Schutzprogramme für Opfer von Menschenhandel
- ShortId
-
25.7190
- Id
-
20257190
- Updated
-
14.11.2025 03:22
- Language
-
de
- Title
-
Schutzprogramme für Opfer von Menschenhandel
- AdditionalIndexing
-
1231;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><a></a><a><span>Opfer von Menschenhandel haben in allen Kantonen Zugang zu Beratungsstellen nach dem Opferhilfegesetz und können die im Gesetz vorgesehenen Leistungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus verfügen heute bereits die meisten Kantonen über ein spezialisiertes Angebot für die Unterbringung und Betreuung von Opfern von Menschenhandel. Gemäss dem Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel 2023–2027 soll bis Ende 2025 in allen Kantonen ein solches Angebot zur Verfügung stehen.</span></a></p><p><span> </span></p><p><span>Um die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, Migrationsbehörden, Opferhilfestellen und Opferhilfeorganisationen zu verbessern, haben bereits 19 Kantone Kooperationsmechanismen zur Bekämpfung des Menschenhandels – sogenannte «kantonale Runde Tische» – eingerichtet. Spezifische Themen können unter Leitung von fedpol an den Treffen dieser kantonalen Runden Tische diskutiert und weiterentwickelt werden, ebenso wie im Rahmen der nationalen Expertengruppe gegen Menschenhandel (NEGEM). Dazu gehört auch die Frage der Verfügbarkeit von spezialisierter Hilfe für Opfer von Menschenhandel. Weiter unterstützt fedpol die Kantone auch mit der Gewährung von Finanzhilfen an zivilgesellschaftliche Organisationen, die professionelle und spezialisierte Hilfe für Opfer von Menschenhandel leisten. Fedpol erstellt ausserdem ein regelmässiges Monitoring, das die Einhaltung und Erfüllung der Ziele des NAP überprüft und allfällige Massnahmen formuliert. Vor Ende der Laufzeit des NAP wird durch einen externen Anbieter eine abschliessende Evaluation erstellt, die als Grundlage für einen darauffolgenden NAP dient.</span><span></span><span></span></p></span>
- <p>Mehrere Kantone haben weder Schutzprogramme für Opfer von Menschenhandel noch haben sie Leistungsverträge mit spezialisierten Organisationen anderer Kantone. Die Opfer können weder in Schutzunterkünften untergebracht werden, noch erhalten sie die Beratung und Begleitung, die ihnen zustehen würde. <br>- Wie stellt der Bund sicher, dass alle Opfer von Menschenhandel Schutz und Unterstützung erhalten?<br>- Was tut der Bund, wenn die Kantone die Minimalstandards entsprechend dem NAP nicht umsetzen? </p>
- Schutzprogramme für Opfer von Menschenhandel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><a></a><a><span>Opfer von Menschenhandel haben in allen Kantonen Zugang zu Beratungsstellen nach dem Opferhilfegesetz und können die im Gesetz vorgesehenen Leistungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus verfügen heute bereits die meisten Kantonen über ein spezialisiertes Angebot für die Unterbringung und Betreuung von Opfern von Menschenhandel. Gemäss dem Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel 2023–2027 soll bis Ende 2025 in allen Kantonen ein solches Angebot zur Verfügung stehen.</span></a></p><p><span> </span></p><p><span>Um die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, Migrationsbehörden, Opferhilfestellen und Opferhilfeorganisationen zu verbessern, haben bereits 19 Kantone Kooperationsmechanismen zur Bekämpfung des Menschenhandels – sogenannte «kantonale Runde Tische» – eingerichtet. Spezifische Themen können unter Leitung von fedpol an den Treffen dieser kantonalen Runden Tische diskutiert und weiterentwickelt werden, ebenso wie im Rahmen der nationalen Expertengruppe gegen Menschenhandel (NEGEM). Dazu gehört auch die Frage der Verfügbarkeit von spezialisierter Hilfe für Opfer von Menschenhandel. Weiter unterstützt fedpol die Kantone auch mit der Gewährung von Finanzhilfen an zivilgesellschaftliche Organisationen, die professionelle und spezialisierte Hilfe für Opfer von Menschenhandel leisten. Fedpol erstellt ausserdem ein regelmässiges Monitoring, das die Einhaltung und Erfüllung der Ziele des NAP überprüft und allfällige Massnahmen formuliert. Vor Ende der Laufzeit des NAP wird durch einen externen Anbieter eine abschliessende Evaluation erstellt, die als Grundlage für einen darauffolgenden NAP dient.</span><span></span><span></span></p></span>
- <p>Mehrere Kantone haben weder Schutzprogramme für Opfer von Menschenhandel noch haben sie Leistungsverträge mit spezialisierten Organisationen anderer Kantone. Die Opfer können weder in Schutzunterkünften untergebracht werden, noch erhalten sie die Beratung und Begleitung, die ihnen zustehen würde. <br>- Wie stellt der Bund sicher, dass alle Opfer von Menschenhandel Schutz und Unterstützung erhalten?<br>- Was tut der Bund, wenn die Kantone die Minimalstandards entsprechend dem NAP nicht umsetzen? </p>
- Schutzprogramme für Opfer von Menschenhandel
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