Käuflicher Sex mit schwangeren (!) Frauen – wo bleibt ihr Schutz?

ShortId
25.7178
Id
20257178
Updated
14.11.2025 03:22
Language
de
Title
Käuflicher Sex mit schwangeren (!) Frauen – wo bleibt ihr Schutz?
AdditionalIndexing
2841;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Sexarbeitende verletzbar und gesundheitlich gefährdet sind. Darum unterstützt der Bund Angebote zum Gesundheitsschutz und zur Prävention von gesundheitlichen Risiken für Sexarbeitende u.a. im Rahmen des Nationalen Programms (NAPS) – Stopp HIV, Hepatitis B-, Hepatitis C-Virus und sexuell übertragene Infektionen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. In der Schweiz hat sich die Sexarbeit in den letzten Jahren verändert und diversifiziert. Neue gesetzliche Regelungen in verschiedenen Kantonen tragen diesen Entwicklungen Rechnung, indem sie die Genehmigungspflicht für Einrichtungen verschärfen und die Betreiber stärker in die Verantwortung nehmen, um Gesundheitsrisiken zu reduzieren.</span></p><p><span>Für Sexarbeiterinnen, deren Arbeitsverhältnis durch einen entsprechenden Vertrag in den Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes fällt, liegt die Verantwortung für den Schutz der Gesundheit auch im Fall einer Mutterschaft beim Arbeitgeber. Die meisten Sexarbeiterinnen dürften jedoch ihre Tätigkeit als selbständig Erwerbende ausüben und nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes fallen. Grundsätzlich liegt in diesen Fällen die Verantwortung, für ihre Gesundheit zu sorgen, bei den jeweiligen Frauen. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass Sexarbeiterinnen teilweise Opfer von Menschenhandel, Zwang und Gewalt sind und folglich nicht frei über sich und ihren Körper verfügen können. </span></p><p><span>Auf Bundesebene gelten zudem die einschlägigen Bestimmungen des Privat- und des Strafrechts.</span></p></span>
  • <p>Im Sexgewerbe besteht eine Nachfrage nach Frauen, die sich im schwangeren Zustand Freiern zum Sex anbieten. Viele Frauen in der Prostitution arbeiten – euphemistisch ausgedrückt – in einem «Angestelltenverhältnis».<br>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der Verkauf des eigenen Körpers zum Sex eine gefährliche und belastende Tätigkeit ist?<br>2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die gesetzlichen Regelungen zum Gesundheitsschutz bei Mutterschaft in diesem Bereich wirksam durchgesetzt werden?</p>
  • Käuflicher Sex mit schwangeren (!) Frauen – wo bleibt ihr Schutz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Sexarbeitende verletzbar und gesundheitlich gefährdet sind. Darum unterstützt der Bund Angebote zum Gesundheitsschutz und zur Prävention von gesundheitlichen Risiken für Sexarbeitende u.a. im Rahmen des Nationalen Programms (NAPS) – Stopp HIV, Hepatitis B-, Hepatitis C-Virus und sexuell übertragene Infektionen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. In der Schweiz hat sich die Sexarbeit in den letzten Jahren verändert und diversifiziert. Neue gesetzliche Regelungen in verschiedenen Kantonen tragen diesen Entwicklungen Rechnung, indem sie die Genehmigungspflicht für Einrichtungen verschärfen und die Betreiber stärker in die Verantwortung nehmen, um Gesundheitsrisiken zu reduzieren.</span></p><p><span>Für Sexarbeiterinnen, deren Arbeitsverhältnis durch einen entsprechenden Vertrag in den Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes fällt, liegt die Verantwortung für den Schutz der Gesundheit auch im Fall einer Mutterschaft beim Arbeitgeber. Die meisten Sexarbeiterinnen dürften jedoch ihre Tätigkeit als selbständig Erwerbende ausüben und nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes fallen. Grundsätzlich liegt in diesen Fällen die Verantwortung, für ihre Gesundheit zu sorgen, bei den jeweiligen Frauen. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass Sexarbeiterinnen teilweise Opfer von Menschenhandel, Zwang und Gewalt sind und folglich nicht frei über sich und ihren Körper verfügen können. </span></p><p><span>Auf Bundesebene gelten zudem die einschlägigen Bestimmungen des Privat- und des Strafrechts.</span></p></span>
    • <p>Im Sexgewerbe besteht eine Nachfrage nach Frauen, die sich im schwangeren Zustand Freiern zum Sex anbieten. Viele Frauen in der Prostitution arbeiten – euphemistisch ausgedrückt – in einem «Angestelltenverhältnis».<br>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der Verkauf des eigenen Körpers zum Sex eine gefährliche und belastende Tätigkeit ist?<br>2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die gesetzlichen Regelungen zum Gesundheitsschutz bei Mutterschaft in diesem Bereich wirksam durchgesetzt werden?</p>
    • Käuflicher Sex mit schwangeren (!) Frauen – wo bleibt ihr Schutz?

Back to List