Neue IGV: Annahme per kollektivem Schweigen
- ShortId
-
25.7158
- Id
-
20257158
- Updated
-
14.11.2025 03:16
- Language
-
de
- Title
-
Neue IGV: Annahme per kollektivem Schweigen
- AdditionalIndexing
-
2841;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Die Anpassungen der IGV waren Gegenstand langwieriger Verhandlungen, bevor sich die Mitgliedstaaten auf den endgültigen Text einigten. Die Schweiz hat ihre Interessen in diesen Verhandlungen vertreten. Die Anpassungen wurden am 1. Juni 2024 der Weltgesundheitsversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Keiner der 194 Mitgliedstaaten hat in der Folge eine Abstimmung verlangt. Das heisst alle Mitgliedstaaten sprachen sich somit für die Verabschiedung aus und die Anpassungen gelten als im Konsens angenommen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Annahme der Anpassungen an den IGV (2005) durch die WHA bindet die Vertragsstaaten indes noch nicht daran. Jeder Vertragsstaat entscheidet nach den geltenden nationalen Verfahren, ob er die Anpassungen gutheissen oder ablehnen möchte. Diese Entscheidung trifft jeder Vertragsstaat souverän.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Wie bei jedem internationalen Abkommen hält sich der Bundesrat auch in diesem Prozess an die ständige Praxis, gestützt auf die massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung (Art. 166 Abs. 2 und 184 Abs. 1 und 2 BV; SR 101) sowie des Parlamentsgesetzes (Art. 24 ParlG; SR 171.10) und des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (Art. 7a RVOG; SR 172.010). </span></p></span>
- <p>Am 1. Juni 2024 wurden die neuen IGV nicht durch eine formelle Einzelabstimmung der Länder, sondern per kollektivem Schweigen angenommen.<br>- Wie kann der Bundesrat garantieren, dass dieser Entscheid rechtsgültig ist, wenn es keine individuelle Annahme durch die Staaten gab?<br>- Auf welche rechtliche Grundlage stützt er sich dabei?<br>- Und bedeutet dies, dass die Schweiz künftig auch andere supranationale Verträge ohne eigentliche Abstimmung akzeptieren muss?</p>
- Neue IGV: Annahme per kollektivem Schweigen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Die Anpassungen der IGV waren Gegenstand langwieriger Verhandlungen, bevor sich die Mitgliedstaaten auf den endgültigen Text einigten. Die Schweiz hat ihre Interessen in diesen Verhandlungen vertreten. Die Anpassungen wurden am 1. Juni 2024 der Weltgesundheitsversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Keiner der 194 Mitgliedstaaten hat in der Folge eine Abstimmung verlangt. Das heisst alle Mitgliedstaaten sprachen sich somit für die Verabschiedung aus und die Anpassungen gelten als im Konsens angenommen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Annahme der Anpassungen an den IGV (2005) durch die WHA bindet die Vertragsstaaten indes noch nicht daran. Jeder Vertragsstaat entscheidet nach den geltenden nationalen Verfahren, ob er die Anpassungen gutheissen oder ablehnen möchte. Diese Entscheidung trifft jeder Vertragsstaat souverän.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Wie bei jedem internationalen Abkommen hält sich der Bundesrat auch in diesem Prozess an die ständige Praxis, gestützt auf die massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung (Art. 166 Abs. 2 und 184 Abs. 1 und 2 BV; SR 101) sowie des Parlamentsgesetzes (Art. 24 ParlG; SR 171.10) und des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (Art. 7a RVOG; SR 172.010). </span></p></span>
- <p>Am 1. Juni 2024 wurden die neuen IGV nicht durch eine formelle Einzelabstimmung der Länder, sondern per kollektivem Schweigen angenommen.<br>- Wie kann der Bundesrat garantieren, dass dieser Entscheid rechtsgültig ist, wenn es keine individuelle Annahme durch die Staaten gab?<br>- Auf welche rechtliche Grundlage stützt er sich dabei?<br>- Und bedeutet dies, dass die Schweiz künftig auch andere supranationale Verträge ohne eigentliche Abstimmung akzeptieren muss?</p>
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