Änderung IGV-Vorschriften: Ist sich der Bundesrat über die Folgen im Klaren?

ShortId
25.7099
Id
20257099
Updated
14.11.2025 03:19
Language
de
Title
Änderung IGV-Vorschriften: Ist sich der Bundesrat über die Folgen im Klaren?
AdditionalIndexing
08;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Die IGV sind seit 70 Jahren ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der internationalen Verbreitung übertragbarer Krankheiten. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit, Koordination und ein enger Wissensaustausch bei grenzüberschreitenden Gesundheitskrisen sind. Es ist deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht im Interesse der Schweiz, sich aus den IGV zurückzuziehen.</span><span> </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gemäss dem geltenden Epidemiengesetz hat die Feststellung einer «gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite» durch die WHO nicht automatisch zur Folge, dass in der Schweiz eine besondere Lage gilt. Die Schweiz wird auch in Zukunft die Beurteilung der Gefährdungssituation selbstständig durchführen und souverän über die eigene Gesundheitspolitik entscheiden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Schweiz verfügt bereits über ausreichende Kapazitäten, um die IGV-Anpassungen umzusetzen. Die Anpassungen bringen weder zusätzliche personelle oder finanzielle Verpflichtungen für die Schweiz mit sich noch beeinträchtigen sie unsere Souveränität.</span></p></span>
  • <p>Ist sich Bundesrätin Baume-Schneider bewusst, dass<br>1) die IGV für Vertragsstaaten keinerlei Austrittsmechanismus vorsehen und dass<br>2) die Schweiz erhebliche Mittel aufwenden muss, um Stellen einzurichten, die WHO-Anweisungen umsetzen und kontrollieren, ohne nationale Kontrolle?</p>
  • Änderung IGV-Vorschriften: Ist sich der Bundesrat über die Folgen im Klaren?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Die IGV sind seit 70 Jahren ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der internationalen Verbreitung übertragbarer Krankheiten. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit, Koordination und ein enger Wissensaustausch bei grenzüberschreitenden Gesundheitskrisen sind. Es ist deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht im Interesse der Schweiz, sich aus den IGV zurückzuziehen.</span><span> </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gemäss dem geltenden Epidemiengesetz hat die Feststellung einer «gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite» durch die WHO nicht automatisch zur Folge, dass in der Schweiz eine besondere Lage gilt. Die Schweiz wird auch in Zukunft die Beurteilung der Gefährdungssituation selbstständig durchführen und souverän über die eigene Gesundheitspolitik entscheiden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Schweiz verfügt bereits über ausreichende Kapazitäten, um die IGV-Anpassungen umzusetzen. Die Anpassungen bringen weder zusätzliche personelle oder finanzielle Verpflichtungen für die Schweiz mit sich noch beeinträchtigen sie unsere Souveränität.</span></p></span>
    • <p>Ist sich Bundesrätin Baume-Schneider bewusst, dass<br>1) die IGV für Vertragsstaaten keinerlei Austrittsmechanismus vorsehen und dass<br>2) die Schweiz erhebliche Mittel aufwenden muss, um Stellen einzurichten, die WHO-Anweisungen umsetzen und kontrollieren, ohne nationale Kontrolle?</p>
    • Änderung IGV-Vorschriften: Ist sich der Bundesrat über die Folgen im Klaren?

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