Zivile Anlagen als militärische Schutzschilde - wie reagiert der Bundesrat

ShortId
25.7118
Id
20257118
Updated
14.11.2025 03:24
Language
de
Title
Zivile Anlagen als militärische Schutzschilde - wie reagiert der Bundesrat
AdditionalIndexing
09;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Die Verwendung menschlicher Schutzschilde ist eine nach humanitärem Völkerrecht verbotene Methode der Kriegsführung. Davon zu unterscheiden ist die Nutzung militärischer Anlagen in der Nähe von zivilen Infrastrukturen, wobei insbesondere die vom humanitären Völkerrecht verlangten Vorsichtsmassnahmen eingehalten werden müssen.</span><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Ereignisfall werden betroffene zivile Objekte in der Nähe militärischer Anlagen evakuiert. Der konkrete Ablauf einer solchen Evakuation wird lageabhängig geplant und umgesetzt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Wie in der Antwort auf die Interpellation 24.4601 Candan dargelegt, werden Informationen zu militärischen Anlagen gestützt auf das </span><span><em>Bundesgesetz über den Schutz militärischer Anlagen</em></span><span> und das </span><span><em>Informationssicherheitsgesetz</em></span><span> nicht kommuniziert. Dadurch können die nationale Sicherheit geschützt und die Verteidigungsfähigkeit des Landes aufrechterhalten werden. </span></p></span>
  • <p>Der Bundesrat antwortet auf meine Ip. 24.4601 wie folgt: «Eine Verwendung militärischer Anlagen in der Nähe ziviler Objekte käme deshalb nur in Frage, wenn das entsprechende Objekt vorgängig evakuiert wird.» Somit anerkennt der Bundesrat das völkerrechtliche Verbot, im Kriegsfall eine militärische Anlage in der Nähe einer zivilen Anlage zu verwenden.<br>- Wie würde der Bundesrat diesem Problem in der Praxis begegnen?&nbsp;<br>- Welche Strategie verfolgt der Bundesrat zukünftig beim Bau militärischer Anlagen?</p>
  • Zivile Anlagen als militärische Schutzschilde - wie reagiert der Bundesrat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Die Verwendung menschlicher Schutzschilde ist eine nach humanitärem Völkerrecht verbotene Methode der Kriegsführung. Davon zu unterscheiden ist die Nutzung militärischer Anlagen in der Nähe von zivilen Infrastrukturen, wobei insbesondere die vom humanitären Völkerrecht verlangten Vorsichtsmassnahmen eingehalten werden müssen.</span><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Ereignisfall werden betroffene zivile Objekte in der Nähe militärischer Anlagen evakuiert. Der konkrete Ablauf einer solchen Evakuation wird lageabhängig geplant und umgesetzt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Wie in der Antwort auf die Interpellation 24.4601 Candan dargelegt, werden Informationen zu militärischen Anlagen gestützt auf das </span><span><em>Bundesgesetz über den Schutz militärischer Anlagen</em></span><span> und das </span><span><em>Informationssicherheitsgesetz</em></span><span> nicht kommuniziert. Dadurch können die nationale Sicherheit geschützt und die Verteidigungsfähigkeit des Landes aufrechterhalten werden. </span></p></span>
    • <p>Der Bundesrat antwortet auf meine Ip. 24.4601 wie folgt: «Eine Verwendung militärischer Anlagen in der Nähe ziviler Objekte käme deshalb nur in Frage, wenn das entsprechende Objekt vorgängig evakuiert wird.» Somit anerkennt der Bundesrat das völkerrechtliche Verbot, im Kriegsfall eine militärische Anlage in der Nähe einer zivilen Anlage zu verwenden.<br>- Wie würde der Bundesrat diesem Problem in der Praxis begegnen?&nbsp;<br>- Welche Strategie verfolgt der Bundesrat zukünftig beim Bau militärischer Anlagen?</p>
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