Kosten Rechtsstreitigkeiten Bund mit ehemaligen (Kader-)Angestellten

ShortId
25.7320
Id
20257320
Updated
14.11.2025 02:53
Language
de
Title
Kosten Rechtsstreitigkeiten Bund mit ehemaligen (Kader-)Angestellten
AdditionalIndexing
04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Die Bundesverwaltung führt keine zentrale Datenbank betreffend die Anzahl Rechtsstreitigkeiten im Personalbereich. Die Zuständigkeit für Arbeitgeberentscheide liegt in der Regel bei den Bundesämtern oder den ihnen gleichzustellenden Organisationseinheiten. Ebenso existieren keine zentral verfügbaren und nach einem einheitlichen Raster erhobenen Daten zu entsprechenden Kosten. Nach dem geltenden Recht wird mit Topkader-Angestellten vertraglich festgehalten, dass diese eine Entschädigung erhalten, wenn die Departementsleitung ihnen wegen Wegfalls der gedeihlichen Zusammenarbeit bzw. des Willens zur Zusammenarbeit kündigt. Dies führt dazu, dass es im Bereich des Topkaders in der Regel keine Rechtsverfahren gibt und entsprechend auch keine weiteren Kosten entstehen.</span><span></span></p></span>
  • <p>In der NZZ am Sonntag vom 11. Mai 2025 war zu lesen, dass der Bund abtretende Spitzenbeamte sogar nach Fehlleistungen mit teils exorbitanten Abgangsentschädigungen belohnt. Dies werde so gemacht, um potenzielle Rechtsstreitigkeiten mit eben diesen Beamten zu verhindern.&nbsp;</p><p>Daher meine Fragen:<br>- In wie vielen Rechtsstreitigkeiten (Anzahl Verfahren) befindet sich der Bund aktuell mit ehemaligen (Kader-)Angestellten?<br>- Was haben solche Streitigkeiten den Bund in den letzten 5 Jahren total gekostet?&nbsp;</p>
  • Kosten Rechtsstreitigkeiten Bund mit ehemaligen (Kader-)Angestellten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Die Bundesverwaltung führt keine zentrale Datenbank betreffend die Anzahl Rechtsstreitigkeiten im Personalbereich. Die Zuständigkeit für Arbeitgeberentscheide liegt in der Regel bei den Bundesämtern oder den ihnen gleichzustellenden Organisationseinheiten. Ebenso existieren keine zentral verfügbaren und nach einem einheitlichen Raster erhobenen Daten zu entsprechenden Kosten. Nach dem geltenden Recht wird mit Topkader-Angestellten vertraglich festgehalten, dass diese eine Entschädigung erhalten, wenn die Departementsleitung ihnen wegen Wegfalls der gedeihlichen Zusammenarbeit bzw. des Willens zur Zusammenarbeit kündigt. Dies führt dazu, dass es im Bereich des Topkaders in der Regel keine Rechtsverfahren gibt und entsprechend auch keine weiteren Kosten entstehen.</span><span></span></p></span>
    • <p>In der NZZ am Sonntag vom 11. Mai 2025 war zu lesen, dass der Bund abtretende Spitzenbeamte sogar nach Fehlleistungen mit teils exorbitanten Abgangsentschädigungen belohnt. Dies werde so gemacht, um potenzielle Rechtsstreitigkeiten mit eben diesen Beamten zu verhindern.&nbsp;</p><p>Daher meine Fragen:<br>- In wie vielen Rechtsstreitigkeiten (Anzahl Verfahren) befindet sich der Bund aktuell mit ehemaligen (Kader-)Angestellten?<br>- Was haben solche Streitigkeiten den Bund in den letzten 5 Jahren total gekostet?&nbsp;</p>
    • Kosten Rechtsstreitigkeiten Bund mit ehemaligen (Kader-)Angestellten

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