Waldschäden im Berner Oberland und im Wallis

ShortId
25.7286
Id
20257286
Updated
14.11.2025 02:59
Language
de
Title
Waldschäden im Berner Oberland und im Wallis
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Der Bund unterstützt die Kantone bei der Bewältigung von Waldschäden auf der Grundlage von Artikel 37 und 37a des Waldgesetzes. Er beteiligt sich mit einem Beitrag von 40 Prozent der Nettokosten an den Massnahmen, sofern eine erhebliche Gefährdung einer Waldfunktion vorliegt. Entsprechende Mittel sind mit den Kantonen im Rahmen der laufenden Programmvereinbarung «Wald» für die Jahre 2025 bis 2028 bereits verpflichtet. </span></p><p><span>Die Kantone können die vereinbarten Mittel auch für andere Massnahmen einsetzen, indem sie zwischen allen Programmzielen der Rahmenvereinbarung umpriorisieren. Der Bund behält eine Reserve zurück und kann damit situativ bei besonderen Ereignissen betroffene Kantone zusätzlich unterstützen. </span></p></span>
  • <p>Die intensiven Schneefälle vom 17./18. April 2025 haben in den Wäldern im Berner Oberland und im Wallis massive Schäden verursacht, gerade auch in Schutzwäldern.<br>Ist der Bundesrat bereit, die betroffenen Kantone finanziell zu unterstützen und ist allenfalls denkbar, dass vorgenommene Einsparungen beim Wald / Umbuchungen zu Gunsten anderer Bereiche rückgängig gemacht werden, um die Schäden zu beheben?</p>
  • Waldschäden im Berner Oberland und im Wallis
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Der Bund unterstützt die Kantone bei der Bewältigung von Waldschäden auf der Grundlage von Artikel 37 und 37a des Waldgesetzes. Er beteiligt sich mit einem Beitrag von 40 Prozent der Nettokosten an den Massnahmen, sofern eine erhebliche Gefährdung einer Waldfunktion vorliegt. Entsprechende Mittel sind mit den Kantonen im Rahmen der laufenden Programmvereinbarung «Wald» für die Jahre 2025 bis 2028 bereits verpflichtet. </span></p><p><span>Die Kantone können die vereinbarten Mittel auch für andere Massnahmen einsetzen, indem sie zwischen allen Programmzielen der Rahmenvereinbarung umpriorisieren. Der Bund behält eine Reserve zurück und kann damit situativ bei besonderen Ereignissen betroffene Kantone zusätzlich unterstützen. </span></p></span>
    • <p>Die intensiven Schneefälle vom 17./18. April 2025 haben in den Wäldern im Berner Oberland und im Wallis massive Schäden verursacht, gerade auch in Schutzwäldern.<br>Ist der Bundesrat bereit, die betroffenen Kantone finanziell zu unterstützen und ist allenfalls denkbar, dass vorgenommene Einsparungen beim Wald / Umbuchungen zu Gunsten anderer Bereiche rückgängig gemacht werden, um die Schäden zu beheben?</p>
    • Waldschäden im Berner Oberland und im Wallis

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