Periodische Subventionsüberprüfung: ist der Bundesrat bereit, eine ausführlichere Berichterstattung zu veröffentlichen?

ShortId
25.7064
Id
20257064
Updated
14.11.2025 03:21
Language
de
Title
Periodische Subventionsüberprüfung: ist der Bundesrat bereit, eine ausführlichere Berichterstattung zu veröffentlichen?
AdditionalIndexing
24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Die von den zuständigen Verwaltungseinheiten ausgefüllten Fragebogen dienen dem Bundesrat als Grundlage für die Beurteilung der Subventionen in der Staatsrechnung. Einsichtnahme in die ausgefüllten Fragebogen kann wie bei anderen Entscheidgrundlagen des Bundesrats gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung beantragt werden. Ratsmitglieder haben gestützt auf Artikel 7 Parlamentsgesetz zudem das Recht, vom Bundesrat und von der Bundesverwaltung Unterlagen einzufordern, soweit dies für die Ausübung des parlamentarischen Mandates erforderlich ist. </span></p></span>
  • <p>Auf meine Ip. 24.4108 schreibt der Bundesrat: "Eine detaillierte Darlegung aller einzelnen Antworten des Fragebogens würde den Rahmen der Staatsrechnung sprengen". Aufgrund der beschränkten Berichterstattung in der Staatsrechnung ist es jedoch nicht möglich, die Einschätzung der Bundesverwaltung zu beurteilen.<br>- Wird die detaillierte Darlegung der Antworten publiziert? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum?<br>- Wenn nein: Kann die detaillierte Darlegung der Antworten beim WBF verlangt werden?&nbsp;</p>
  • Periodische Subventionsüberprüfung: ist der Bundesrat bereit, eine ausführlichere Berichterstattung zu veröffentlichen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Die von den zuständigen Verwaltungseinheiten ausgefüllten Fragebogen dienen dem Bundesrat als Grundlage für die Beurteilung der Subventionen in der Staatsrechnung. Einsichtnahme in die ausgefüllten Fragebogen kann wie bei anderen Entscheidgrundlagen des Bundesrats gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung beantragt werden. Ratsmitglieder haben gestützt auf Artikel 7 Parlamentsgesetz zudem das Recht, vom Bundesrat und von der Bundesverwaltung Unterlagen einzufordern, soweit dies für die Ausübung des parlamentarischen Mandates erforderlich ist. </span></p></span>
    • <p>Auf meine Ip. 24.4108 schreibt der Bundesrat: "Eine detaillierte Darlegung aller einzelnen Antworten des Fragebogens würde den Rahmen der Staatsrechnung sprengen". Aufgrund der beschränkten Berichterstattung in der Staatsrechnung ist es jedoch nicht möglich, die Einschätzung der Bundesverwaltung zu beurteilen.<br>- Wird die detaillierte Darlegung der Antworten publiziert? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum?<br>- Wenn nein: Kann die detaillierte Darlegung der Antworten beim WBF verlangt werden?&nbsp;</p>
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