Streumunition für Schweizer Armee?

ShortId
25.7191
Id
20257191
Updated
14.11.2025 03:18
Language
de
Title
Streumunition für Schweizer Armee?
AdditionalIndexing
09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Der genannte Milizoffizier hat sich in dem von der Armee unabhängigen Medium privat geäussert. Die Aussage spiegelt nicht die Position des Bundesrates in dieser Angelegenheit wider. Der Bundesrat lehnt Streumunition ab und verweist diesbezüglich auf seine Antwort zur Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234420"><span><u>23.4420</u></span></a><span>. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Umsetzung des internationalen humanitären Völkerrechts erfolgt in der Schweizer Armee in der Ausbildung, der Doktrin und den Reglementen. Das Verbot des Einsatzes von Streumunition ist etwa im zentralen Reglement "Rechtliche Grundlagen für das Verhalten im Einsatz" explizit festgehalten.</span></p></span>
  • <p>In der aktuellen Ausgabe des "Schweizer Soldaten" propagiert Oberstlt i Gst Thomas Vogel die Aufrüstung der Armee.<br>Unter anderem setzt er sich für den Kauf von Streumunition ein:<br>- Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass sich ein Kaderangehöriger der Armee für Streumunition stark macht?<br>- Wie kann sichergestellt werden, dass sich alle AdA an Art. 8a des KMG halten?</p>
  • Streumunition für Schweizer Armee?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Der genannte Milizoffizier hat sich in dem von der Armee unabhängigen Medium privat geäussert. Die Aussage spiegelt nicht die Position des Bundesrates in dieser Angelegenheit wider. Der Bundesrat lehnt Streumunition ab und verweist diesbezüglich auf seine Antwort zur Interpellation </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234420"><span><u>23.4420</u></span></a><span>. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Umsetzung des internationalen humanitären Völkerrechts erfolgt in der Schweizer Armee in der Ausbildung, der Doktrin und den Reglementen. Das Verbot des Einsatzes von Streumunition ist etwa im zentralen Reglement "Rechtliche Grundlagen für das Verhalten im Einsatz" explizit festgehalten.</span></p></span>
    • <p>In der aktuellen Ausgabe des "Schweizer Soldaten" propagiert Oberstlt i Gst Thomas Vogel die Aufrüstung der Armee.<br>Unter anderem setzt er sich für den Kauf von Streumunition ein:<br>- Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass sich ein Kaderangehöriger der Armee für Streumunition stark macht?<br>- Wie kann sichergestellt werden, dass sich alle AdA an Art. 8a des KMG halten?</p>
    • Streumunition für Schweizer Armee?

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