Katalog der obligatorischen Landesverweisung überprüfen
- ShortId
-
25.7193
- Id
-
20257193
- Updated
-
14.11.2025 03:19
- Language
-
de
- Title
-
Katalog der obligatorischen Landesverweisung überprüfen
- AdditionalIndexing
-
1216;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Frage 1: Der Katalog der von Artikel 66</span><span><em>a</em></span><span> StGB (bzw. auch der Parallelnorm zur obligatorischen Landesverweisung, Art. 49</span><span><em>a</em></span><span> Militärstrafgesetz; MStG; SR 321.0) umfassten Straftaten ist in Umsetzung der Ausschaffungsinitiative sehr breit und umfassend ausgestaltet. Eine Überprüfung bestimmter Katalogtaten findet bereits im Rahmen der Umsetzung der Motion 21.3009 SPK-N «Landesverweisung per Strafbefehl bei leichten, aber eindeutigen Fällen» statt. Der Bundesrat sieht aktuell keine Notwendigkeit einer weiteren Überprüfung oder Erweiterung des Katalogs, zumal er bereits der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative entspricht.</span></p><p><span>Frage 2: Eine Landesverweisung als Folge eines Einbruchsdiebstahls wird nicht selten ausgesprochen. Im Jahre 2023 führten weit über die Hälfte aller Einbruchsdiebstähle zu einer Landesverweisung (63.7%).</span></p><p><span>Frage 3: Grundsätzlich ist ein Entscheid immer so zu begründen, dass die betroffene Person sich über die Tragweite des Urteils klar sein kann, diesen Entscheid gegebenenfalls weiterziehen und von der oberen Instanz überprüfen lassen kann. Dabei berücksichtigen die Gerichte den Einzelfall und verfügen, insbesondere bei unbestimmten Rechtsbegriffen, über einen Ermessensspielraum. Die Instanzen der Exekutive, Legislative und Judikative sind getrennt und agieren unabhängig, weswegen der Bundesrat Urteile gerichtlicher Behörden nicht kommentiert.</span></p></span>
- <p>Art. 66a StGB sieht vor, dass ausländische Personen, welche in der Schweiz wegen einzeln aufgezählter Delikte verurteilt werden, für mindestens fünf Jahre obligatorisch des Landes zu verweisen sind.<br>Dieser Katalog umfasst Delikte gegen Leib und Leben, diverse Vermögensdelikte sowie auch Sexualdelikte.<br>1. Müsste dieser Katalog mal wieder überprüft / erweitert werden?<br>2. Ist es richtig, dass Einbruchdiebstähle selten zur Landesverweisung führen?<br>3. Müssten Härtefälle (Abs. 2) besser begründet werden? </p>
- Katalog der obligatorischen Landesverweisung überprüfen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Frage 1: Der Katalog der von Artikel 66</span><span><em>a</em></span><span> StGB (bzw. auch der Parallelnorm zur obligatorischen Landesverweisung, Art. 49</span><span><em>a</em></span><span> Militärstrafgesetz; MStG; SR 321.0) umfassten Straftaten ist in Umsetzung der Ausschaffungsinitiative sehr breit und umfassend ausgestaltet. Eine Überprüfung bestimmter Katalogtaten findet bereits im Rahmen der Umsetzung der Motion 21.3009 SPK-N «Landesverweisung per Strafbefehl bei leichten, aber eindeutigen Fällen» statt. Der Bundesrat sieht aktuell keine Notwendigkeit einer weiteren Überprüfung oder Erweiterung des Katalogs, zumal er bereits der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative entspricht.</span></p><p><span>Frage 2: Eine Landesverweisung als Folge eines Einbruchsdiebstahls wird nicht selten ausgesprochen. Im Jahre 2023 führten weit über die Hälfte aller Einbruchsdiebstähle zu einer Landesverweisung (63.7%).</span></p><p><span>Frage 3: Grundsätzlich ist ein Entscheid immer so zu begründen, dass die betroffene Person sich über die Tragweite des Urteils klar sein kann, diesen Entscheid gegebenenfalls weiterziehen und von der oberen Instanz überprüfen lassen kann. Dabei berücksichtigen die Gerichte den Einzelfall und verfügen, insbesondere bei unbestimmten Rechtsbegriffen, über einen Ermessensspielraum. Die Instanzen der Exekutive, Legislative und Judikative sind getrennt und agieren unabhängig, weswegen der Bundesrat Urteile gerichtlicher Behörden nicht kommentiert.</span></p></span>
- <p>Art. 66a StGB sieht vor, dass ausländische Personen, welche in der Schweiz wegen einzeln aufgezählter Delikte verurteilt werden, für mindestens fünf Jahre obligatorisch des Landes zu verweisen sind.<br>Dieser Katalog umfasst Delikte gegen Leib und Leben, diverse Vermögensdelikte sowie auch Sexualdelikte.<br>1. Müsste dieser Katalog mal wieder überprüft / erweitert werden?<br>2. Ist es richtig, dass Einbruchdiebstähle selten zur Landesverweisung führen?<br>3. Müssten Härtefälle (Abs. 2) besser begründet werden? </p>
- Katalog der obligatorischen Landesverweisung überprüfen
Back to List