Sonderabgaben im Asylverfahren: Gelebte Praxis oder toter Buchstabe?

ShortId
25.7273
Id
20257273
Updated
17.03.2025 16:09
Language
de
Title
Sonderabgaben im Asylverfahren: Gelebte Praxis oder toter Buchstabe?
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Sobald Bundes- und kantonale Behörden eine Personenkontrolle vornehmen, werden sonderabgabepflichtige Personen über die Pflicht, ihre Vermögenswerte offenzulegen, informiert. Bei jedem Eintritt in ein Bundesasylzentrum werden Asylsuchende zudem auf ihre Offenlegungspflicht aufmerksam gemacht und ihre Effekten durchsucht.</span></p><p><span>2a. Im Jahr 2024 wurden dem SEM 142 Sicherstellungen von Vermögenswerten in der Höhe von 328’741 CHF gemeldet. 2023 wurden in 110 Fällen Vermögenswerte in der Höhe von 208’241 CHF sichergestellt.</span></p><p><span>2b. Davon wurden 2024 in 95 Fällen insgesamt 242’432 CHF als Sonderabgabe erhoben. Im Jahr 2023 wurden in 73 Fällen insgesamt 141’121 CHF erhoben. In den übrigen Fällen waren entweder die Personen nicht sonderabgabepflichtig oder die Vermögenswerte unterlagen nicht der Vermögenswertabnahme. </span></p><p><span>Die Zahlen können nicht nach Status aufgeschlüsselt werden.</span></p></span>
  • <p>Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S unterstehen gemäss Art. 86 AsylG einer Sonderabgabe auf Vermögenswerte. Polizei-, Grenzschutz- und andere Behörden können Vermögenswerte vorläufig sicherstellen. Diese werden dem SEM überwiesen (Merkblatt SEM).<br>1. Werden alle Gesuchsteller auf ihre Offenlegungspflicht aufmerksam gemacht?<br>2. Wie oft und in welcher Höhe werden pro Jahr<br>a. Vermögenswerte sichergestellt (nach Status)?<br>b. Sonderabgaben erhoben (nach Status)?</p>
  • Sonderabgaben im Asylverfahren: Gelebte Praxis oder toter Buchstabe?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Sobald Bundes- und kantonale Behörden eine Personenkontrolle vornehmen, werden sonderabgabepflichtige Personen über die Pflicht, ihre Vermögenswerte offenzulegen, informiert. Bei jedem Eintritt in ein Bundesasylzentrum werden Asylsuchende zudem auf ihre Offenlegungspflicht aufmerksam gemacht und ihre Effekten durchsucht.</span></p><p><span>2a. Im Jahr 2024 wurden dem SEM 142 Sicherstellungen von Vermögenswerten in der Höhe von 328’741 CHF gemeldet. 2023 wurden in 110 Fällen Vermögenswerte in der Höhe von 208’241 CHF sichergestellt.</span></p><p><span>2b. Davon wurden 2024 in 95 Fällen insgesamt 242’432 CHF als Sonderabgabe erhoben. Im Jahr 2023 wurden in 73 Fällen insgesamt 141’121 CHF erhoben. In den übrigen Fällen waren entweder die Personen nicht sonderabgabepflichtig oder die Vermögenswerte unterlagen nicht der Vermögenswertabnahme. </span></p><p><span>Die Zahlen können nicht nach Status aufgeschlüsselt werden.</span></p></span>
    • <p>Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S unterstehen gemäss Art. 86 AsylG einer Sonderabgabe auf Vermögenswerte. Polizei-, Grenzschutz- und andere Behörden können Vermögenswerte vorläufig sicherstellen. Diese werden dem SEM überwiesen (Merkblatt SEM).<br>1. Werden alle Gesuchsteller auf ihre Offenlegungspflicht aufmerksam gemacht?<br>2. Wie oft und in welcher Höhe werden pro Jahr<br>a. Vermögenswerte sichergestellt (nach Status)?<br>b. Sonderabgaben erhoben (nach Status)?</p>
    • Sonderabgaben im Asylverfahren: Gelebte Praxis oder toter Buchstabe?

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