IGV-Revision: Warum keine parlamentarische Behandlung?
- ShortId
-
25.7269
- Id
-
20257269
- Updated
-
17.03.2025 16:12
- Language
-
de
- Title
-
IGV-Revision: Warum keine parlamentarische Behandlung?
- AdditionalIndexing
-
08;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit, zu dieser Frage Stellung zu nehmen (z. B. Mo. Fraktion SVP 24.4323 und Mo. Schwander 24. 4362). Eine obligatorische Genehmigung der Anpassungen der IGV durch das Parlament, und ein Ausschluss jeglicher Kompetenz des Bundesrats in dieser Hinsicht, würde über die in der Verfassung und der Bundesgesetzgebung festgelegten Regelungen bezüglich der Kompetenz zum Abschluss internationaler Abkommen hinausgehen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Nach Abschluss der Vernehmlassung zu den Anpassungen an den IGV ist das Eidgenössische Departement des Innern derzeit dabei, die Ergebnisse auszuwerten. Parallel dazu wird die juristische Frage der Abschlusskompetenz unter Berücksichtigung der bestehenden Delegationsnormen, der Tragweite und der Art der Anpassungen analysiert. Auf der Basis dieser Analysen wird der Bundesrat über die nächsten Schritte unter Berücksichtigung der entsprechenden Fristen entscheiden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Parallel zur Vernehmlassung wurden auch die zuständigen parlamentarischen Kommissionen – die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) sowie die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) – konsultiert. Keine der Kommissionen beantragte eine präventive oder endgültige Ablehnung der IGV Anpassungen. Ausserdem hat der Nationalrat am 10. März 2025 die eingangs erwähnte Motion 24.4323, die eine Rückweisung der IGV sowie ein fakultatives Referendum verlangte, mit 125 zu 65 Stimmen abgelehnt. </span></p></span>
- <p>Warum sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, die geänderten IGV vor Ablauf der Opting-out-Frist am 19. Juli 2025 im Parlament zu behandeln, obwohl die Zustimmung danach nicht mehr zurückgezogen werden kann?</p><p> </p>
- IGV-Revision: Warum keine parlamentarische Behandlung?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit, zu dieser Frage Stellung zu nehmen (z. B. Mo. Fraktion SVP 24.4323 und Mo. Schwander 24. 4362). Eine obligatorische Genehmigung der Anpassungen der IGV durch das Parlament, und ein Ausschluss jeglicher Kompetenz des Bundesrats in dieser Hinsicht, würde über die in der Verfassung und der Bundesgesetzgebung festgelegten Regelungen bezüglich der Kompetenz zum Abschluss internationaler Abkommen hinausgehen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Nach Abschluss der Vernehmlassung zu den Anpassungen an den IGV ist das Eidgenössische Departement des Innern derzeit dabei, die Ergebnisse auszuwerten. Parallel dazu wird die juristische Frage der Abschlusskompetenz unter Berücksichtigung der bestehenden Delegationsnormen, der Tragweite und der Art der Anpassungen analysiert. Auf der Basis dieser Analysen wird der Bundesrat über die nächsten Schritte unter Berücksichtigung der entsprechenden Fristen entscheiden. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Parallel zur Vernehmlassung wurden auch die zuständigen parlamentarischen Kommissionen – die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) sowie die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) – konsultiert. Keine der Kommissionen beantragte eine präventive oder endgültige Ablehnung der IGV Anpassungen. Ausserdem hat der Nationalrat am 10. März 2025 die eingangs erwähnte Motion 24.4323, die eine Rückweisung der IGV sowie ein fakultatives Referendum verlangte, mit 125 zu 65 Stimmen abgelehnt. </span></p></span>
- <p>Warum sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, die geänderten IGV vor Ablauf der Opting-out-Frist am 19. Juli 2025 im Parlament zu behandeln, obwohl die Zustimmung danach nicht mehr zurückgezogen werden kann?</p><p> </p>
- IGV-Revision: Warum keine parlamentarische Behandlung?
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