Erhöhten Wasserbedarf für verschiedene Sektoren - prüft der Bundesrat die rechtliche Auslegung von Artikel 8 GSchV?

ShortId
25.7338
Id
20257338
Updated
14.11.2025 02:53
Language
de
Title
Erhöhten Wasserbedarf für verschiedene Sektoren - prüft der Bundesrat die rechtliche Auslegung von Artikel 8 GSchV?
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Nach geltendem Recht ist die Bewässerung mit wiederverwendetem Abwasser im Siedlungsraum sowie in der Landwirtschaft nicht erlaubt. Dieses Verbot dient dem Schutz der Böden und des Grundwassers vor möglichen Belastungen durch Schadstoffe wie zum Beispiel PFAS.</span></p><p><span>Der Bundesrat erarbeitet derzeit eine Wassermanagement-Strategie, welche unter anderem den Bedarf von Massnahmen klärt, um einer Wasserknappheit während Trockenperioden vorzubeugen. In diesem Zusammenhang soll auch die Wiederverwendung von Abwasser geprüft werden. Der Bundesrat wird den allfälligen Anpassungsbedarf bei den relevanten rechtlichen Grundlagen nach Abschluss dieser Arbeiten prüfen.</span></p></span>
  • <p>Die Wasserwiederverwendung (Wwv) ist im Schweizer Recht nicht explizit geregelt. Implizit betreffen jedoch zahlreiche bereits existierende Gesetze und Verordnungen auch mögliche Anwendungen der Wwv. So ist die Bewässerung mit wiederverwendetem Wasser verboten, da nach Art. 8 GSchV auch gereinigtes Abwasser nur in eigens dafür ausgelegten Versickerungsanlagen versickert werden darf. Alle anderen möglichen Anwendungen sind indes per se nicht verboten, aber auch nicht spezifisch reguliert.</p>
  • Erhöhten Wasserbedarf für verschiedene Sektoren - prüft der Bundesrat die rechtliche Auslegung von Artikel 8 GSchV?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Nach geltendem Recht ist die Bewässerung mit wiederverwendetem Abwasser im Siedlungsraum sowie in der Landwirtschaft nicht erlaubt. Dieses Verbot dient dem Schutz der Böden und des Grundwassers vor möglichen Belastungen durch Schadstoffe wie zum Beispiel PFAS.</span></p><p><span>Der Bundesrat erarbeitet derzeit eine Wassermanagement-Strategie, welche unter anderem den Bedarf von Massnahmen klärt, um einer Wasserknappheit während Trockenperioden vorzubeugen. In diesem Zusammenhang soll auch die Wiederverwendung von Abwasser geprüft werden. Der Bundesrat wird den allfälligen Anpassungsbedarf bei den relevanten rechtlichen Grundlagen nach Abschluss dieser Arbeiten prüfen.</span></p></span>
    • <p>Die Wasserwiederverwendung (Wwv) ist im Schweizer Recht nicht explizit geregelt. Implizit betreffen jedoch zahlreiche bereits existierende Gesetze und Verordnungen auch mögliche Anwendungen der Wwv. So ist die Bewässerung mit wiederverwendetem Wasser verboten, da nach Art. 8 GSchV auch gereinigtes Abwasser nur in eigens dafür ausgelegten Versickerungsanlagen versickert werden darf. Alle anderen möglichen Anwendungen sind indes per se nicht verboten, aber auch nicht spezifisch reguliert.</p>
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