WHO: Demokratisch nicht legitimiert
- ShortId
-
25.7106
- Id
-
20257106
- Updated
-
14.11.2025 03:25
- Language
-
de
- Title
-
WHO: Demokratisch nicht legitimiert
- AdditionalIndexing
-
2841;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Die WHO erklärte die Covid-19-Pandemie im Januar 2020 zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC). Die WHO nimmt jedoch keinen Einfluss darauf, ob und wie Mitgliedstaaten einen solchen Notstand selbst klassifizieren und wie sie ihn in ihr nationales Recht und in ihre nationale Politik integrieren.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Begriff „medizinische Gegenmassnahme“ (medical countermeasure) wird von verschiedenen Ländern sowie von internationalen Gremien verwendet, um Massnahmen zur Bekämpfung von Epidemien und Pandemien (wie zum Beispiel Impfstoffe oder Medikamente) zu beschreiben. Der Begriff findet zudem häufig Anwendung im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf biologische Bedrohungen -unabhängig davon, ob diese natürlichen Ursprungs sind, zufällig entstehen oder absichtlich herbeigeführt werden, beispielsweise durch biologische Waffen. </span></p><p><span> </span></p><p><a><span>D</span></a><span>urch die Anpassungen an den IGV gibt es keine Kompetenzausweitung der WHO. Die IGV Anpassungen schränken auch das souveräne Recht der Staaten, Gesetze zur Umsetzung ihrer nationalen Gesundheitspolitik zu erlassen, nicht ein. Diese Souveränität ist in Artikel 3, Absatz 4 IGV explizit festgehalten.</span></p></span>
- <p>Offizielle US-Dokumente belegen, dass COVID-19 als militärische Gegenmassnahme (countermeasure) und nicht als klassische Pandemie eingestuft wurde. <br>Warum überträgt der Bundesrat in diesem Kontext weitere Gesundheitskompetenzen an die WHO – eine Organisation, die nicht demokratisch legitimiert und primär von privaten Geldgebern finanziert wird?</p>
- WHO: Demokratisch nicht legitimiert
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Die WHO erklärte die Covid-19-Pandemie im Januar 2020 zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC). Die WHO nimmt jedoch keinen Einfluss darauf, ob und wie Mitgliedstaaten einen solchen Notstand selbst klassifizieren und wie sie ihn in ihr nationales Recht und in ihre nationale Politik integrieren.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Begriff „medizinische Gegenmassnahme“ (medical countermeasure) wird von verschiedenen Ländern sowie von internationalen Gremien verwendet, um Massnahmen zur Bekämpfung von Epidemien und Pandemien (wie zum Beispiel Impfstoffe oder Medikamente) zu beschreiben. Der Begriff findet zudem häufig Anwendung im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf biologische Bedrohungen -unabhängig davon, ob diese natürlichen Ursprungs sind, zufällig entstehen oder absichtlich herbeigeführt werden, beispielsweise durch biologische Waffen. </span></p><p><span> </span></p><p><a><span>D</span></a><span>urch die Anpassungen an den IGV gibt es keine Kompetenzausweitung der WHO. Die IGV Anpassungen schränken auch das souveräne Recht der Staaten, Gesetze zur Umsetzung ihrer nationalen Gesundheitspolitik zu erlassen, nicht ein. Diese Souveränität ist in Artikel 3, Absatz 4 IGV explizit festgehalten.</span></p></span>
- <p>Offizielle US-Dokumente belegen, dass COVID-19 als militärische Gegenmassnahme (countermeasure) und nicht als klassische Pandemie eingestuft wurde. <br>Warum überträgt der Bundesrat in diesem Kontext weitere Gesundheitskompetenzen an die WHO – eine Organisation, die nicht demokratisch legitimiert und primär von privaten Geldgebern finanziert wird?</p>
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