Vertreibt die VÜPF-Revision innovative Schweizer Unternehmen?
- ShortId
-
25.7311
- Id
-
20257311
- Updated
-
14.11.2025 02:55
- Language
-
de
- Title
-
Vertreibt die VÜPF-Revision innovative Schweizer Unternehmen?
- AdditionalIndexing
-
1236;15;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat will, dass die Schweiz für Unternehmen attraktiv bleibt. Er wird dieses Ziel auch bei der vorliegenden Verordnungsrevision berücksichtigen.</span></p><p><span>Die VÜPF-Revision führt keine neuen Pflichten ein. Denn diese gelten für Anbieterinnen wie Proton bereits seit der BÜPF-Revision 2018. Die vom Parlament gutgeheissene Gesetzesrevision wurde aus praktischen Gründen bisher nicht umgesetzt. Mit der Revision der entsprechenden Verordnung VÜPF werden nun die Ausführungsbestimmungen geschaffen. Die Anbieterinnen-Kategorien werden klarer definiert und die Pflichten je nach Kategorie präzisiert. Die betroffenen Anbieterinnen werden technische Anpassungen vornehmen und entsprechende Investitionen tätigen müssen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die neuen Pflichten gelten aber in vollem Umfang nur für Anbieterinnen mit grosser wirtschaftlicher Bedeutung oder Reichweite – konkret ab 100 Millionen Franken Umsatz oder 1 Million Nutzenden, wie im BÜPF vorgesehen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird nicht verboten. Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in der Schweiz keine Pläne, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anzutasten. Nur eine zusätzlich angebrachte Transportverschlüsselung muss entfernt werden. Dies nur allerdings dann, wenn eine richterliche Genehmigung im Rahmen eines Strafverfahrens bei Verdacht auf ein schweres Verbrechen vorliegt. Der Bundesrat kann Ihnen versichern: Nur wenige Unternehmen müssen künftig volle Pflichten wahrnehmen. Und eine sichere Kommunikation bleibt weiterhin möglich – aber Dienste wie Proton können von Kriminellen nicht mehr dazu missbraucht werden, bei schweren Verbrechen anonym zu bleiben.</span></p></span>
- <p>Aufgrund der geopolitischen Lage werden für sichere Kommunikation zunehmend Schweizer Technologien wie der Mailanbieter Proton eingesetzt. Dieser hat angekündigt, im Fall der geplanten Revision der VÜPF seine Dienstleistungen einstellen oder ins Ausland verlagern zu müssen.<br>Wie steht der Bundesrat dazu, dass innovative Schweizer Unternehmen, welche sichere elektronische Korrespondenz anbieten, wegen der geplanten VÜPF-Revision ihre Dienstleistungen einstellen oder ins Ausland verlagern müssen?</p>
- Vertreibt die VÜPF-Revision innovative Schweizer Unternehmen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Der Bundesrat will, dass die Schweiz für Unternehmen attraktiv bleibt. Er wird dieses Ziel auch bei der vorliegenden Verordnungsrevision berücksichtigen.</span></p><p><span>Die VÜPF-Revision führt keine neuen Pflichten ein. Denn diese gelten für Anbieterinnen wie Proton bereits seit der BÜPF-Revision 2018. Die vom Parlament gutgeheissene Gesetzesrevision wurde aus praktischen Gründen bisher nicht umgesetzt. Mit der Revision der entsprechenden Verordnung VÜPF werden nun die Ausführungsbestimmungen geschaffen. Die Anbieterinnen-Kategorien werden klarer definiert und die Pflichten je nach Kategorie präzisiert. Die betroffenen Anbieterinnen werden technische Anpassungen vornehmen und entsprechende Investitionen tätigen müssen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die neuen Pflichten gelten aber in vollem Umfang nur für Anbieterinnen mit grosser wirtschaftlicher Bedeutung oder Reichweite – konkret ab 100 Millionen Franken Umsatz oder 1 Million Nutzenden, wie im BÜPF vorgesehen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird nicht verboten. Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in der Schweiz keine Pläne, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anzutasten. Nur eine zusätzlich angebrachte Transportverschlüsselung muss entfernt werden. Dies nur allerdings dann, wenn eine richterliche Genehmigung im Rahmen eines Strafverfahrens bei Verdacht auf ein schweres Verbrechen vorliegt. Der Bundesrat kann Ihnen versichern: Nur wenige Unternehmen müssen künftig volle Pflichten wahrnehmen. Und eine sichere Kommunikation bleibt weiterhin möglich – aber Dienste wie Proton können von Kriminellen nicht mehr dazu missbraucht werden, bei schweren Verbrechen anonym zu bleiben.</span></p></span>
- <p>Aufgrund der geopolitischen Lage werden für sichere Kommunikation zunehmend Schweizer Technologien wie der Mailanbieter Proton eingesetzt. Dieser hat angekündigt, im Fall der geplanten Revision der VÜPF seine Dienstleistungen einstellen oder ins Ausland verlagern zu müssen.<br>Wie steht der Bundesrat dazu, dass innovative Schweizer Unternehmen, welche sichere elektronische Korrespondenz anbieten, wegen der geplanten VÜPF-Revision ihre Dienstleistungen einstellen oder ins Ausland verlagern müssen?</p>
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