Wird Ladeinfrastruktur für elektrische Fahrzeuge beim Bund gefördert?
- ShortId
-
25.7248
- Id
-
20257248
- Updated
-
14.11.2025 03:09
- Language
-
de
- Title
-
Wird Ladeinfrastruktur für elektrische Fahrzeuge beim Bund gefördert?
- AdditionalIndexing
-
66;48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><a></a><a><span>Wie der Bundesrat bereits auf die Frage Andrey 25.7017 erläutert hat, beschafft armasuisse, wenn immer möglich, rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge. In der genannten Ausschreibung wird jedoch die Anforderung «Dieselmotor» gestellt.</span></a></p><p><span>Damit wird dem polyvalenten und langandauernden Einsatz unter unterschiedlichsten Bedingungen – vor allem auch im Winterdienst – Rechnung getragen. Die Flexibilität im Einsatz sowie die Autarkie der Fahrzeuge sind die ausschlaggebenden Kriterien. Die erforderlichen Arbeiten finden nicht immer in direkter Umgebung von Werkhöfen statt. Auch an teils abgelegenen Aussenstandorten wie zum Beispiel Schiess- und Übungsplätzen sollen Umgebungsarbeiten (v.a. Mähen/Mulchen im Gelände) ohne längeren Unterbruch erfolgen können. Die Nachrüstung solch abgelegener Aussenstandorte mit Ladeinfrastrukturen ist nicht überall möglich und sinnvoll, da diese Standorte teilweise keinen Zugang zu Elektrizität haben.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Es ist richtig, dass Elektrotraktoren auch an handelsüblichen 230 V Steckdosen geladen werden können. Bei der Verwendung einer handelsüblichen Steckdose dauert ein Ladezyklus jedoch so lange, dass die anfallenden Arbeiten jeweils länger unterbrochen werden müssten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Weisungen des VBS über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen vom 11. Dezember 2020 gelten nicht für Militärfahrzeuge. Deshalb ist im vorliegenden Fall keine Bewilligung notwendig.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die SIMAP-Ausschreibung 5622-01 ist korrekt und wird nicht angepasst.</span><span></span><span></span></p></span>
- <p>Bezugnehmend zur Frage 25.7017 «Weshalb sind nur Dieseltraktoren in armasuisse-Beschaffung zugelassen?»:<br>Die Fahrzeuge sind grundsätzlich in Werkhöfen eingestellt.<br>- Geht der Bundesrat davon aus, dass dort keine Industriesteckdosen installiert werden können und was versteht der Bundesrat unter flächendeckende Ladeinfrastrukturen?<br>Gemäss dieser Weisung ist die Anschaffung von nicht elektrischen Fahrzeugen bewilligungspflichtig.<br>- Liegt eine solche für die SIMAP-Ausschreibung 5622-01 vor?</p>
- Wird Ladeinfrastruktur für elektrische Fahrzeuge beim Bund gefördert?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><a></a><a><span>Wie der Bundesrat bereits auf die Frage Andrey 25.7017 erläutert hat, beschafft armasuisse, wenn immer möglich, rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge. In der genannten Ausschreibung wird jedoch die Anforderung «Dieselmotor» gestellt.</span></a></p><p><span>Damit wird dem polyvalenten und langandauernden Einsatz unter unterschiedlichsten Bedingungen – vor allem auch im Winterdienst – Rechnung getragen. Die Flexibilität im Einsatz sowie die Autarkie der Fahrzeuge sind die ausschlaggebenden Kriterien. Die erforderlichen Arbeiten finden nicht immer in direkter Umgebung von Werkhöfen statt. Auch an teils abgelegenen Aussenstandorten wie zum Beispiel Schiess- und Übungsplätzen sollen Umgebungsarbeiten (v.a. Mähen/Mulchen im Gelände) ohne längeren Unterbruch erfolgen können. Die Nachrüstung solch abgelegener Aussenstandorte mit Ladeinfrastrukturen ist nicht überall möglich und sinnvoll, da diese Standorte teilweise keinen Zugang zu Elektrizität haben.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Es ist richtig, dass Elektrotraktoren auch an handelsüblichen 230 V Steckdosen geladen werden können. Bei der Verwendung einer handelsüblichen Steckdose dauert ein Ladezyklus jedoch so lange, dass die anfallenden Arbeiten jeweils länger unterbrochen werden müssten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Weisungen des VBS über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen vom 11. Dezember 2020 gelten nicht für Militärfahrzeuge. Deshalb ist im vorliegenden Fall keine Bewilligung notwendig.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die SIMAP-Ausschreibung 5622-01 ist korrekt und wird nicht angepasst.</span><span></span><span></span></p></span>
- <p>Bezugnehmend zur Frage 25.7017 «Weshalb sind nur Dieseltraktoren in armasuisse-Beschaffung zugelassen?»:<br>Die Fahrzeuge sind grundsätzlich in Werkhöfen eingestellt.<br>- Geht der Bundesrat davon aus, dass dort keine Industriesteckdosen installiert werden können und was versteht der Bundesrat unter flächendeckende Ladeinfrastrukturen?<br>Gemäss dieser Weisung ist die Anschaffung von nicht elektrischen Fahrzeugen bewilligungspflichtig.<br>- Liegt eine solche für die SIMAP-Ausschreibung 5622-01 vor?</p>
- Wird Ladeinfrastruktur für elektrische Fahrzeuge beim Bund gefördert?
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