäfte ist die Zugriffsmöglichkeit auf 10 Personen pro Departement begrenzt. Alle Personen verfügen über die notwendige Personensicherheitsprüfung. Zusätzlich haben die Departementsvorsteherinnen und -vorsteher Zugriff auf vertrauliche Geschäfte. Die Anzahl der Zugriffsberechtigten auf Bundesratsgeschäfte und deren Notwendigkeit werden periodisch überprüft und dem Bundesrat jährlich Bericht darüber erstattet.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zur zweiten Frage: Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte haben in ihrem Bericht «Indiskretionen im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften des Bundesrates» vom 14. November 2023 (BBl 2024 335) verschiedene Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet, insbesondere mit dem Ziel, Indiskretionen zu verhindern. Der Bundesrat hat diese Empfehlungen angenommen und zum grossen Teil umgesetzt. So wurden etwa im revidierten Verhaltenskodex für das Bundespersonal und im «Aide-mémoire für die Mitglieder des Bundesrates und den Bundeskanzler» die Ausführungen im Zusammenhang mit dem Thema Schutz des Amtsgeheimnisses stark ausgebaut. Treten Indiskretionen auf, werden regelmässig Strafanzeigen erstattet. Im Rahmen der Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wird seit einiger Zeit systematisch ausgewertet, wer auf die betreffenden Dokumente wann zugegriffen hat. Zudem werden, wie erwähnt, die Anzahl der Zugriffsberechtigungen und deren Notwendigkeit periodisch überprüft. Aufgrund der schwerwiegenden Indiskretionen und vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichts vom 31.01.2025 (7B_733/2024) ist die Bundeskanzlei daran, mögliche Verschärfungen zu prüfen.</span></p></span>
- <p>Letzte Woche gab es gravierende Indiskretionen betreffend Rücktritt des Armeechefs und des NDB-Chefs. Solche Aktionen fügen unseren Institutionen grossen Schaden zu und verunmöglichen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Regierung.<br>- Wie gross ist der Kreis der Personen (pro Departement), die vor den Bundesratssitzungen Zugang zu den vertraulichen Informationen erhalten?<br>- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass dieser Kreis dringend (insbesondere bei Personalgeschäften) verkleinert werden muss? </p>
- Wer hat Einsicht in vertrauliche Informationen für die Bundesratssitzungen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Der Bundesrat verurteilt Indiskretionen. Sie sind schädlich für die Regierungsarbeit und zerstören den vertraulichen Rahmen, den es braucht, damit Lösungen und Kompromisse gefunden werden können.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zur ersten Frage: Die Bundeskanzlei betreibt für die Verwaltung, die Kontrolle und die Koordination der Bundesratsgeschäfte die Geschäftsdatenbank EXE-BRC. Für vertrauliche Geschäfte ist die Zugriffsmöglichkeit auf 10 Personen pro Departement begrenzt. Alle Personen verfügen über die notwendige Personensicherheitsprüfung. Zusätzlich haben die Departementsvorsteherinnen und -vorsteher Zugriff auf vertrauliche Geschäfte. Die Anzahl der Zugriffsberechtigten auf Bundesratsgeschäfte und deren Notwendigkeit werden periodisch überprüft und dem Bundesrat jährlich Bericht darüber erstattet.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zur zweiten Frage: Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte haben in ihrem Bericht «Indiskretionen im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften des Bundesrates» vom 14. November 2023 (BBl 2024 335) verschiedene Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet, insbesondere mit dem Ziel, Indiskretionen zu verhindern. Der Bundesrat hat diese Empfehlungen angenommen und zum grossen Teil umgesetzt. So wurden etwa im revidierten Verhaltenskodex für das Bundespersonal und im «Aide-mémoire für die Mitglieder des Bundesrates und den Bundeskanzler» die Ausführungen im Zusammenhang mit dem Thema Schutz des Amtsgeheimnisses stark ausgebaut. Treten Indiskretionen auf, werden regelmässig Strafanzeigen erstattet. Im Rahmen der Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wird seit einiger Zeit systematisch ausgewertet, wer auf die betreffenden Dokumente wann zugegriffen hat. Zudem werden, wie erwähnt, die Anzahl der Zugriffsberechtigungen und deren Notwendigkeit periodisch überprüft. Aufgrund der schwerwiegenden Indiskretionen und vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichts vom 31.01.2025 (7B_733/2024) ist die Bundeskanzlei daran, mögliche Verschärfungen zu prüfen.</span></p></span>
- <p>Letzte Woche gab es gravierende Indiskretionen betreffend Rücktritt des Armeechefs und des NDB-Chefs. Solche Aktionen fügen unseren Institutionen grossen Schaden zu und verunmöglichen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Regierung.<br>- Wie gross ist der Kreis der Personen (pro Departement), die vor den Bundesratssitzungen Zugang zu den vertraulichen Informationen erhalten?<br>- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass dieser Kreis dringend (insbesondere bei Personalgeschäften) verkleinert werden muss? </p>
- Wer hat Einsicht in vertrauliche Informationen für die Bundesratssitzungen?
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