Verzögerung bei Programmvereinbarungen mit Weltnaturerben

ShortId
25.7303
Id
20257303
Updated
14.11.2025 02:55
Language
de
Title
Verzögerung bei Programmvereinbarungen mit Weltnaturerben
AdditionalIndexing
04;24;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Die Verhandlungen zwischen Bund und Kantonen zu den Weltnaturerbestätten fanden im Sommer 2024 statt. Die Finanzhilfen wurden den Kantonen zu diesem Zeitpunkt bestätigt. Die Kantone konnten somit bereits 2024 die Vorarbeiten für ihre Leistungsverträge mit den für das Welterbe zuständigen Organisationen beginnen. Die Programmvereinbarungen für die Periode 2025 bis 2028 folgten im Februar 2025. Die jährlichen Tranchen der Finanzhilfen des Bundes werden jeweils im Juni ausgezahlt. Der geschilderte zeitliche Ablauf hat keinen Einfluss auf die Auszahlung der jährlichen Tranchen und somit auf die Liquidität der zuständigen Organisationen.</span></p></span>
  • <p>Alle vier Jahre werden die Programmvereinbarungen für die Weltnaturerben zwischen Bund und Kantonen auf Basis des NHG Art. 13 erarbeitet. Diese Vereinbarungen sollten jeweils zu Beginn einer Periode vorliegen. Aktuell haben diese eine Verzögerung von fünf Monaten. Dies bewirkt u.a. unmittelbare Liquiditätsprobleme der betreuenden Organisationen.<br>- Weshalb ist diese Verzögerung entstanden?<br>- Was wird gemacht, dass dies in der nächste Programmperiode nicht wieder passiert?</p>
  • Verzögerung bei Programmvereinbarungen mit Weltnaturerben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Die Verhandlungen zwischen Bund und Kantonen zu den Weltnaturerbestätten fanden im Sommer 2024 statt. Die Finanzhilfen wurden den Kantonen zu diesem Zeitpunkt bestätigt. Die Kantone konnten somit bereits 2024 die Vorarbeiten für ihre Leistungsverträge mit den für das Welterbe zuständigen Organisationen beginnen. Die Programmvereinbarungen für die Periode 2025 bis 2028 folgten im Februar 2025. Die jährlichen Tranchen der Finanzhilfen des Bundes werden jeweils im Juni ausgezahlt. Der geschilderte zeitliche Ablauf hat keinen Einfluss auf die Auszahlung der jährlichen Tranchen und somit auf die Liquidität der zuständigen Organisationen.</span></p></span>
    • <p>Alle vier Jahre werden die Programmvereinbarungen für die Weltnaturerben zwischen Bund und Kantonen auf Basis des NHG Art. 13 erarbeitet. Diese Vereinbarungen sollten jeweils zu Beginn einer Periode vorliegen. Aktuell haben diese eine Verzögerung von fünf Monaten. Dies bewirkt u.a. unmittelbare Liquiditätsprobleme der betreuenden Organisationen.<br>- Weshalb ist diese Verzögerung entstanden?<br>- Was wird gemacht, dass dies in der nächste Programmperiode nicht wieder passiert?</p>
    • Verzögerung bei Programmvereinbarungen mit Weltnaturerben

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