Täterschutz durch zu viel Datenschutz - Transparenz wäre wichtig, auch um zukünftige Taten zu verhindern
- ShortId
-
25.7367
- Id
-
20257367
- Updated
-
14.11.2025 02:56
- Language
-
de
- Title
-
Täterschutz durch zu viel Datenschutz - Transparenz wäre wichtig, auch um zukünftige Taten zu verhindern
- AdditionalIndexing
-
1236;2811;1221;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat hat keine Kenntnis, in welcher Art das Gericht die Öffentlichkeit über das Verfahren und das Urteil informiert hat.</span></p><p><span> </span></p><p><span>In rechtlicher Hinsicht lässt sich festhalten, dass die in diesen Konstellationen anwendbare Strafprozessordnung (StPO) weder ein Verbot noch eine Pflicht zur Nennung der Nationalität einer verurteilten Person enthält. Vielmehr können die Gerichte die Öffentlichkeit in bestimmten Fällen über hängige Verfahren orientieren, wobei sie den Grundsatz der Unschuldsvermutung und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu beachten haben (Art. 74 Abs. 1 und 3 StPO). Womöglich führt diese Pflicht in ganz bestimmten Konstellationen dazu, dass Gerichte sich nicht zur Nationalität verurteilter Personen äussern. </span></p></span>
- <p>Ende Mai wurde über ein Urteil des Bezirksgerichts Winterthur berichtet, wobei ein 44-jähriger Flüchtling einen 13-jährigen Schüler sexuell missbraucht hat. Der Täter wird in erster Instanz verurteilt. Dabei darf jedoch die Nationalität des Täters durch das Gericht nicht genannt werden. In Polizeimeldungen muss die Nationalität genannt werden.<br>1. Wieso hindert der Datenschutz hier die Nationalität zu erfahren?<br>2. Was sind weitere Gründe, dass die Nationalität oft nicht genannt werden darf?</p>
- Täterschutz durch zu viel Datenschutz - Transparenz wäre wichtig, auch um zukünftige Taten zu verhindern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat hat keine Kenntnis, in welcher Art das Gericht die Öffentlichkeit über das Verfahren und das Urteil informiert hat.</span></p><p><span> </span></p><p><span>In rechtlicher Hinsicht lässt sich festhalten, dass die in diesen Konstellationen anwendbare Strafprozessordnung (StPO) weder ein Verbot noch eine Pflicht zur Nennung der Nationalität einer verurteilten Person enthält. Vielmehr können die Gerichte die Öffentlichkeit in bestimmten Fällen über hängige Verfahren orientieren, wobei sie den Grundsatz der Unschuldsvermutung und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu beachten haben (Art. 74 Abs. 1 und 3 StPO). Womöglich führt diese Pflicht in ganz bestimmten Konstellationen dazu, dass Gerichte sich nicht zur Nationalität verurteilter Personen äussern. </span></p></span>
- <p>Ende Mai wurde über ein Urteil des Bezirksgerichts Winterthur berichtet, wobei ein 44-jähriger Flüchtling einen 13-jährigen Schüler sexuell missbraucht hat. Der Täter wird in erster Instanz verurteilt. Dabei darf jedoch die Nationalität des Täters durch das Gericht nicht genannt werden. In Polizeimeldungen muss die Nationalität genannt werden.<br>1. Wieso hindert der Datenschutz hier die Nationalität zu erfahren?<br>2. Was sind weitere Gründe, dass die Nationalität oft nicht genannt werden darf?</p>
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