KVG-Revision. Kostenfolgemodelle

ShortId
25.7156
Id
20257156
Updated
14.11.2025 03:24
Language
de
Title
KVG-Revision. Kostenfolgemodelle
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Wie Kostenfolgemodelle konkret ausgestaltet werden, wird der Bundesrat auf Verordnungsstufe festlegen, sobald die gesetzliche Grundlage vom Parlament beschlossen worden ist. Entsprechend können noch keine Kostenfolgemodelle im Sinne der Gesetzesvorlage umgesetzt werden. Die konkrete Ausgestaltung von Kostenfolgemodellen wird bereits jetzt in Arbeitsgruppen mit den Akteuren besprochen. </span></p><p><span>Bereits heute hat das BAG jedoch die Möglichkeit, die Vergütung von Arzneimitteln mit Auflagen und Bedingungen zu verknüpfen. Preismodelle, welche die Menge und die Kosten berücksichtigen, werden bereits seit mehr als 10 Jahren umgesetzt. Solche Preis-Volumen-Modelle kann das BAG im Einvernehmen mit den Pharmaunternehmen umsetzen. Dies bleibt auch weiterhin wichtig. Ansonsten würden die Kosten im Arzneimittelbereich noch viel stärker und überdurchschnittlicher wachsen als dies bereits der Fall ist.</span></p></span>
  • <p>«Im Bericht des BAG vom 11. Januar 2024 zuhanden der SGK-S ist auf Seite 6 festgehalten, dass für die Einführung von Kostenfolgemodellen Grundlagen im KVG sowie im IVG notwendig sind.<br>Können Sie bestätigen, dass auf Grund der fehlenden Rechtsgrundlage bis zum Inkrafttreten der KVG-Revision keine Kostenfolgemodelle im Sinne der Gesetzesvorlage angewandt werden?»</p>
  • KVG-Revision. Kostenfolgemodelle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Wie Kostenfolgemodelle konkret ausgestaltet werden, wird der Bundesrat auf Verordnungsstufe festlegen, sobald die gesetzliche Grundlage vom Parlament beschlossen worden ist. Entsprechend können noch keine Kostenfolgemodelle im Sinne der Gesetzesvorlage umgesetzt werden. Die konkrete Ausgestaltung von Kostenfolgemodellen wird bereits jetzt in Arbeitsgruppen mit den Akteuren besprochen. </span></p><p><span>Bereits heute hat das BAG jedoch die Möglichkeit, die Vergütung von Arzneimitteln mit Auflagen und Bedingungen zu verknüpfen. Preismodelle, welche die Menge und die Kosten berücksichtigen, werden bereits seit mehr als 10 Jahren umgesetzt. Solche Preis-Volumen-Modelle kann das BAG im Einvernehmen mit den Pharmaunternehmen umsetzen. Dies bleibt auch weiterhin wichtig. Ansonsten würden die Kosten im Arzneimittelbereich noch viel stärker und überdurchschnittlicher wachsen als dies bereits der Fall ist.</span></p></span>
    • <p>«Im Bericht des BAG vom 11. Januar 2024 zuhanden der SGK-S ist auf Seite 6 festgehalten, dass für die Einführung von Kostenfolgemodellen Grundlagen im KVG sowie im IVG notwendig sind.<br>Können Sie bestätigen, dass auf Grund der fehlenden Rechtsgrundlage bis zum Inkrafttreten der KVG-Revision keine Kostenfolgemodelle im Sinne der Gesetzesvorlage angewandt werden?»</p>
    • KVG-Revision. Kostenfolgemodelle

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