Umsetzung von Art. 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel beim ÖV

ShortId
25.7148
Id
20257148
Updated
14.11.2025 03:19
Language
de
Title
Umsetzung von Art. 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel beim ÖV
AdditionalIndexing
48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><a></a><a><span>Die Alliance SwissPass hat den Vorsteher des UVEK mit Schreiben vom 12. Dezember 2024 informiert, dass sie mit dem SwissPass und weiteren unpersönlichen Prepaid-Karten Kartenlösungen als Träger- und Bezahlmedien für Billette des öffentlichen Verkehrs vorsieht.</span></a></p><p><span>Den SwissPass Pay gibt es bereits seit dem 12. Juli 2023. Mit dieser Funktion können Reisen an Automaten, Kassen in Bussen und an Schaltern des öffentlichen Verkehrs bezahlt werden. Der Konsum wird der Kundschaft monatlich per Rechnung in Zahlung gestellt. Weiter ist der SwissPass Pay auch als eine Prepaid-Variante erhältlich. Mit dieser kann im Voraus ein Guthaben, zum Beispiel für ein Kind, aufgeladen werden.</span></p><p><span>Mit Schreiben vom 15. Januar 2025 hat der Vorsteher des UVEK auf das genannte Schreiben geantwortet. Dabei bekräftigte er, dass es mit der fortschreitendenden Digitalisierung zentral sei, dass die Transportunternehmen Bargeldzahlungen oder angemessene, kundenfreundliche Alternativen anbieten. Nebst dem SwissPass Pay muss dies auch mit einer unpersönlichen Karte möglich sein. Dabei müssen diese Karten einfach gekauft (z.B. auch bei Dritten) und auch mit Bargeld bezahlt und aufgeladen werden können.</span></p><p><span>In seinem Schreiben beauftragte der Vorsteher des UVEK die Branche, die konkrete Umsetzung bis Ende 2025 sicherzustellen und diese vorgängig dem Bundesamt für Verkehr (BAV) aufzuzeigen. Die Branche hat zudem die Aufgabe, die Öffentlichkeit zu informieren.</span><span></span><span></span></p></span>
  • <p>Gemäss Antwort des Bundesrates auf den Vorstoss 24.7741 musste die ÖV-Branche das UVEK bis Ende 2024 informieren, wie Art. 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel beim ÖV umgesetzt wird, bzw. wie das anonyme Reisen und der Kauf von Fahrkarten ohne Smartphone auch in Zukunft konkret möglich bleiben.<br>Wie erhält die Öffentlichkeit Kenntnis vom Bericht wie die Barzahlung in subventionierten Transportmitteln beibehalten wird?</p>
  • Umsetzung von Art. 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel beim ÖV
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><a></a><a><span>Die Alliance SwissPass hat den Vorsteher des UVEK mit Schreiben vom 12. Dezember 2024 informiert, dass sie mit dem SwissPass und weiteren unpersönlichen Prepaid-Karten Kartenlösungen als Träger- und Bezahlmedien für Billette des öffentlichen Verkehrs vorsieht.</span></a></p><p><span>Den SwissPass Pay gibt es bereits seit dem 12. Juli 2023. Mit dieser Funktion können Reisen an Automaten, Kassen in Bussen und an Schaltern des öffentlichen Verkehrs bezahlt werden. Der Konsum wird der Kundschaft monatlich per Rechnung in Zahlung gestellt. Weiter ist der SwissPass Pay auch als eine Prepaid-Variante erhältlich. Mit dieser kann im Voraus ein Guthaben, zum Beispiel für ein Kind, aufgeladen werden.</span></p><p><span>Mit Schreiben vom 15. Januar 2025 hat der Vorsteher des UVEK auf das genannte Schreiben geantwortet. Dabei bekräftigte er, dass es mit der fortschreitendenden Digitalisierung zentral sei, dass die Transportunternehmen Bargeldzahlungen oder angemessene, kundenfreundliche Alternativen anbieten. Nebst dem SwissPass Pay muss dies auch mit einer unpersönlichen Karte möglich sein. Dabei müssen diese Karten einfach gekauft (z.B. auch bei Dritten) und auch mit Bargeld bezahlt und aufgeladen werden können.</span></p><p><span>In seinem Schreiben beauftragte der Vorsteher des UVEK die Branche, die konkrete Umsetzung bis Ende 2025 sicherzustellen und diese vorgängig dem Bundesamt für Verkehr (BAV) aufzuzeigen. Die Branche hat zudem die Aufgabe, die Öffentlichkeit zu informieren.</span><span></span><span></span></p></span>
    • <p>Gemäss Antwort des Bundesrates auf den Vorstoss 24.7741 musste die ÖV-Branche das UVEK bis Ende 2024 informieren, wie Art. 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel beim ÖV umgesetzt wird, bzw. wie das anonyme Reisen und der Kauf von Fahrkarten ohne Smartphone auch in Zukunft konkret möglich bleiben.<br>Wie erhält die Öffentlichkeit Kenntnis vom Bericht wie die Barzahlung in subventionierten Transportmitteln beibehalten wird?</p>
    • Umsetzung von Art. 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel beim ÖV

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