IGV-Änderungen: Opting-Out als Mittel der Wahl
- ShortId
-
25.7107
- Id
-
20257107
- Updated
-
14.11.2025 03:20
- Language
-
de
- Title
-
IGV-Änderungen: Opting-Out als Mittel der Wahl
- AdditionalIndexing
-
08;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Mögliche Opt-outs, die Länder hinsichtlich der Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) erklären können, sind noch nicht bekannt, da die Frist bis zum 19. Juli 2025 läuft. Der Rückzug der USA aus der WHO, der 12 Monate nach der am 22. Januar 2025 erfolgten Notifizierung wirksam wird, bedeutet nicht automatisch auch einen Rückzug aus den IGV und entspricht noch keinem offiziellen Opt-out aus den Anpassungen. Auch Nicht-Mitgliedstaaten der WHO können Vertragsstaaten der IGV sein. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die IGV sind seit 70 Jahren ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der internationalen Verbreitung übertragbarer Krankheiten.</span><span> D</span><span>abei geht es zum Beispiel um Überwachungs- und Meldesysteme für übertragbare Krankheiten.</span><span> </span><span>Mit den Anpassungen will man künftig noch besser auf Krankheitsausbrüche reagieren können. Dies liegt im Interesse der Schweiz und ihrer Bevölkerung</span></p><p><span> </span></p><p><span>Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens zu den IGV Ende Februar 2025 und nach Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen wertet das EDI derzeit die Ergebnisse aus. Diese Arbeiten finden innerhalb der gesetzten Fristen statt. Deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine präventive Ablehnung der Anpassungen nicht nötig ist.</span></p></span>
- <p>Mehrere WHO-Mitgliedsstaaten haben ein Opting-Out aus den neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in Betracht gezogen oder zentrale Teile der IGV explizit abgelehnt.<br>1. Warum verzichtet der Bundesrat darauf und riskiert damit, dass die Schweiz in einer Gesundheitskrise fremdbestimmte Massnahmen umsetzen muss?<br>2. Was hindert den Bundesrat, das Opting-Out zu erklären (insbesondere, da das Opting-Out auch wieder zurückgezogen werden kann)? </p>
- IGV-Änderungen: Opting-Out als Mittel der Wahl
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Mögliche Opt-outs, die Länder hinsichtlich der Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) erklären können, sind noch nicht bekannt, da die Frist bis zum 19. Juli 2025 läuft. Der Rückzug der USA aus der WHO, der 12 Monate nach der am 22. Januar 2025 erfolgten Notifizierung wirksam wird, bedeutet nicht automatisch auch einen Rückzug aus den IGV und entspricht noch keinem offiziellen Opt-out aus den Anpassungen. Auch Nicht-Mitgliedstaaten der WHO können Vertragsstaaten der IGV sein. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die IGV sind seit 70 Jahren ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der internationalen Verbreitung übertragbarer Krankheiten.</span><span> D</span><span>abei geht es zum Beispiel um Überwachungs- und Meldesysteme für übertragbare Krankheiten.</span><span> </span><span>Mit den Anpassungen will man künftig noch besser auf Krankheitsausbrüche reagieren können. Dies liegt im Interesse der Schweiz und ihrer Bevölkerung</span></p><p><span> </span></p><p><span>Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens zu den IGV Ende Februar 2025 und nach Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen wertet das EDI derzeit die Ergebnisse aus. Diese Arbeiten finden innerhalb der gesetzten Fristen statt. Deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine präventive Ablehnung der Anpassungen nicht nötig ist.</span></p></span>
- <p>Mehrere WHO-Mitgliedsstaaten haben ein Opting-Out aus den neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in Betracht gezogen oder zentrale Teile der IGV explizit abgelehnt.<br>1. Warum verzichtet der Bundesrat darauf und riskiert damit, dass die Schweiz in einer Gesundheitskrise fremdbestimmte Massnahmen umsetzen muss?<br>2. Was hindert den Bundesrat, das Opting-Out zu erklären (insbesondere, da das Opting-Out auch wieder zurückgezogen werden kann)? </p>
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