Gewinne der Serafe
- ShortId
-
25.7294
- Id
-
20257294
- Updated
-
14.11.2025 02:56
- Language
-
de
- Title
-
Gewinne der Serafe
- AdditionalIndexing
-
34;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Das Radio- und Fernsehgesetz sieht vor, dass die Erhebung der Haushaltabgabe einer Erhebungsstelle ausserhalb der Bundesverwaltung übertragen werden kann. Es gilt das öffentliche Beschaffungsrecht und der Zuschlag geht an das vorteilhafteste Angebot. Das Gesetz verbietet weder die Erzielung von Gewinn noch die Ausschüttung von Dividenden für die Erhebungsstelle.</span></p><p><span>Das Entgelt für die Erhebung der Medienabgabe setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Die Pauschalentschädigung pro Haushalt wird von der Bewerberin bei der Ausschreibung offeriert, die Mahn- und Betreibungspauschalen sind in der Radio- und Fernsehverordnung festgelegt und seit vielen Jahren unverändert. Diese Komponenten gelten für die ganze Erhebungsperiode, d.h. bis am 31.12.2032. </span></p><p><span>Es ist nicht zu erwarten, dass sich ein privates Unternehmen auf eine öffentliche Ausschreibung bewirbt, wenn kein Gewinn erzielt werden kann. Diese Aufgabe müsste demnach </span><span></span><span></span><span>innerhalb der Bundesverwaltung erfüllt werden. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass dies kostengünstiger wäre.</span></p></span>
- <p>In den Medien gab es kritische Berichterstattungen über die Gewinne bei Serafe. Der Gewinn habe sich vervielfacht und es seien Dividenden ausgeschüttet worden.<br>- Wie beurteilt der Bundesrat die Ausschüttung von Dividenden aus den Einnahmen der Haushaltsabgabe?<br>- Hat er Möglichkeiten, eine Deckelung des Gewinns vorzuschreiben?<br>- Wie müsste das System der Haushaltsabgaben umgestaltet werden, um die Erzielung eines Gewinns aus deren Eintreiben zu unterbinden?</p>
- Gewinne der Serafe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Das Radio- und Fernsehgesetz sieht vor, dass die Erhebung der Haushaltabgabe einer Erhebungsstelle ausserhalb der Bundesverwaltung übertragen werden kann. Es gilt das öffentliche Beschaffungsrecht und der Zuschlag geht an das vorteilhafteste Angebot. Das Gesetz verbietet weder die Erzielung von Gewinn noch die Ausschüttung von Dividenden für die Erhebungsstelle.</span></p><p><span>Das Entgelt für die Erhebung der Medienabgabe setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Die Pauschalentschädigung pro Haushalt wird von der Bewerberin bei der Ausschreibung offeriert, die Mahn- und Betreibungspauschalen sind in der Radio- und Fernsehverordnung festgelegt und seit vielen Jahren unverändert. Diese Komponenten gelten für die ganze Erhebungsperiode, d.h. bis am 31.12.2032. </span></p><p><span>Es ist nicht zu erwarten, dass sich ein privates Unternehmen auf eine öffentliche Ausschreibung bewirbt, wenn kein Gewinn erzielt werden kann. Diese Aufgabe müsste demnach </span><span></span><span></span><span>innerhalb der Bundesverwaltung erfüllt werden. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass dies kostengünstiger wäre.</span></p></span>
- <p>In den Medien gab es kritische Berichterstattungen über die Gewinne bei Serafe. Der Gewinn habe sich vervielfacht und es seien Dividenden ausgeschüttet worden.<br>- Wie beurteilt der Bundesrat die Ausschüttung von Dividenden aus den Einnahmen der Haushaltsabgabe?<br>- Hat er Möglichkeiten, eine Deckelung des Gewinns vorzuschreiben?<br>- Wie müsste das System der Haushaltsabgaben umgestaltet werden, um die Erzielung eines Gewinns aus deren Eintreiben zu unterbinden?</p>
- Gewinne der Serafe
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